Strengere Regelungen bei sich abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser mit dreistufigem System:
- Basisstufe – die bisherigen Regeln mit 3G bleiben in den meisten Bereichen bestehen.
- Warnstufe – PCR-Testpflicht in vielen Bereichen.
- Alarmstufe – für ungeimpfte Personen gilt in einigen Bereichen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (2G).
Die Beherbergung ist in § 16 geregelt:
(3) Der Betrieb von Beherbergungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen ist
- in der Basis- und Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist
- in der Alarmstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist.
Alle drei Tage ist erneut ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis vorzulegen.
D.h. die wesentliche Änderung ist hier, dass von nicht nach § 4 immunisierten Personen in der Alarmstufe eingangs unbedingt ein PCR-Test vorgelegt werden muss (Antigentest genügt dann nur noch für die Wiederholung alle drei Tage).
Unverändert bleibt die Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzepts sowie zur Erfassung der Kontaktdaten.
Bitte die Stufendefinition und Ausnahmen für bestimmte Personengruppen in der „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 15. September 2021 beachten:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/neue-corona-verordnung-ab-16...
[keine rechtlich verbindliche Auskunft – bitte eigenverantwortlich informieren]
Bitte die Diskussion auf das Thema „Gastgeben“ fokussieren – für darüber hinausgehende Corona-Diskussionen gibt es andere Gruppen. Beachtet auch die Richtlinien für angemessene Inhalte und das Coronavirus: https://www.airbnb.de/help/article/2741/richtlinien-f%C3%BCr-angemessene-inhalte-und-das-coronavirus