Hallo Airbnb-Gastgeber,
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Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
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ist das im Sinne von AirBnB?
Helles Zimmer am Hafen für* Ungeimpfte*
Alles über die Unterkunft von Heike Und Asmus
Es handelt sich um eine 4-Zimmerwohnung im Hochparterre eines alten Hauses mit Wintergarten und einer sonnigen großen Terasse. Das Badezimmer wird gemeinschaftlich genutzt.
Die Wohnung ist gemütlcih eingerichtet und sie ist sehr hell. Das Gästezimmer (12m²) hat ein Bett für eine Person, einen kleinen Tisch, einen kleinen Sessel, einen Nachttisch und ein kleines Schränkchen.
Auf Wunsch kann ein Kinderbett hinzu gestellt werden.
Die Unterkunft
Die Wohnung befindet sich in einem Altbau,direkt am Stadthafen Oldenburg.Der Bahnhof ist in weniger als 5 Min. Fußweg zu
erreichen.Auch die Innenstadt mit Ihren Museen,Theater,Kneipen,
Kinos usw.alles vor der Haustür.Der wunderschöne Schloßgarten
lädt zur Erholung und einem Spaziergang ein.
Zugang für Gäste
In der Küche kannst du dir wenn du magst Tee oder Kaffee kochen.
Weitere wichtige Hinweise
Liebe Gäste, aus aktuellem Anlass möchten wir nur Ungeimpfte Menschen bei uns aufnehmen. Es dient unserer eigenen Sicherheit bis abschliessend geklärt ist ob Geimpfte Ungeimpfte kontaminieren können. Es soll nicht Ausgrenzen oder diskriminieren. Danke für euer Verständnis. Heike und Asmus
Wie wäre es, wenn jemand NUR GEIMPFTE Gäste um sich haben möchte?
Wäre das dann auch Diskriminierung?
Meines Erachtens ein Regelverstoß, der zur Sperre des Inserats führen kann, siehe https://www.airbnb.de/help/article/2741/richtlinien-f%C3%BCr-angemessene-inhalte-und-das-coronavirus
Du kannst die Unterkunft flaggen (melden) @Jörg7 .
Übrigens leicht über Google zu finden:
ich habe es heute Nacht um 1/2 2 gemeldet
Wie wäre es, wenn jemand NUR GEIMPFTE Gäste um sich haben möchte?
Wäre das für Sie dann auch Diskriminierung?
@Hannah345 nein, wie oben schon geschrieben ist das erlaubt.. zumindest nach unseren Gesetzen..
und dann sogar noch Superhost
@Jörg7 @Till-and-Jutta0 auch wenn ich es bescheuert finde ist es vermutlich das Recht eines Gastgebers.
Die AGB's von Airbnb wären dann in diesem Fall unwirksam denn anders herum darf auch ein Gastgeber ungeimpften/+2G den Zutritt verweigern und Gesetze stehen immer über AGB's....
Im Zusammenhang mit der ganz und gar unsinnigen Debatte über Sonderrechte zugunsten der gegen das Coronavirus geimpften Menschen stellt sich eine weitere, heftig diskutierte Frage. Darf ein Unternehmer, beispielsweise ein Gastwirt, das Betreten seines Lokals davon abhängig machen, dass der Gast gegen das Coronavirus geimpft wurde?
Abgesehen davon, dass vermutlich jeder Gastwirt zukünftig froh darüber sein wird, wenn er möglichst viele Menschen bei sich begrüßen darf, egal ob geimpft oder nicht, bleibt die Frage dennoch: Darf der Gastwirt dem nicht geimpften Menschen den Zutritt verweigern? Darf der Hotelier für das Betreten der Hotelräumlichkeiten die Vorlage eines Impfpasses als Nachweis für einen ausreichenden Impfschutz verlangen?
Die Antwort überrascht vielleicht erst einmal: Ja, das darf der Gastwirt, das darf der Hotelier. Das hat mit dem Coronavirus und der Impfung gegen das Coronavirus nichts zu tun. Der Gastwirt und der Hotelier sind nämlich prinzipiell frei in ihrer Entscheidung, wen sie bewirten und/oder beherbergen. Das hat auch nichts mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu tun. Denn so weit geht die Pflicht zur Gleichbehandlung nicht. Es entspricht vielmehr einer allgemeinen rechtlichen Überzeugung, dass im Rechtsverkehr ohne Beteiligung der öffentlichen Hand die Vertragsparteien frei darin sind, eine Vereinbarung zu treffen oder nicht. Eine Pflicht zum Vertragsabschluss, der Jurist nennt das Kontrahierungszwang, gibt es nur in ganz seltenen Fällen. Etwa im Bereich öffentlicher Daseinsvorsorge wie etwas beim Bezug von Elektrizität oder Wasser. Der gegen das Coronavirus nicht Geimpfte wird sich auf einen solchen Zwang zum Vertragsabschluss sicher nicht berufen können.
Ergo: Sollten der Gastwirt und der Hotelier zukünftig einen Impfpass verlangen, bitte nicht wundern. Nach aktueller Rechtslage ist das kein Problem. Anderslautende Äußerungen aus der Politik können beruhigt vernachlässigt werden.
Quelle: www. etl-rechtsanwaelte.de
@Sabine-Ingrid0 Hauptsächlich geht es darum, dass du überhaupt nicht damit werben darfst.
@Till-and-Jutta0 naja, es wird ja mit gesundheitlichen Bedenken argumentiert, nämlich dass ein geimpfter zwar selbst immun ist aber dennoch den Virus in sich tragen und einen ungeimpften anstecken kann.
Diese Ansicht wird im Internet heiss diskutiert und ist , soviel ich weiss, noch nicht vollständig geklärt.
Airbnb kann aber definitiv nicht von Gastgebern verlangen sich anstecken zu lassen... (wenn sie der oben stehenden Überzeugung sind).
Natürlich kann Airbnb solche Gastgeber kündigen was aber wiederum eine Diskriminierung wäre und das auch noch mit AGB's die unseren Gesetzen widersprechen.
Eine Vermietungsbedingung sehe ich nicht als Werbung, dann wäre ja alles Werbung was ein Inserat an Hausregeln angibt... zB keine Kinder.
Eigentlich doch eindeutig.
Du darfst mit "kinderfreundlich" werben, aber das nicht:
Gastgeber:innen und Gäste auf Airbnb dürfen keine Inhalte auf oder über die Airbnb-Plattform veröffentlichen oder teilen, die:
Hier stellt sich aber eher die Frage ob so jemand Zugang zu dem Portal AirBnB haben darf oder haben dürfen müssen. Hier hat der Betreiber das (Haus)Recht. und da ist in diesem Fall eindeutig geregelt
andere dazu auffordern, geltende Gesundheits- oder Reisehinweise zu ignorieren (das beinhaltet auch, ass sie andere nicht davon abhalten dürfen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen
" oder Gäste abzuweisen, weil sie gegen COVID-19 geimpft sind) "
Airbnb kann eh nach eigenem Ermessen entscheiden, siehe AGBs.
Und da wird mittlerweile konsequent durchgegriffen.
@Till-and-Jutta0 ja, natürlich, das könnte aber auch nach hinten losgehen wenn sich die obige Theorie bestätigt.
"In die Debatte um Privilegien für Geimpfte stößt eine neue Untersuchung zur Infektiosität von vollständig Geimpften. Ergebnisse der britischen Gesundheitsbehörde Public Health England (PHE) geben „erste Hinweise“ darauf, dass auch Geimpfte, die sich mit der Delta-Variante infiziert haben, sehr ansteckend sein können."
Ich finde Airbnb sollte unseren Gastgebern Rechte nach unserem Rechtssystem einräumen und nicht nach Lust und Laune wie sie es bereits zu Beginn der Pandemie bei den Stornierungsbedingungen getan haben.