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Hallo Community, bin jetzt durch Vermietung eines Zimmers in Berlin per Anfang Nov in 2024 bei ca. 21.000 EUR Einnahmen. Ich ...
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Also ich bin ganz ganz neu dabei.Muss jeder Gast einen Meldeschein ausfüllen?
und wo bekomme ich die her?
Und das mit der Steuer hab ich auch noch nicht verstanden
Hallo @Anja117, besser einmal zu viel wie einmal zu wenig fragen!
Zum Thema Meldescheine, lies dir mal den Bericht zum Workshop durch.
Steuern: das hängt von deiner persönlichen Steuersituation ab. Im einfachsten Fall erzielst du als Privatvermieter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, und erklärst sie in der Anlage V. Im Zweifel frage aber deinen Steuerberater.
Da du neu bist bei Airbnb, profitiere vom geballten Schwarmwissen der anderen und stöbere ruhig auch in den FAQs, Tutorials und Ratgebern.
Happy Hosting!
Vielen Dank für eure schnelle Info.
Meldescheine werde ich morgen beim Zeitschriftenhandel gleich besorgen und das mit dem Steuerformular hat auch geklappt.Geh aber trotzdem mal zum Steuerberater Sicher ist sicher!
Ich möchte mich dazu auch noch mal melden.
Das mit dem Meldeschein ist mir persönlich erst hier in der Community wirklich untergekommen. Ich betreibe das bisher nicht. Und ich hab zwar noch nicht so viele Übernachtungen (6-8) selbst hinter mir, aber bei keiner davon hat mich bisher jemand einen Meldeschein ausfüllen lassen.
Manche Gäste bekomme ich gar nicht zu Gesicht. Und ich selbst bin auch schon Gast gewesen, ohne den Host zu treffen.
Das verunsichert mich.
@Patricia1241: willkommen und schoen dass Du hier auch was neues lernst.
Meldepflicht und Schengen-Abkommen sind tatsaechlich vielen Gaesten und Gastgebern nicht so gelaeufig, aber rechtlich eindeutig.
Viele Gruesse nach Meissen - ich habe da bei meinem SAP-Projekt ganz in der Naehe gelebt (Zweitwohnsitz im Schloss Wettinshoehe, davor auch kurz in der Pension zum Henker).
Hat mir sehr gut gefallen die Gegend, viel Wald und Natur, viele Seen und Wildschweine, Die alte Loessnitztaldampflok und das einzigartige Waldwellenbad, Ullrichtunnel, ...
@Patricia1241, jeder Gastgeber ist gut beraten, sich vorher rechtlich zu informieren. Es gibt das Meldegesetz , dann heben viele Gemeinden (Städte) ganz unterschiedlich hohe Gebühren für Gäste ein (Ortstaxe, Nächtigungsgebühr, Kurtaxe .....)
Dass viele Gastgeber das nicht beachten, diese Erfahrung habe ich als Gast auch schon gemacht. Es ist deine Aufgabe, die Meldebestimmungen einzuhalten, den Gästen einen Meldeschein vorzulegen und sie aufzufordern diesen auch genau auszufüllen und zu bestätigen. Schau einmal nach dem Bundesmeldegesetz, da steht alles genau drin.
Abgesehen davon: Bei einem möglichen Schaden hast du keine nähren Angaben vom Gast und airbnb rückt mit genauen Daten nicht heraus. Da bleibst du auf der Strecke.
Bisher wird ein Meldeschein von unserer Gemeinde nicht abverlangt.
Ich mache es trotzdem und Tacker an den Meldeschein die Nutzungsbedingungen fürs Internet an.
Bisher hatte ich mit diesem handling keine Probleme , alle Gäste haben das Formular brav ausgefüllt undwir sind auf der sicheren Seite.
Warum sollte es auch ein Problem geben? Bei jedem Checkin in einem Hotel ist es normal seinen Ausweis vorzulegen .
Es ist ja nicht nur eine Sicherheit für uns Gastgeber, sondern auch für den Gast.
Bei uns in Hamburg sind schon etliche Leute bei einem Reeperbahnbummel verschütt gegangen !
Oder was sonst noch so passieren kann :-))
@Sybille-and-Harry0 schrieb:Bisher wird ein Meldeschein von unserer Gemeinde nicht abverlangt.
Genau: Manche Gemeinden wollen dies auch wegen Kurtaxe oder Touristenstatistik - andere nicht. Dennoch gilt das Bundesmeldegesetz. Und die Polizei (nicht die Gemeinde) möchte im Ernstfall die Scheine einsehen.
@Sybille-and-Harry0: das ist aber nicht der Meldeschein, den ihr bei der Gemeinde bei Langzeitmietern abgeben muesst.
Diesen Meldeschein gemaess BMG (Bundesmeldegesetz) sollt ihr zuhause aufbewahren und nach 1 Jahr dann vernichten und er ist auf Verlanden den ermittelnden Behoerden vorzulegen.
Ich fand auch folgenden Artikel interessant:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/datenerhebung-in-hotels-und-ihre-rechtlichen-grenzen/
wissen wir:
"Auch, wenn der Gast aus dem Ausland keine gültigen Papiere vorlegen kann, müssen Sie ihn vom Gesetzgeber her nicht vor die Tür setzen: Rechtlich sind Sie aus dem Schneider, wenn Sie abweichende, ungültige oder fehlende Dokumente ausländischer Mieter lediglich auf dem Meldeschein penibel vermerken. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an die zuständigen Polizeibehörden wenden, denn das "polizeiliche Gästebuch" dient ja nicht zuletzt als Hilfe bei der Ermittlung verdächtiger oder vermisster Personen. Aufbewahren müssen Sie die Meldescheine in- und ausländischer Gäste ein Jahr lang, spätestens drei Monate nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Unterlagen aus Gründen des Datenschutzes zu vernichten. Halten Sie sich weder an das eine noch an das andere, müssen Sie mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen. "
Unser selbst gemachtes Formular sieht so aus:
http://www.zur-fledermaus.de/Form/meldeformular.html
Es ist allerdings nicht datenschutzgesetzkonform (DSGVO).
Deshalb die neue Version:
https://www.zur-fledermaus.de/Meldeformular/meldeschein.html
Viel Erfolg
@Anna2187 schrieb:Gibt es eine Vorlage oder Pdf für dieses Meldeschein?
@Anna2187 , hier gibt es was zum Runterladen:
https://www.iha-service.de/de/hotelmeldeschein
Erforderlich ist eigentlich nur der obere Teil, über dem "Scherenschnitt".
Hallo, ich bin neu bei Airbnb und hab jetzt ne Weile rumgestöbert, auf www.waabs.de fündig geworden, einfach auszudrucken. Gruß Caroline
Hallo @Caroline1796 , danke für den Tipp!
Ich hab mich jetzt durch die Seite geklickt, aber auf Anhieb nichts gefunden.
Hast du einen direkten Link?
@Sybille-and-Harry0 Hallo Sybille, darf ich mal fragen was du in deine Nutzungsbedinungen fürs Internet reingeschrieben hast? Und wo hast du die Meldescheinvorlage her? Hast du auf dem Meldeschein auch etwas zur Rechtsgrundlage geschrieben? Danke im Voraus und liebe Grüße Karina