Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland

Pikant: In diesem Artikel erfahre ich, dass das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ in Deutschland (=Antidiskriminierungsverbot) bei Mietverhältnissen „insbesondere Vermieter mit einem Wohnungsbestand von mehr als 50 Mietwohnungen“ verpflichtet – hingegen keine Anwendung findet „auf Personen, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis begründet wird“. Auch bei der Vermietung von Wohnraum zum „vorübergehenden“ Gebrauch i. S. d.  § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB (also auch klassisches Airbnb) greife das Schutzgesetz nicht.

Airbnbs Antidiskriminierungsrichtlinie ist diesbezüglich eindeutig weiter gefasst.

1 Antwort 1
Raoul3
Level 10

interesant

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