@Ute42 ,
im Grunde genommen gebe ich Dir Recht, aber das Zitat mit dem Ehrenwort war kein wirklich gutes Beispiel für diesen Zusammenhang.
@Anke144 ,
unsere örtliche Tourist-Info schickt ebenfalls ständig Empfehlungen und Verhaltensregeln für Gastgeber, die aber nicht oder nicht immer exakt so in den behördlichen Vorschriften stehen.
Beispielsweise haben die vor einiger Zeit geschrieben, dass bei beruflich bedingten und privaten nicht-touristischen Aufenthalten die entsprechende Arbeitgeberbestätigung oder Bescheinigung von anderer Stelle (Klinik o.ä.) bei der örtlichen Tourist-Info abzugeben ist.
Das steht so nicht im Gesetzestext. Im Gesetzestext steht, dass die entsprechenden Bestätigungen auf Verlangen dem Landratsamt vorzulegen sind.