Rechtlich ist die Grundlage klar:
Rechtsgrundlage für die Erhebung der erfragten Daten sowie die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments für ausländische Gäste sind Paragraph 23 und 24 des Meldegesetzes (Bundesmeldegesetz). und das Bundesdatenschutzgesetz.
Wer diesen Meldepflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig (Paragraph 36 Abs. 1 Nr. 2 Meldegesetz). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden (Paragraph 36 Abs. 3 Meldegesetz).
Letzendlich basiert das BMG auf dem Schengen-Abkommen (signatory States to
the Schengen Implementing Convention) im gesamten Schengen-Raum, also auch in Oesterreich.
Von der hiesigen Polizei habe ich den Hinweis:
"Ungeachtet Ihrer Verpflichtung der Fuehrung und Aufbewahrung der Meldescheine wuerde ich Ihnen anraten, bei Verweigerung von Personalien eine Aufnahme des "Gastes" zu verweigern. Sie wissen nicht, wen Sie sich ins Haus holen.
Zunaechst stellt sich doch auch die Frage, warum Sie jemandem vertrauen sollten, der seine Personalien nicht angeben will und Sie dadurch in rechtliche Verlegenheit bringt? Auf welcher Vertrauensbasis beruht dann dieser "Mietvertrag"?
Egal um welchen Vertrag es sich handelt, man will wissen, mit wem man es zu tun hat bzw. wer sich verantwortlich zeigt, um bei Nichterfuellung oder Schadensersatzanspruechen einen Adressaten zu haben. Dies dient zunaechst mal der Vertragssicherheit und somit Ihrer Absicherung - dieses Beduerfnis duerfte fuer jeden verstaendlich und nachvollziehbar sein. Warum sollten Sie also jemanden beherbergen, der fuer Ihre Hausordnung und fuer Sie als Gastgeber kein Verstaendnis aufweist? Was kann man von so jemandem erwarten? Da ist Aerger vorprogrammiert.
Es schadet auch nicht, sich die Kennzeichen von benutzten Fahrzeugen auf der Rueckseite der Meldescheine zu notieren."