BaWü Änderungen der Corona-VO zum 19. April 2021
- Als neu kennzeichnen
- Abonnieren
- Stummschalten
- Kennzeichnen
- Per E-Mail an einen Freund senden
- Anstößigen Inhalt melden
Ab 19. April bis mindestens 16. Mai gelten in Baden-Württemberg in Kreisen mit Inzidenz >100 neue Bedingungen, von denen z.B. folgende Punkte für Gastgeben & Reisen relevant sind:
- Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt.
- Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen.
- Baumärkte werden geschlossen. Click&Collect bleibt für die geschlossenen Einzelhandelsbetriebe auch in der Notbremse weiterhin möglich.
Übersicht:
Dort steht der volle Wortlaut:
Betreff: BaWü Änderungen der Corona-VO zum 19. April 2021
- Als neu kennzeichnen
- Abonnieren
- Stummschalten
- Kennzeichnen
- Per E-Mail an einen Freund senden
- Anstößigen Inhalt melden
Die Quarantäne-Pflicht bei Einreise aus Risikogebieten entfällt für vollständig geimpfte Personen.
Re: BaWü Änderungen der Corona-VO zum 19. April 2021
- Als neu kennzeichnen
- Abonnieren
- Stummschalten
- Kennzeichnen
- Per E-Mail an einen Freund senden
- Anstößigen Inhalt melden
Vielen Dank für das Update @Till-and-Jutta0 !
Betreff: BaWü Änderungen der Corona-VO zum 19. April 2021
- Als neu kennzeichnen
- Abonnieren
- Stummschalten
- Kennzeichnen
- Per E-Mail an einen Freund senden
- Anstößigen Inhalt melden
Im Rahmen der Anpassung an das novellierte Bundesinfektionsschutzgesetz gibt es ab 23. April einige Anpassungen, u.a. gilt die Ausgangssperre erst ab 22 Uhr.
Auf einen Blick: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210423_Auf_einen_Blick...
Voller Wortlaut: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des...

