Der Gast hat einen Unfall in meiner Unterkunft

Daniela496
Level 2
Nuremberg, Germany

Der Gast hat einen Unfall in meiner Unterkunft

Hallo liebe Community,

 

ich mache mir gerade Gedanken darüber, wenn ich  in meinem Haus ein Zimmer vermiete und dem Gast passiert etwas. Zum Beispiel er fällt die Treppe herunter (wir haben eine Holztreppe im Haus), bricht sich etwas oder schlimmeres passiert. Ist man über Air BnB diesbezüglich versichert? Ich konnte dazu keine Angaben finden, oder muss man diesen Fall selbst versichern, wie macht ihr das? 

Danke für Antworten, Daniela 

 

9 Antworten 9
Jarg0
Level 10
Bad Zwischenahn, Germany

Die Private Haftpflicht sollte das Haftungsrisiko des Vermieters abdecken. Muß  man aber prüfen, ob das der Vertrag auch hergibt. Die Private Haftplicht ist, neben der Unfallversicherung, eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

 

Allerdings muß man dazu sagen, das die private Haftpflicht zuerst mal die Absprüche des verunfallten Gastes prüft und dann entscheidet ob sie zahlt. Fällt ein Gast die Treppe runter und es war nicht nass, zu steil oder sonswie fahrlässig oder grob fahrlässig dürfte der Gast keine Ansprüche an den Vermieter stellen können. In dem Fall muß halt seine eigene Kranken- und Unfallversicherung einspringen. Ist dann halt Lebensrisiko.

 

Als Vermieter sollte man sich andere Sorgen machen. Zum einen natürlich die eigene Sicherheitsmassnahmen den Gast erklären:

 

- Feuerlöscher

- Fluchtwege bei Brand

- Rauch und Brandmelder

- Kohlenmonoxidmelder

- Erste Hilfe Set (Auto Verbandskasten ist schon mal eine guter Anfang)

- Hinweis auf Notfallambulanz/station

 

und dann natürlich auch zusehen, das man den Gast keine Riskien in die Unterkunft einbaut. Klassiker ist bestimmt die nassgewischte Fliessenfläche, oder die überlastete 3 und 5 Fach Steckdosenleiste, die bereits an anderen Steckdosenleisten hängt (Brandgefahr). Für Bad eine Rutschfeste Auflage in der Dusche kann auch nicht schaden.

 

Passieren kann natürlich immer was. Aber da ssollte man sich nicht verrückt machen.

 

Wahrscheinlicher ist aber, das dem Gast was kaputt geht und dann seine Private Haftplicht zum Einsatz kommt. Sofern er eine hat...

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo Daniela,

 

Unfälle von Gästen im vermieteten Bereich sind nach meiner Kenntnis nicht durch airbnb versichert. Es gibt wohl eine airbnb Versicherung für Schäden die Gäste am Eigentum der Gastgeber anrichten, das ist aber etwas anderes, und Zahlungen aus dieser Versicherung sich auch nicht leicht zu erlangen.

 

Jarg bringt die private Haftpflichtversicherung ins Spiel und schreibt dann richtig, man müsse aber prüfen, ob das der Vertrag hergibt. Das tut er nämlich in der Regel nicht. Die Privatheit der privaten Haftpflichtversicherung wird dadurch zerstört, daß man Räume gegen Geld vermietet und damit ein Geschäft betreibt.

 

Was man braucht ist eine Grundbesitzer Haftpflichtversicherung. Ich habe ein größeres Grundstück mit Wald und Wiesen, Haus und Nebengebäuden. Eine meiner Risiken ist: Ein Pilzesammler läuft über das nicht eingezäunte Grundstück, stolpert über einen Stein und verklagt mich weil er sich verletzt hat und der Stein dort nicht hätte liegen dürfen. Für Hausbesitzer im Innenbereich von Städten oder Gemeinden ist das übliche Risiko, daß jemand auf einem nicht vom Schnee geräumten Bürgersteig stürzt und dann den Eigentümer verklagt. In solchen Fällen zahlt dann (hoffentlich) die Versicherung.

 

Allerdings schließt die Grundbesitzer Haftpflichtversicherung in der üblichen Standardformulierung Verletzungen von Gästen die hier gegen Geld logieren auch nicht ein. Man muß also dieses Risiko explizit in die Police aufnehmen lassen.

 

Ich bin beim Abschluß dieser Versicherung so vorgegangen:

 

Zunächst einmal habe ich die Versicherung eingeladen das Anwesen zu besichtigen. Diese Besichtigung hat auch stattgefunden, die Versicherung kann also später nicht sagen Sie hätten nicht gewußt welches Risiko da zu versichern ist.

 

Dann habe ich in den Vertrag folgende Formulierungen aufnehmen lassen: „Das Haus wird als Ferienhaus an Urlauber vermietet.“ Dann werden die verschiedenen Flurstücke aufgezählt, u.a. auch das Flurstück Anliegerweg der sich in Gemeinschaftseigentum befindet, danach folgt eine Aufzählung der Außenanlagen, also Pool, Terrasse, Nebengebäude usw.

 

Außerdem, als Vorsichtsmaßnahme, vereinbare ich mit allen Gästen einen Haftungsausschluß für Unfälle während ihres Aufenthalts. Ich bin also versichert, schließe aber eine Haftung dennoch aus. Sollte mal ein Schaden eintreten dann werde ich der Versicherung diesen Haftungsausschluß zur Verfügung stellen und dann kann sich der Urlauber mit der Versicherung darüber auseinandersetzen, was denn hier jetzt Sache ist.

 

Ich hoffe daß die getroffenen Maßnahmen im Schadensfall dann auch greifen, 100% sicher kann man sich da aber nie sein.

 

Zum Schluß schreibt Jarg vor mir:

 

Wahrscheinlicher ist aber, das dem Gast was kaputt geht und dann seine Private Haftplicht zum Einsatz kommt. Sofern er eine hat..

 

Das dürfte nun definitiv falsch sein, denn eine Private Haftpflichtversicherung ersetzt nicht eigene Schäden sondern Schäden die man einem anderen zufügt.

 

Allerdings gilt das nicht für gemietete Sachen. Mietet also ein Gast eine Unterkunft, so ersetzt seine Haftpflichtversicherung Schäden die er in der Unterkunft anrichtet grundsätzlich nicht. So einen Fall hatte ich schon mal. Dieser Ausschluß von gemieteten Sachen hat besondere Bedeutung, wenn man einen Unfall mit einem Mietwagen verursacht. Kein Eintritt der Privaten Haftpflichtversicherung, da das Auto gemietet ist.

 

 

 

 

 

 

 

Jarg0
Level 10
Bad Zwischenahn, Germany

>Allerdings gilt das nicht für gemietete Sachen. Mietet also ein Gast eine Unterkunft, so ersetzt seine >Haftpflichtversicherung Schäden die er in der Unterkunft anrichtet grundsätzlich nicht.

 

Gerade noch mal nachgesehen, das ist richtig, das muß  der Gast dann bei seinen Versicherer vorher separat versichern. Ist dann aber ein Bestandteil der Privaten Haftpflicht.

 

Unter dem Stichpunkt "Ferienwohnung Haftplicht" findet man dazu Anmerkungen im Netz.

 

>So einen Fall hatte ich schon mal. Dieser Ausschluß von gemieteten Sachen hat besondere >Bedeutung, wenn man einen Unfall mit einem Mietwagen verursacht. Kein Eintritt der Privaten >Haftpflichtversicherung, da das Auto gemietet ist.

 

Autos haben auch eben ihre eigene Haftpflicht um Ansprüche Dritter zu genügen und den eigenen Schaden muß die Vollkasko abdecken. Spezialfäll ist dann wieder die Insassenunfallversicherung.

 

Zurück zum Vermieten von Wohnraum:

Für den Gastgeber bedeutet das, er muß seine Privathaftplicht nachrüsten gegen eventulle Ansprüche von Gästen

Und bei  Gästen die einen Schaden erzeugen und deren Privathaftplicht nicht einspringt oder die erst gar keine Versicherung haben, muß dieses Riskio über Kaution abgedeckt werden.

 

Die Idee mit den "Haftungsausschluß für Unfälle" ist schon gut, aber den muß man natürlich dem Gast vor der Buchung zur Verfügung stellen.

 

Und da sehe ich ein Problem, das man vielleicht auch von der Portalseite her lösen muß.  Inzwischen gibt es für den Gast ein Sammelsurium an Schriftstücken zu unterschreiben. "Meldeschein für Beherbungsstätten", Kurkarte, WLAN Nutzungsvereinbarung, Zeitmietvertrag (Bei Airbnb natürlich nicht).

 

Den Haftungsausschluß für Unfälle würde ich in den Zeitmietverträgen unterbringen, aber wie soll man das bei Airbnb machen.

 

Mein Vorschlag wäre, das von Seiten AirBnB hier etwas geregelt wird. Das man z.B.  bei der Buchung automatisch einwilligt, das von Seiten das Gastgebers keine Haftung bei  Unfällen eintritt. Zu klären wäre noch die Stichpunkte bei fahrlässigen oder grobfahrlässigen Verschulden das Gastgebers.

 

Und auch die Kaution muß in Gänze einmal überdacht werden. In den Moment, wo ich 1000 € Kaution als Vorbedingung für eine Buchung anklicke, bleiben mir die Gäste weg. Würde AirBnB allerdings jeden Gast bei jeder Buchnung die Kreditkarte mit 500 € Kaution belasten, würde das schnell die Verfügungsrahmen der Kreditkarten der Gäste sprengen.

Martin977
Level 1
Curaçao, Curaçao

Hallo Ute,

vielen Dank für die interessanten Hinweise und Empfehlungen.

Insbesondere der Hinweis dass eine Privathaftpflicht nicht für Schäden an gemietetem Fremdeigentum aufkommt ist mir neu und werde ich bei Bedarf sicher vorher nochmal mit meiner priv. Haftpflichtversicherung erörtern

Den letzten Satz Deines Postings bzw. das Beispiel mit dem Mietwagen muß man aber wohl korrigieren bzw. konkretisieren.

Wie auch Jarg im nachfolgenden Posting erwähnt gilt für Kfz (Mietwagen oder nicht) in vielen Ländern fast immer eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichversicherung, ganz so wie in Deutschland, und deswegen ist hier die Privathaftpflicht generell nicht zuständig. Um bei den Mietwagen zu bleiben und da es länderspezifische Ausnahmen gibt, empfiehlt es sich vor einer Reise die Infos der dt. Mietwagenanbieter zum Reiseland zu studieren. Links kann man hier sicher nicht posten aber es gibt da interessante Infos auf der Seite von "billiger mietwagen" mit dem Titel "

Haftpflichtversicherung für Mietwagen – allgemeine Tipps".

Bleibt die Frage wie die Privathaftpflicht verfährt wenn man sich ein Auto von Freunden unentgeltlich leiht, dieses kaputtfährt, der Besitzer keine Vollkasko hat und einen dann in Regress nimmt.

Beschädigt man allerdings ein anderes Fahrzeug nicht mit einem sowieso haftpflichversicherten Fahrzeug, sondern anderweitig z.B. im Vorbeigehen, müßte die Privathaftpflicht haften.

Gleiches sollte auch gelten wenn man eine fremde Wohnung unentgeltlich nutzt und dort etwas beschädigt.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Doch: Es gibt die Versicherung zum Schutz von Gastgebern. Dies ist die Haftpflichtversicherung, die z.B. bei einem Unfall einspringt.

[...] Das Versicherungsprogramm zum Schutz von Gastgebern umfasst eine primäre Haftpflichtversicherung, die Schäden in Höhe von bis zu einer Million Dollar pro Schadensfall bei Ansprüchen Dritter wegen körperlicher Verletzungen oder Sachschäden abdeckt.  [...]

Nicht zu verwechseln mit der Gastgeber-Garantie (welche Schäden an der eigenen Unterkunft abdeckt).

.

Hallo @Till-and-Jutta0,

 

vielen Dank für den Hinweis.

 

Ich wußte nicht daß es eine airbnb Haftpflichtversicherung gibt, das scheint neu zu sein.

 

Großes Vertrauen in diese Versicherung habe ich allerdings nicht. Wenn Leistungen aus dieser  Versicherung genauso schwer zu erlangen sind wie aus der Gastgebergarantie, dann ist sie nicht viel wert. Zum einen werden an die Dokumentation erhebliche Anforderungen was die Schnelligkeit der Meldung anbelangt gestellt, zum anderen werden Unterlagen gefordert die man faktisch nicht beibringen kann (Polizeireport bei Diebstahl eines Toasters).

 

Außerdem zahlt diese Versicherung scheinbar nie die ganze geforderte Summe, sondern airbnb bietet grundsätzlich 10 - 50% an, Begründung: In der Regel keine. Und man befindet sich in irgendeinem ausländischen Rechtsraum.

 

Meine deutsche Grundbesitzer Haftpflichtversicherung kostet für ein Anwesen von 2,5 Hektar mit 3 Gebäuden pro Jahr 67 Euro. Das ist ein Betrag der mich keine Sekunde zögern läßt sie zu haben.

 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


Ich wußte nicht daß es eine airbnb Haftpflichtversicherung gibt, das scheint neu zu sein.


Die gibt's schon ein paar Jahre. Wurde glaube ich anlässlich irgendeines Airbnb Opens eingeführt; schrittweise, Land für Land.

Jarg0
Level 10
Bad Zwischenahn, Germany

Die Versicherung zum Schutz von Gastgebern würde für den im Eröffungsbeitrag behandelten Schaden  eintreten. Aber...

 

- Die Deckungsumme von 1 Million Dollar ist zu gering. Ein Gast der die Treppe runterfällt und für den Rest seines Leben auf den Rollstuhl angewiesen ist, oder bei einer schweren Kopfverletzung rund um die Uhr pflegebedürftig wird, dürfte schnell ein mehrfaches der  1 Million Dollar Deckungssumme übersteigen. In Deutschland zahlt das natürlich die Krankenkasse, aber bei ausländischen Gästen ohne oder mangelhafter Krankenversicherung? Und grob fahrlässig oder vorsätzliche  Schaden sind nicht abgedeckt. Dann steht man wieder im Regen.

 

Ein Beispiel: Ein stark alkoholisiert  Gast fällt die Treppe runter. Für AirBnB vorsätzlich, zahlt also nicht. Der Gast liegt dann, inzwischen ernüchtert, mit einem Beinbruch im Krankenhaus und behauptet, die Treppenstufen wären glitschig , nass oder gewachst gewesen oder eine Treppenmatte hat sich gelöst. Schon steht man wieder da...

 

- Die Versicherung zum Schutz von Gastgebern verhindert nicht, das mich der Gast unter Umgehung Der AirBnB "Schutz von Gastgebern" Versicherung privat verklagt.  Dei Abwehr von Ansprüchen Dritter würde ich ungern nur AirBnB überlassen.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Unsere leidige Erfahrung mit jeder Versicherung: Sie redet sich raus und drückt den Auszahlungsbetrag. Besonders fies, wenn sie einem gewerbliche Vermietung unterstellt (Versicherungsausschluss) obwohl es keine ist. Da ist Utes Vorgehensweise richtig.

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