Aktualisierte Corona-VO: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/verschaerfung-der-corona-ver...
Ab morgen 24.11.2021 gilt in BaWü die Alarmstufe II.
Regelungen für Beherbergungsbetriebe
In beiden Alarmstufen gilt für Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Gasthäuser, Pensionen oder Campingplätze 2G. Davon ausgenommen sind dienstliche Übernachtungen oder besondere Härtefälle wie beispielsweise ein dringend notwendiger Arztbesuch. In diesen Ausnahmen muss ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden. Gastronomische Einrichtungen in den Beherbergungsstätten dürfen diese Personen nur im Freien und nach Vorlage eines negativen PCR-Tests benutzen.
Überprüfung von Test-, Genesenen- und Impfnachweisen
Die neue Corona-Verordnung stellt nochmal deutlicher klar, wie Betreiber, Anbieter und Veranstalter verpflichtet sind, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren: Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Aufgrund der Kurzfristigkeit soll es diese Woche angeblich noch eine Schonfrist bezüglich der Strafverfolgung geben.
[alle Angaben ohne Gewähr]
Auch hier wieder die Bitte: Lasst uns bitte keine C-Diskussionen führen, sondern konzentrieren wir uns auf den Erfahrungsaustausch unter Gastgebenden.