Mein Anwalt meinte, dass es nicht zulässig ist die Reinigungskosten als separater Posten aufzuführen und mir dadurch Abmahngebühren drohen. Überall bei airbnb gibt man die an. Meine habe ich raus genommen. Was haltet ihr davon?
Hallo @Marlis1. Dein Anwalt hat insofern recht, als Reinigungsgebühren zumindest die Gefahr bergen, dass du deine Vermietung als gewerblich anmelden musst. Daher ist es sinnvoll, die Reinigungsgebühren quasi "einzupreisen", sprich den Übernachtungssatz etwas teurer zu machen. Eine kleine Reinigungsgebühr von 5 € habe ich trotzdem noch drin, um den Aufwand für Kurzbuchungen (ein bis zwei Nächte) abzupuffern. Das airbnb-System gibt da leider nichts anderes her.
Mit der Gewerblichkeit ist es so eine Sache, nur die Endreinigung macht es nicht, aber eine tägliche Reinigung schon, aber da ihr ja ein Hotel habt, weiß ich gar nicht, ob die Vermietung bei euch nicht gewerblich sein kann, weil eh alles in einen Topf geschmissen wird.
Schöne Grüsse an deinen Anwalt oder BWL-Studenten im Erstsemester und er möge mal bei der örtliche Volkshochschule nach Abendkursen im Wettbewerbsrecht/PAngV und schauen.
Da wird er bestimmt fündig. 😄
Im verlinkten Urteil ging es einzig und allein um die Formulierung "zzgl. Endreinigungsgebühr".
Die angezeigten AirBnb-Preise sind, meiner Meinung nach, konform zum geltenden Recht in Deutschland.