BaWü: 3G in der Beherbergung ab 23.2.2022

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

BaWü: 3G in der Beherbergung ab 23.2.2022

Ab 23.2.2022 lockert BaWü die Corona-Regeln und kehrt von der Alarm- in die Warnstufe zurück.

https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-kehrt-in...

 

3G für Beherbergung in der Warnstufe3G für Beherbergung in der Warnstufe

 

Für Beherbergung in der derzeitigen Warnstufe gilt 3G. Nicht geimpfte oder genesene Personen müssen ihren Test alle 3 Tage wiederholen.
In der Alarmstufe würde 2G gelten (Ausnahmen für geschäftliche und dienstliche Reisen und Härtefälle); in der Basisstufe würden die Einschränkungen fallen.

 

Es muss weiterhin ein Hygienekonzept erstellt werden.

 

In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

2G+ bedeutet künftig: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen mit negativem Schnell- oder PCR-Test. Hier gibt es keine Ausnahmen mehr für geboosterte, vollständig geimpfte und genesene Personen.

 

Der Wortlaut der Corona-VO gültig ab 23.2.2022, vgl. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des...

§ 16 Gastronomie, Beherbergung und Vergnügungsstätten

[…]

(3) Der Betrieb von Beherbergungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen ist

  1. in der Basisstufe ohne Zutrittsbeschränkungen zulässig,
  2. in der Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist,
  3. in der Alarmstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Personen der Zutritt nicht gestattet ist; bei notwendigen geschäftlichen oder dienstlichen Übernach-tungen oder in besonderen Härtefällen ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.

In der Warn- und Alarmstufe ist alle drei Tage erneut ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis vorzulegen. Die Nutzung von Freizeiteinrichtungen und gastronomischen Einrichtungen durch Beherbergungsgäste richtet sich nach § 14 Absätze 1 bis 4 und § 16 Absatz 1.

(4) Wer eine Einrichtung nach den Absätzen 1 bis 3 betreibt, hat ein Hygienekonzept zu erstellen.

0 Antworten 0

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts