Co Gastgeber Entlohnung

Valeria85
Level 2
Munich, Germany

Co Gastgeber Entlohnung

Hallo zusammen, 

ich wollte fragen, was Eure Erfahrungen sind mit Co-Gastgeber.

Wie viel bekommt ein Co-Gastgeber, wenn er sich um alles (Kontakt mit Gast, Buchung, Schlüssel- und Wohnungsübergabe, Abschied, Putzen, Wechsel) kümmert? 

Macht ihr es eher als Prozentual oder als fester Pauschalpreis? 

Danke für Eure Antworten

20 Antworten 20
Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany

@Valeria85 Fragst Du im Rahmen des Superhost-Co-Host-Programms oder generell?

Beim Superhost-Co-Host-Programm legen das die Co-Hosts selber fest. 

Ganz generell wäe ich aber vorsichtig einen solchen Service in Anspruch zu nehmen, da Du mit der Beuftragung von externem Personal mal wieder nah an die Gewerblichkeit heranrückst. 

Das stimmt, daran hatte ich nicht gedacht. Dankeschön

Thorsten0
Level 2
Stuttgart, Germany

Also Valeria, wenn Du es verstanden hast, ich habe es nicht...

 

Ich frage mich, was in diesem Fall das Problem mit dem "Gewerblichen" ist?

Wenn jemand Unterstützung benötigt, darf es dann nicht legal und offiziell machen, sondern nur als "Nachbarschaftshilfe" ?

Kann ich nicht z.B. eine Reinigungsfima beauftragen und diese Ausgabe auch als "hauhaltsnahe Dienstleistung" steuerlich geltend machen?

@Thorsten0, wenn du eine Firma beauftragst bekommst du eine Rechnung und damit kannst du das auch steuerlich absetzen. Das ist der völlig legale Weg.  Wenn du eine private "Reinigungskraft" nimmst, bist du - rein rechtlich - der Arbeitgeber und daraus entstehen dann gesetzliche Vorgaben, die du erfüllen musst.  Nachdem da vieles nicht so ganz klar ist, wäre ich da auch eher vorsichtig was die Co-host Beautragung betrifft. Es gibt zwischenzeitlich Firmen, die genau solche Dienstleitungen anbieten und die verlangen bis zu 30% der Einnahmen.

Die Idee ist ja grundsätzlich nicht so schlecht, denn ein Co-Host weiß genau, um was es bei Gastgeben geht. Airbnb sieht das von einer anderen, leichteren Seite.  Genauso wie bei den Entdeckungen. Da sagen sie aber schon ganz klar, dass jeder die rechtlichen Rahmenbedingungen in seiner Stadt (Land) beachten muss.

@Thorsten0 Ein Aspekt der gewerblichen Vermietung ist u.a. die Beschäftigung von Personal für die Vermietung; daher sollte man das einfach absprechen, ob und wie sich so etwas auswirken würde.

@Thorsten0: ein Problem ist die Gewerblichkeit wenn ihr Euer eigenes privathaus oder Teile davon vermietet,

wie ich in meinem Beitrag zum uebergang ins Betriebsvermoegen

dargestellt hatte. Aber besser ihr fragt dazu einen fachlich geeigneten Steuerberater. - Nur als Tipp -

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Thorsten0
Level 2
Stuttgart, Germany

Gewerblich!

Problem, oder einfach nur der legale Weg, den nicht jeder gehen kann (Zweckentfremdung), oder will (Bequemlichkeit)?

 

Aber, ich bin doch eigentlich nicht aus Bequemlichkeit illegal, oder?

 

Was das Zweckentfremdungsverbot angeht, so trifft es ja wohl die allermeisten Vermieter nicht, da diese nur begrenzt Regional zutrifft.

 

Sind legale Geschäfte schädlich, etwas bei dem ich aufpassen muss?

 

Welche Einstellung wird hier vertreten?

 

Leute, ich habe es nicht verstanden, oder? 😞

@Thorsten0 Äh ... Zumindest verstehe ich Dich gerade nicht. Gewerbliche Vermietung ist legal, Bagatellvermietung auch. Wofür Du Dich entscheidest, ist Deine Sache und die Konsequenzen musst Du tragen.

"Co Gastgeber Entlohnung"

 

Gut, dann muss ja auch niemand etwas befürchten

und jeder kann seinen Co-Host bzw. seine legale Reinigungskraft entlohnen. Das sind dann Betriebsausgaben!

 

Ein Bagatellvermieter ist auch ein Gewerbetreibender, der vielleicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt.

Soviel Entscheidungsfreiheit hat der dann auch nicht und es ist auch nicht meine Sache, sondern jedermanns Sache.

 

Wenn Du dich an die Straße stellst und Glühwein verkaufst, wird das auch nichts ohne gewerbliche Anmeldung, oder?

 

Ich denke das ist jetzt verständlicher!? 😉

 

 

 

Martin27
Level 10
Berlin, Germany

Hallo @Thorsten0,

 

wenn es private Vermögensverwaltung Deines eigenen Vermögens ist, ist es steuerrechtlich nicht gewerblich.

 

Deshalb wäre meine Antwort auf Dein "Ich denke das ist jetzt verständlicher!? ;-)" ein klares Nein.

 

Beste Grüße

 

Martin

Thorsten0
Level 2
Stuttgart, Germany

Ich kenne das Thema eigentlich nur so:

 

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/vermietung-zur-kurzfristigen-beherbergung-v...

 

Hast Du vielleicht einen anderen Link für mich? 🙂

 

LG, Thorsten

@Thorsten0 Guckst Du hier: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/steuerliche-aspekte-der-kurzfristigen-untervermietung_170_20...

Die meisten von uns hier sind im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung und der Kleinunternehmerregelung tätigt; Umsatzsteuer und Gewerbe sind meines Wissens nicht komplett aneinandergekoppelt, weil ja so auch die freiberuflichen Unternehmer besteuert werden.

Oder auch hier: https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/produktmarken/branchen/bauwirt/downloads/2271696/db2c794e533ab...

Wie gesagt, am besten alles mit dem Gewerbeamt abkaspern, die wissen ja am ehestern, wie sie was anerkennen wollen.

Hallo, wo kann festgelegt werden wieviel der Co-Gastgeber für seine Arbeit bekommt?

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