Co Gastgeber Status / Folgen - Gast bricht das Gesetz

Niklas31
Level 2
Hamburg, Germany

Co Gastgeber Status / Folgen - Gast bricht das Gesetz

Moin,

ich bin Co-Gastgeber eines Apartments in Hamburg, die Einnahmen spielen eine sehr große Rolle für mich und der Haupt-Gastgeber hat gerade ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der AirBNB Hotline beendet.

Mit diesem langen Text wende ich mich an dieses öffentliche Forum in der Hoffnung einen Ratschlag oder Erfahrungsbericht anderer eventuell betroffener Leute zu meinen 2 Themen zu erhalten, denn ich bin in der Versuchung in Aktion zu treten.

Leider sind solche Angelegenheiten schwer in kurze Worte zu fassen, sorry~

 

 

1.

Wie bereits erwähnt bin (war) ich Co-Gastgeber eines Apartments in Hamburg seit sehr mehreren Jahren (ich bin mittlerweile der Eigentümer, doch nicht der Haupt-Gastgeber) der eigetragene Haupt-Gastgeber vermietet aber noch weitere Wohnungen auf dieser Seite über den Account und möchte das ich alleinstehend dieses Inserat weiter führe.

Wie bereits bekannt wird seit dem 01.08.2018 kein Geld mehr an Co-Gastgeber ausgezahlt.

Wie ich aus dem Telefonat vernehmen konnte bleiben mir in dieser Situation mehrere Möglichkeiten.

a) Alles bleibt wie es ist, der Haupt-Gastgeber erhält das Geld und muss es mir manuell jedes Mal alles überweisen. (leider nicht möglich)

b) Das Inserat wird neu auf meinem (diesem) Account freigeschaltet und die über die Jahre angesammelten Bewertungen (86 Stück), sowieso Sterne im 5'er Bereich kurz vor dem Status "Super Host" und alles dazu gehörige werden nicht mit übenommen und somit gelöscht.

 

In der Unterhaltung mit dem Mitarbeiter wurde uns gesagt, dass das Inserat *nicht* auf einen anderen Account mit den zugehörigen Daten transferiert werden könnte und gegeben dem Fall das ich mich dazu entscheide das Inserat auf meinem Account weiter zu führen im Grunde alles wieder von null beginnt.

Voller Vorfreude wurde uns von dem "NEU" Sticker bei der Inserat-Suche erzählt, um zu garantieren, dass jeder Gastgeber gleiche Chancen hat das Gäste ihr Inserat zu Gesicht bekommen.

(Nach 5 Minuten Recherche meinerseits waren unter den ersten 126 von 538 Inseraten aus dem gewählten Stadtteil, zur Mietung für ab sosort, welche mit vielen Bewertungen und einer hohen Sterne Bewertung ausgezeichnet waren gerade mal 8 Inserate ohne jegliche Bewertungen mit dem neu Sticker versehen).

Zu diesem Zeitpunkt denke ich mir das die zu Recht vordersten Inserate, welche sich ihren Platz verdient haben (zu denen meines gehört!) nicht nur dominieren sondern neue Inserate gerade zu auf den ersten, zweiten und dritten Blick überdecken.

Hier bei beginne ich mir darüber Sorgen zu machen, dass wenn ich dies tue, meine Buchungen so weit zurück gehen, dass ich nicht in der Lage wäre genug zu verdienen und gezwungen wäre Maßnahmen zu ergreifen, weil mein Inserat sich "irgendwo" zu unrecht in der 8 Mann Loge eines 126 Inserate starken Stadions von mehreren befindet.

(Der Mitarbeiter betonte am Ende das er nur mit mir persönlich bezüglich des Apartments / Co Gastegeber Problems reden würden, sobald sich das Inserat auf MEINEM Account befindet und vorher nicht).Danke, sehr hilfreich..

 

 

2.

Vor ein paar Monaten hatte ich einen englisch sprachigen Gast aus England der für etwa 3 Monate mein Apartment mietete.

Ein paar Wochen vor seinem Auszugs-Termin erhielt ich ein Schreiben einer Anwaltskanzlei aus dem Süden deutschlands.

In dem Schreiben wurde detailiert aufgeführt das über die IP Adresse des Routers in meinem Apartment, welches für jeden Gast mit einem temporären Passwort gesichert wird, illegal bereits gedownloadete Dateien (in diesem Fall eine Folge einer US-Amerikanischen TV Serie) mit einem Filesharing Programm mit dritten geteilt wurde.

Dies resultierte in eine Forderung von 600 Euro, die ich sebstverständlich erstmal leistete um weiteren Ärger zu vermeiden.

Hier zu wendete ich mich in erster Linie an meinem Gast, um heraus zu finden ob es sich hier um einen Fehler handelt.

Seiner Meinung nach hatte er nichts (verbrochen) und kannte weder irgendwelche in dem Schreiben aufgeführte (Programme), noch wüsste er überhaupt was solche Aktivitäten wären.

Ein paar Minuten später im Verlauf des Gesprächs über die AirBNB Plattform wusste der Gast urplötzlich zudem das in seinem Heimatland (England) das downloaden solcher Dateien aufgrund dessen das dieses Material sich um Free TV handelt erlaubt wäre.

(Dies lässt mich glauben der Gast hat bewusst gedownloadet und versehentlich mit Dritten geteilt/upgeloaded, was bei PeertoPeer filesharing programmen Gang und Gebe ist, sofern dies nicht ausgestellt wird)

 

Diverse Male ist der Haupt-Gastgeber mit der AirBNB Hotline in Kontakt getreten.

(das darf nämlich laut dem aktuellen Gespräch von heute ein Co-Gastgeber nicht auch wenn diesem gesetzlich das Apartment gehört.

Mir persönlich wurde somit ein Gerespäch verweigert, weil ich laut login Daten nicht die "richtige" Person bin).

Jedes Mal musste die komplette Story neu erzählt werden und um zu einem Vorgesetzen zu gelangen hat es etwa 4 Telefonate benötigt.

Letztendlich führte mich mein Weg zum sogenannten Mediations-Center, dort habe ich alles in Textform neu verfasst und wie gefordert als Anhang das Schreiben der Anwaltskanzlei mit hochgeladen). Der Gast ist hier in der Lage zur Situation Stellung zu nehmen und die geforderte Summe zu zahlen.

Dies wurde verweigert.

Nach Tagelangen warten ohne eine Reaktion wurde wieder begonnen mit der AirBNB Hotline Kontakt aufzunehmen, in dem folgenden Gespräch wurde uns erklärt das die Angelegenheit an die Rechtsabteilung weiter geleitet wurde.

Nach weiteren tagelangen warten wurde erneut der Kontakt gesucht und uns wurde erzählt das die Unterlagen an eine falsche Abteilung weiter gegegben wurden, dieses mal würde sogar jemand persönlich alles zur richtigen Abteilung bringen.

Nach weiteren tagelangen warten wurde erneut der Kontakt gesucht, weil wir bisher nicht ein Mal Informationen zur Situation bekamen, wir sollen doch bitte Geduld zeigen.

1 1/2 Monate später (der Gast ist bereits ausgezogen und wir haben die Daten im Router nach den genutzten Geräten überprüft um sicher zu gehen das der Gast der alleiniger Nutzer war (danke für den Tipp Vodafone Mitarbeiter)) wurde uns einfach flach gesagt "da können wir nichts machen" und die Angelegenheit war für AirBNB beendet.

Bei einem sehr teuren 10 Minuten Termin bei einem Medien Rechtsanwalt wurde mir gesagt der Gast hat laut deutschem Recht das Gesetz durch das illegale hochladen gedownloadeter Dateien und dem teilen an Dritte gebrochen und kann zur Zahlung versprlichtet werden.

Hierbei ist es egal wie die gesetzlichen Regelungen aus dem Herkunftsland des Betroffenen sind.

Mit dem neu erlangten Wissen wendete man sich an AirBNB um Informationen über den bereits ausgezogenen Gast (eventuell Namen, Anschrift oder Telefonnummer) heraus zu finden. Dies wurde uns verweigert.

Wir haben keine Möglichkeit mit dem Gast in Kontakt zu treten, Hilfe wird uns verweigert und die Kosten in Aktion zu treten würden wahrscheinlich die eigentlichen zu unrecht auf mir lastenden 600 Euro weit übersteigen.

Was tun...

 

 

 

Vielen Dank fürs lesen und ich wäre für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar.

2 Antworten 2
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Niklas31, zu (2) gibt es hier laufend Diskussionen. Wir können keine individuelle Rechtsberatung leisten, aber allgemeine Infos und Ratschläge geben wie z.B. hier:

https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeber-unter-sich/Abmahnung-wegen-Internet/m-p/3999#M3689

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Niklas31 

 

zu 1.) eine Möglichkeit wäre es beide Inserate parallel laufen zu lassen, alle Anfragen (die auf das ursprüngliche Inserat eingehen) auf die Umstände hinzuweisen und zu bitten auf dem anderen Inserat zu buchen (evtl. einen kleinen Bonus in Form eines Discounts oder sonstigem anbieten)

 

zu 2.) die Adresse etc. hast du auf dem Meldeschein 😉 

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