Beherbergungsbetriebe in Baden-Württemberg dürfen ab 15. Mai wieder öffnen

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Beherbergungsbetriebe in Baden-Württemberg dürfen ab 15. Mai wieder öffnen

Voraussetzung:

  1. UHU (Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100)
  2. 3G (Getestete, Geimpfte oder Genesene).

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sichere-oeffnungsschritte-b...

32 Antworten 32

@Anke144 , sehe es so wie@Peter2821 

 

im Zweifel gilt die Corona Verordnung. Diese bezieht sich explizit auf touristische Übernachtungen. Dort gilt, dass Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen müssen.

 

 

.

@Anke144

 

Die Tatsache daß irgend jemand irgendwo irgend etwas sagt bedeutet nicht daß das stimmt was da gesagt wurde. Ich erinnere an den früheren Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Uwe Barschel. Der hat mal vor laufender Kamara gesagt:

 

  • Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort

 

Wie wir heute wissen war dieses Ehrenwort überhaupt nichts wert.

 

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Ute42 ,

 

im Grunde genommen gebe ich Dir Recht, aber das Zitat mit dem Ehrenwort war kein wirklich gutes Beispiel für diesen Zusammenhang.

 

@Anke144 ,

 

unsere örtliche Tourist-Info schickt ebenfalls ständig Empfehlungen und Verhaltensregeln für Gastgeber, die aber nicht oder nicht immer exakt so in den behördlichen Vorschriften stehen.

 

Beispielsweise haben die vor einiger Zeit geschrieben, dass bei beruflich bedingten  und privaten nicht-touristischen Aufenthalten die entsprechende Arbeitgeberbestätigung oder Bescheinigung von anderer Stelle (Klinik o.ä.) bei der örtlichen Tourist-Info abzugeben ist.

 

Das steht so nicht im Gesetzestext. Im Gesetzestext steht, dass die entsprechenden Bestätigungen auf Verlangen dem Landratsamt vorzulegen sind. 

 

 

 

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