Achtung! AirBnB bewilligt betrügerisches Verhalten / falsche Buchungsangaben von Gästen

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

Achtung! AirBnB bewilligt betrügerisches Verhalten / falsche Buchungsangaben von Gästen

Liebe Gastgeber,

 

ich möchte euch warnen, und erklären wovor ihr auf der Hut sein müsst …
AirBnB gewährt Gästen die Möglichkeit falsche Angaben bei der Buchung zu machen.
Eine nachträgliche (AGB konforme) Korrektur wird nicht von AirBnB unterstützt.


Die Fakten in Kurzform:


Ein Gast hat für 2 Personen und 6 Nächte gebucht.
Am 3. Tag fiel mir auf, dass 3 Personen kommen und gehen.
Am 4. Tag war ich mir dessen sicher.
Ich habe den Gast via AirBnB angeschrieben und um Korrektur der Gästezahl gebeten.
Keine Antwort vom Gast.
Am 5. Tag habe ich versucht die Gästezahl der Buchung zu ändern. Systembedingt ist das unmöglich!

Am Abend des 5. Tages rief der Gast mich an, um den Check out zu besprechen.
Ich habe ihn bei dieser Gelegenheit darauf angesprochen, dass der 3. Gast 150 Euo+AirBnB Gebühr extra kostet.
Das war dem Gast zu teuer. Er behauptete zunächst, der 3. Gast hätte nur eine Nacht dort verbracht.
Ich sagte, ich weiß, dass das nicht stimmt.

Der Gast erhöhte dann auf 2 Nächte, und argumentierte mit weiteren Ausflüchten.
Das Gespräch tendierte zu einem feilscherischen Streitgespräch, das auf  keine AGB konforme Lösung mehr hoffen ließ.
Bevor ich mir nun auch noch eine extrem schlechte Bewertung einhandle, gab ich nach, und bot dem Gast an mir einfach 50 Euro Trinkgeld für die angeblich 1 oder 2 extra Nächte zu hinterlassen, so dass mir der aussichtslose bürokratische Aufwand über das Meditationscenter und die zu erwartende schlechte Bewertung erspart bleibt.
Der Gast war damit einverstanden.
Beim Check out war ich dann nicht anwesend, und der Gast hinterließ mir kein Trinkgeld, sondern nur eine Nachricht, dass er für die 50 Euro (Trinkgeld!) erst eine Rechnung sehen will.
Ich habe dann mit der Funktion "Geld Anfragen" die korrekten 150,- Euro nachgefordert.
Der Gast sendete aber nur 50,- Euro, weil ER das für angemessen hielt.

Daraufhin habe ich das AirBnB Meditationscenter eingeschaltet (vorher war das nicht möglich) um die korrekte Summe zu erhalten, so wie sie fällig geworden wäre, wenn der Gast bei der Buchung korrekte Angaben gemacht hätte.


Die Sachbearbeiterin des Meditationscenters hat meinen Antrag auf korrekte und AGB konforme Nachverrechnung mit (kurz gesagt) 2 Begründungen abgelehnt:
1. Sie könne nicht beurteilen, wer von uns beiden die Wahrheit sagt.

2. Es sei nicht möglich das Konto des Gastes nachträglich, ohne seine Zustimmung, zu belasten.

 

Welche dieser beiden (völlig unterschiedlichen) Argumente entscheidend für die Untätigkeit seitens AirBnB ist, bleibt schleierhaft.
Entweder: Es könnte ja sein, dass ich lüge,

oder: AirBnB ist generell unfähig in dieser Situation zu helfen.


Außerdem sei noch erwähnt, dass ich eine Kaution zu meinen Buchungen festgelegt habe, doch die Mitarbeiterin des Meditationscenters weigerte sich  darauf zuzugreifen.
(Genaueres dazu in meinem zitierten Schreiben an AirBnB, und deren Antworten)

Fazit:
So können Gäste also ihre eigene Preisgestaltung bestimmen, und der Gastgeber ist der Gelackmeierte.

Frage;
Meine lieben Mit-Gastgeber, was können wir tun, damit uns so etwas nicht passiert?
Von AirBnB können wir offensichtlich keine Unterstützung erhalten.

Im ersten Kommentar zu diesem Posting zitiere ich meine letzte (energische) E-Mail an das Meditationscenter, damit ihr besser im Bilde über den Vorgang seid …
Auf diese E-Mail erhielt ich keine Antwort mehr.

40 Antworten 40
Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

Dass man die Personenanzahl nach Check-in nicht ändern kann, ist ganz klar ein Manko .. Aber .. wir wissen doch alle, dass der Support alles mitlesen kann. Also, ich löse dies jeweils so, dass ich eine Änderungsanfrage sende mit höherem Preis und gleich gebliebener Personenzahl und im Chatverlauf stelle ich klar und deutlich fest, dass diese Buchungsänderung sich darauf bezieht, dass die zusätzliche Person übernachten kann. 

 

Sowie, wenn man direkt eingreifen kann, würde ich vorbeigehen und direkt die Buchungsanfrage vom Gast bestätigen lassen und sonst muss der zusätzliche 'Gast' gehen (natürlich muss in den Hausregeln klar stehen, dass Gäste per se nicht geduldet werden bzw. der Zustimmung des Gastgebers benötigen). 

 

Generell finde ich dies eine absolute Frechheit von Gästen. Vielleicht sollte ich auch mal wieder meine Hausregeln überarbeiten und für solche Sachen auch gleich noch eine fällige 'Verwaltungsgebühr' draufschlagen, denn das letzte Mal als es mir passiert ist, war ich mit Wäsche waschen in Verzug und hatte gerade noch ein frisches Bettwäscheset (für den ankommenden Gast am nächsten Tag gedacht) .. dadurch dass nun bei Check-in kurz vor Mitternacht ein Gast mehr auftauchtem, musste ich in der Nacht noch Wäsche waschen, und da die Maschine erst noch besetzt war, kam ich letzendlich um 3 Uhr nachts ins Bett .. und dies nur, weil Gäste es nicht wichtig finden zu kommunizieren.. 

 

 

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

@Mark289 .. wenn ich es richtig gelesen habe, hast du via Meditationscenter die 50.- erhalten .. betreffend dafür gewünschter Rechnung hätte ich den Gästen einfach mitgeteilt, dass die 50.- ja lediglich ein 'Entgegenkommen' für die entstandenen Umtriebe waren, du aber gerne eine Rechnung ausstellst, sofern der effektive Betrag (150.-) bezahlt werde .. sowie dass du bereit wärst, die 50.- daran anzurechnen .. aber den ganzen Aufwand mit Mediationscenter/Support lohnt sich leider nicht.

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

Genau, der Aufwand über das Meditationscenter lohnt sich nicht und führt zu nichts.
Daher hatte ich mich notgedrungen mit der 50 Euro Trinkgeldvariante abgefunden.

Was ich den Gästen bzgl "Trinkgeld-Entgegenkommen" mitteile interessiert allerdings das Finanzamt nicht.
Jede Überweisung von AirBnB ist als Mieteinnahme zu versteuern.

Trinkgelder in bar, m.E. nicht, denn die können auch vom Trinkgeldgeber nicht als betriebliche Ausgabe abgesetzt werden. Aber diesbezüglich bin ich mir nicht ganz sicher, das wäre noch zu prüfen.



Mark289
Level 10
Hanover, Germany

Als vorläufiges Fazit möchte ich eine Lösungsmöglichkeit anbieten, durch die solche Probleme klar und eindeutig zu regeln wären.

Die Lösung besteht aus der Kombination 2 meiner HostVoice Anträge:

https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeben/HOST-VOICE-%C3%9Cbernachtungsgeb%C3%BChr-bei-Schwarzg%...

https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeben/Buchungsdetails-nach-Check-in-%C3%A4ndern/m-p/745444#M...

LG & solong,
Mark

 

 

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

Betr.: Behauptung des Support Mitarbeiters:


"Eine Kaution kann aber nicht ohne weiteres vom Gast eingefordert werden und ist, wenn überhaupt, nur bei Sachschäden fällig."

 

Bzgl der Verwendung der Kaution, habe ich einen sehr aufschlussreichen privaten Hinweis von einem Mitglied der Community bekommen …
Entgegen der Auskunft des AirBnB Supports, welcher behauptete, dass die Kaution nur für Sachschäden verwendet werden darf, steht in den Richtlinien hingegen eindeutig, dass die Kaution auch für unbezahlten Aufenthalt verwendet werden kann.
Dies widerspricht zwar der Kurzinfo, die beim Buchungsvorgang erscheint (auf die sich der Support vermutlich bezogen hat) welche besagt, dass die Kaution für "Schäden an der Wohnung" verwendet wird, aber letztendlich entkräftet das die Richtlinien nicht.

>>

Nutzungsbedingungen 8.2.2


Gebühren für das Überschreiten der Aufenthaltsdauer für verspätetes Auschecken am vereinbarten Checkout-Datum, das keinen Einfluss auf eine kommende Buchung hat, können auf die zusätzlichen Kosten beschränkt werden, die dem Gastgeber infolge dieses Überschreitens der Aufenthaltsdauer entstehen. Wenn Sie die Aufenthaltsdauer für eine Unterkunft überschreiten, ermächtigen Sie Airbnb (über Airbnb Payments) die Gebühren für das Überschreiten der Aufenthaltsdauer bei Ihnen einziehen. Falls der Gastgeber eine Kaution verlangt hat, können Gebühren für das Überschreiten der Aufenthaltsdauer mit dieser verrechnet werden.

<<

Logisch ist das Überschreiten der Gästezahl equivalent mit dem Überschreiten der Aufenthaltsdauer.

Kurz gesagt, der AirBnB Support kennt also die eigenen Vertragsinhalte nicht, und lässt die Gastgeber daran scheitern.

Stümperhaft ist dieser Support!

Jonas35
Level 10

Ich finde der Themenersteller hat Recht. Und letztlich gehts hier nicht ums Recht, sondern darum, dass wir Gastgeber uns nicht hinters Licht führen lassen sollten. Wirtschaftlich gesehen hat Ute recht, aber um das gehts doch gar nicht.

Die Gäste, bei denen sowas funktioniert, lernen nix daraus. Im Gegenteil: So kann ich auch in zukunft günstig reisen. Das kann nicht sein.

Aber ich drehe mich hier im Kreis und bin immer wieder (negativ) überrascht, wie sich die Gastgeber hier von Superhost und Co geißeln lassen.

Leider müssen wir "anderen" darunter büßen, denn wie erwähnt reisen die auf diese Tour.

Im Übrigen habe ich eine Kamera an meinen  Objekten für den Eingangsbereich. Ist ne super Sache, hält aber keinen davon ab, ggf mit mehr Personen anzureisen. Nur komm ich dann vorbei und kassier gleich ab. Punkt.

Lediglich in einem Fall hat das nicht funktioniert. Da habe ich dann aber von ABB das Geld bekommen. Hat mich trotzdem genervt, da die Situation eindeutig(wegen Videoaufnahme) war und die Gäste dann trotzdem "Recht" bekamen.

Nächstes mal fliegen die raus. Bewertung war so oder so unterirdisch...

Britta34
Level 2
Berlin, Germany

Kommt mir bekannt vor ich habe einen ahnlichen Fall Fakt ist das ist Betrug auf höchsten Niveau und ich habe Anzeige erstattet und ein Mahnverfahren gegen Airbnb eingeleitet schau mal auf Reclabox wieviel Menschen auf Schäden sitzen bleiben 

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

oh weh ... ich habe auch gerade einen  neuen Schaden. Sachschaden diesmal.
Der Gast hat die Balkontür offen gelassen, es hat hineingeregnet, und das Parkett ist nun im Eimer.
Bin mal gespannt wie das mit der AirBnB Gastgeberversicherung funktionieren wird ...
Ich berichte dann in einem neuen Beitrag, wenn die Sache duchgelaufen ist.

Reclabox sagt mir nichts, aber es hört sich so an, als könnte ich da auch bald landen.

Jonas35
Level 10

Hallo Mark,

 

da bin ich ja mal gespannt. Hat sich mittlerweile schon was ergeben???

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

@Jona2s


Der Fall ist noch im Gange, und kommt gerade erst auf Hochturen.
Eigentlich wollte ich darüber erst berichten, wenn der Fall abgeschlossen ist, aber wie es momentan aussieht, könnte sich das noch etwas hinziehen.
Daher habe ich den aktuellen Stand der Dinge schon einmal in dem folgenden Beitrag zusammengefasst:

-> https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeben/AirBnB-Sicherheit-AirBnB-Gastgeberversicherung-Erfahru...

 

ps: @Jonas67

oder meinst Du nicht den Schadenfall, sondern den Fall in dem es in der Überschrift dieses Postings geht?
Dazu gibt es nichts wesentlich neues. Zumal ich den Fall aber immer wieder aufgreife und um Klärung / Verbesserung bitte, hat sich ca. vor 2 Wochen eine Mitarbeiterin bei mir telefonisch gemeldet und wir haben den Fall besprochen ...
Sie stimmte mir zu, dass die Kaution auch für Überschreitung der Gästezahl anwendbar sein sollte, und versprach mir dies mit hoher Priorität an das Produktmanagement weiterzuleiten. (ob das zu etwas führen wird???)

Zur Info: Nach derzeit geltenden Richtlinien ist die Kaution nur für Sachschäden an der Wohung und bei Überschreitung des Buchungszeitraums verwendbar.
Eine sichere Nachforderung für zusätzliche Gäste kann also nur gewährleistet werden, wenn die Kaution auch bzgl der Überschreitung der gebuchten Gästezahl definiert wird.

Kerstin-Und-Marc0
Level 6
Höhr-Grenzhausen, Germany

Hallo,

siehe Rachebewertung ist  uns auch ähnlich ergangen es fehlten die Beweise man hat dem Gast geglaubt

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