@Ute42 , da hast du absolut Recht, ist echt mühsam und ich finde es eine Zumutung, dass in der Verkündungsplattform der Bayerischen Staatsregierung eine komplette Verordnung quasi nur aus Ergänzungen und Ersetzungen besteht.
Hier ein kleiner Auszug:
2. In § 9 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a wird die Angabe „48“ durch die Angabe „24“ ersetzt. 3. In § 25 Abs. 2 werden die Wörter „oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests“ durch die Wörter „ , Selbsttests oder PCR-Tests“ ersetzt. 4. § 27 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nr. 1 werden die Wörter „oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener“ durch die Wörter „ , Selbsttest oder“ ersetzt. bb) In Nr. 3 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt. cc) Die folgenden Nrn. 4 bis 6 werden angefügt: „4. ab dem 21. Mai 2021 Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken; zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen; Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis nach Nr. 1 verfügen; 5. ab dem 21. Mai 2021 der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen unter der Voraussetzung eines Testnachweises nach Nr. 1 für Kunden;
Die stundenlange Bastelarbeit habe ich mir gespart, weil dies ein fränkisches Portal bereits gemacht hat. Hier habe ich mir das für mich Wichtige heraus kopiert. Und die Einreise-Quarantäne.Verordnung interessiert mich zur Zeit nicht, da ich aktuell eh nur Gäste aus Deutschland habe (leider!).
Hier der Link: https://www.infranken.de/ueberregional/bayern/corona-bayern-oeffnungen-fuer-hotels-thermen-blasmusik...
Und das ist meine Zusammenfassung:
aktualisiert am 11.05.2021
Bayern lockert weiter: Details zu neuen Corona-Beschlüssen stehen fest
Details zu den bereits in der Vorwoche angekündigten Tourismus-Lockerungen hat das bayerische Kabinett am Montag (10. Mai 2021) beschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Öffnungen in verschiedenen Bereichen stattfinden.
Demnach ist durch den nun gefassten Kabinettsbeschluss die Ankündigung zu Tourismus-Lockerungen aus der Vorwoche offiziell.
Florian Herrmann und Hubert Aiwanger gaben folgende Tourismus-Öffnungen und Details dazu bekannt:
- Am Pfingstwochenende dürfen in bayerischen Regionen mit stabilen Corona-Zahlen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen. Die Anreise bei touristischen Unterkünften ist schon ab Freitag, 21. Mai, möglich. Die Beherbergungsbetriebe dürfen nach Worten von Staatskanzleichef Florian Herrmann auch die Innengastronomie und Wellnessbereiche öffnen - allerdings nur für Übernachtungsgäste.
- Ab Pfingsten wieder öffnen dürfen auch Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristische Bahn- und Busverkehre, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie die Außenbereiche von medizinischen Thermen.
Voraussetzungen sind:
- Übernachtungsgäste bzw. Teilnehmer legen einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden alten Corona-Schnelltest vor oder gelten als genesen oder vollständig geimpft.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis beziehungsweise in der betreffenden kreisfreien Stadt liegt stabil unter 100. "Stabile Inzidenz" bedeutet: Der Wert muss fünf Tage hintereinander unter 100 liegen müssen. Darauf folgen zwei Karenztage zur Umsetzung - und am achten Tag darf geöffnet werden.