Unberechtigte Schadensersatzforderungen des Gastgebers

Unberechtigte Schadensersatzforderungen des Gastgebers

Wir waren in Frankreich in einer sehr schönen kleinen Wohnung. Bei Abreise morgens kam der Vertreter der Vermieterin, ist mit mir die Wohnung genauestens durchgegangen und hat festgestellt, dass alles in Ordnung ist. Sie war auch in dem Zustand, wie wir sie erhalten haben. Ich habe noch ca. 20 Minuten mit dem Verwalter in der Wohnung gewartet bis das Taxi für mich und meine Familie kam.

14 Tage später behauptet die Gastgeberin erstmals, dass wir etwas an der Duscharmatur beschädigt hätten.

AirBnB gibt ihr recht, da ich keine Unterlagen einsenden kann, um zu beweisen, dass ich nichts beschädigt habe. Obwohl zwischen dem Verlassen der Wohnung (morgens 8.40 Uhr) und der Schadensmeldung durch einen neuen Gast mehrere Personen in der Wohnung waren (Verwalter, Reinigungspersonal) und die Duscharmatur bei unserem Verlassen in Ordnung war habe ich Angst, dass AirBnB nun Geld über  Kreditkarte einzieht, obwohl ich dem Widersprochen habe. Dann werde ich Klage erheben. Kennt jemand eine:n Rechtsanwalt:in, die das schonmal gemacht hat?

Die Übernahctung kann ganz schön teuer werden, wenn AirBnB den Behuptungen der gastgeber einfach glaubt.

Lg

58 Antworten 58
Tülin4
Level 2
Frankfurt, Germany

Hi @Dina963 , nein habe keine Kanzlei o.ä. genannt, lediglich im promt/Text darum gebeten, eine Text zu formulieren, der von einem Anwalt hätte geschrieben worden sein. ZB: xxx ist passiert und nun möchte ich von dir eine Rückmeldung schreiben lassen, die juristisch darstellt, dass eine objektive Entscheidung nicht getroffen wurde und ein 3. Außenstehender involviert werden muss. Etc… 🙂 

hoffe das hilft! Viel Glück 

@Tülin4 

 

Danke für deine schnelle Antwort zu @Dina963s Frage! 😊

 

Auch von mir viel Glück! 🍀

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Ralf269
Level 2
Frankfurt, Germany

Bei mir hat sich leider ein ähnlich ärgerlicher Fall ereignet. Nachdem der Gastgeber meinen Aufenthalt mit "Alles in Ordnung. Ich empfehle gerne anderen Gastgebern" bewertet hat, kommt 10 Tage später eine Schadensmeldung incl. Rechnung: Die Wand der Sauna habe Flecken und müsse gereinigt werden. Eine Erklärung, wie und warum ich den Schaden verursacht haben soll, fehlt!

 

Der Chatbot des sogenannten Mediations-Centers von Airbnb geht auf den konkreten Fall mit keinem Wort ein, antwortet mit Standardformulierungen ("Ich habe mein Team nach Ihren Erfahrungen und Wünschen befragt. Nach Prüfung dieses Falles können wir Ihren Einspruch nicht weiterverfolgen und behalten unsere Entscheidung entsprechend bei.") und zieht das Geld tatsächlich ein.

 

Anscheinend gibt es keine Handhabe, sich gegen derartige Machenschaften zu wehren.

Unter Punkt 15 der AGB heißt es: "Airbnb [kann] den vollen Betrag des Schadensersatzanspruchs vom Gast zurückfordern, auch indem wir versuchen, die Zahlungsmethode des Gastes bis zu einem Höchstbetrag von 500 US-Dollar zu belasten."

 

Interessanterweise musste Airbnb diese Forumulierung nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Bayern bereits ändern (https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/datenschutz/agbcheck-airb...). In der früheren Version gab es nicht mal eine Obergrenze.

 

Die einzige Möglichkeit scheint mir, künftig nur noch mit einem unterschriebenen Abnahmeprotokoll auszuchecken. Oder diese Plattform ganz zu meiden.

 

 

 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Ralf269 Ich habe mir angewöhnt, Fotos beim Check-In (vorhandene Schäden) und Check-out zu machen.

Eine gewisse Sicherheit gibt das bestimmt - ist in der Praxis aber oft deutlich aufwändiger, als etwa bei einem Mietwagen (da mache ich es generell).


In dem speziellen Fall hätte ich von der Sauna aber wahrscheinlich nicht mal Fotos gemacht, da es sich um einen Gemeinschaftsraum handelt, der von allen benutzt wird.

Die Idee einer Fotoserie finde ich gut: doch es ergeben sich für mich einige Fragen
1. Wie gewichtest du die Aufnahmen 
1a nach € Wert
1b nach Wiederbeschaffungsmöglichkeit
1c kann ich es reparieren ?

Bei 85 qm kann ich nicht in alle Ecken bei einem Rundgang sehen, sofern die Gäste überhaupt einen persönlichen check-out zulassen (leiser Abgang trotz Wunsch meinerseits des check-outs,  extrem früher check-out (Flugzeit o.ä.), check-out ohne Bucher bei großen Gruppen  uvm...

Wie reagieren die Gäste auf die Fotos beim check-out ?

Meine Schäden:  Lattenrost defekt (140x200 cm), Sonnenschirmstangen zerbrochen, Gartenholzstuhl demoliert...

Putzset der Fa. leifheit ca. 80€

Es ist im Gegensatz zu euch eine abgeschlossene Unterkunft, sodass ich wohl weniger Einblick im Vergleich zu euch habe. 

Danke für Tipps

BG P


Beata114
Level 2
Karlsruhe, Germany

Hallo Christine,

 

vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen mit Airbnb teilen!

Wir befinden uns in einer ähnlichen Situation, bei der wir etwas nicht beschädigt haben.

Mussten Sie für den entstandenen Schaden aufkommen? Haben Sie gegen unberechtigte Belastungen auf Ihrer Kreditkarte Einspruch erhoben und wurde das Geld zurückerstattet?

 

Herzliche Grüße,

Beata

Laura7468
Level 1
Düsseldorf, Germany

Liebe alle,

 

auch wir sind leider von falschen Schadensersatz Ansprüchen betroffen. Zuvor hatten wir und über das verdreckte Apartment beschwert und airbnb gab uns Recht und erstattete uns anteilig den Mietpreis. 
Hierfür hat sich der Gastgeber nun gerächt und neben Schäden, die bei unserem Check-out nicht da waren, auch einen erhöhten Reinigungsaufwand geltend gemacht. Airbnb sprach dem Gastgeber aufgrund der von ihm hochgeladenen Fotos den Schadensersatz zu. Ich finde das eine Unverschämtheit! 

Bin gespannt, zu lesen, wie eure Fälle ausgegangen sind!

 

Liebe Grüße 

Laura

Ich möchte noch empfehlen eine Bewertung der Gastgeber*innen frühestens nach drei Wochen abzugeben.Ich habe das leider immer sofort gemacht und konnte es nach den unberechtigten Schadensersatzforderungen nicht mehr korrigieren.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Die Frist beträgt 14 Tage. Nach 3 Wochen kann keine Bewertung mehr abgegeben werden, @Christine3854 .

@Till-and-Jutta0 

 

Danke für die schnelle Korrektur während ich noch am Grübeln war. 👍

 

Späte Bewertungen sind wohl für beide Seiten empfohlen. Erst einmal abwarten ob/was kommt. Oder macht das der Durchschnittsgastgeber auch eher nach Gefühl als als generelle Regel? Wer ist hier Durchschnittsgastgeber? Bitte melden! 😅

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Danke, dann ist es ja immer möglich nach einer positiven Bewertung des Gastgebers von diesem noch mit unberechtigten Schadensersatzforderungen überzogen zu werden(so wie bei mir). Eine Bewertung des Gastgebers  durch den Gast sollte also lieber erst erfolgen, wenn schon eine positive Bewertung des Gastes durcvh den Gastgeber erfolgt ist.

@Christine3854, Bewertungen werden veröffentlicht wenn entweder beide (Gast und Gastgeber) eine Bewertung abgegeben haben oder - wenn nur einer der Beiden bewertet hat - nach 14 Tagen. Man sieht also nicht vorher wer wie bewertet hat.

 

Brigitte-Und-Michael0
Level 10
Willich, Germany

Hallo @Christine3854  @all ,

 

ich finde es erstmal Klasse, dass du Dich an diesen Beitrag seit dem 31.08.2023 aktiv beteiligst.👍

 

Nun meine Meinung zum Thema Schadensersatzforderungen und ähnliche Schilderungen zuvor.

 

Gäste und Gastgeber unterwerfen sich den AGB von Airbnb, sowie den Abläufen bei einer berechtigten bzw. unberechtigten Schadensersatzforderung. Wie diese dann abläuft ist dann Ermessen von der entsprechenden Abteilung. Dazu könnte dann ein Mitarbeiter vom Schadensmanagement zu Stellung nehmen. Allerdings ist danach noch nicht das letzte Wort gesprochen. Ähnlich verhalten sich auch private Versicherungsgesellschaften in der Haftpflichtversicherung, wie die private Haftpflicht (bspw. Mietsache Schäden)  oder in der KFZ Versicherung. Auch hier gibt es AGB's wonach der Versicherer die Prüfung und Auszahlung stellvertretend i.H.v xy übernimmt oder notfalls auch gerichtlich für Dich abwehrt. Aus diesem Grund ist ja schon eine private Haftpflicht sinnvoll. Die Versicherung zahlt selbst, wenn du es nicht verursachst hast, da die mögliche Schadenszahlung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung viel höher wären 🤫. Da brauchst du kein Rechtsanwalt, sondern eine gute Haftpflichtversicherung.😉

 

Zum Thema unberechtigte Schadensersatzforderung, kann ja eigentlich nicht sein, da zumindest der Gastgeber (es so sieht) ein berechtigtes Intresse zu haben (Beweislast hat der Gastgeber), den entstanden Schaden ersetzt zu bekommen. Dabei ist die Höhe des Schadens immer fraglich, da Zeitwert (Abnutzung). Mit anderen Worten erklärt, es gelten die entsprechenden AGB's und über Recht und Unrecht (berechtigte und unberechtigte Schadenersatzforderungen) entscheiden letztendlich Gerichte und Richter.... da bist Du halt auf hoher See , oder in Gottes Hand 🙏🙉🙈🙊

 

Zum Thema Bewertung möchte ich wie folgt äußern, da dieses in vielen anderen Beiträgen von Gästen und Gastgebern immer wieder in Verbindung mit Schäden auftaucht:

 

Für Gäste sollte eigentlich die Unterkunft und der Gastgeber bewertet werden, dabei ist es unerheblich ob ein Schaden entstanden ist oder nicht.  Wie Airbnb oder eine Versicherung dieses abwickelt ist sekundär.Ebenso sollten Gastgeber die Gäste bewerten, unabhängig von einem evtl. Schaden, da das eine mit dem anderen nichts gemein hat.

 

Es ist eigentlich Schade das Gäste sowie Gastgeber gerne 14 Tage mit der Bewertung abwarten möchten, um mögliche schlechte Bewertungen bzw. Rachebewertungen aufgrund eines Schadens auszusetzen. Ich denke hier wird viel Vertrauen verspielt.

 

Liebe Grüße Brigitte 

 

 

 

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