@Anna
Wenn man wissen möchte wieviel Kosten eine Putzfrau im gewerblichen Bereich effektiv verursacht, sollte den Minijob-Rechner der Minijob-Zentrale benutzen.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/03_service/05_tools_rechner/02_Minijob_Re...
Die Sozialabgabenlast beträgt zurzeit bei geringfügig Beschäftigten 31,15 %.
Da eine Reinigungskraft unter 10,- € pro Stunde aufwärts nicht mehr zu bekommen ist, liegen also die Gesamtkosten für die Reinigungskraft pro Stunde bei mindestens 13,12 €. Dabei eingerechnet ist noch nicht der Beitrag zur Unfallversicherung, der sich anhand der jährlichen Bruttolohnsumme ergibt und separat der BG gemeldet werden muss.
Laut Tätigkeitenkatalog der Minijob-Zentrale ist das Reinigen von Ferienwohnungen für kommerzielle Interessen nicht für das Haushaltsscheckverfahren (Sozialabgabenlast 14,69 % ) zugelassen. Das Reinigen von Ferien-Wohnungen ist stets gewerblich.
Nach meiner Einschätzung bezieht sich der Ausschluss jedoch auch auf die Reinigung von Privatzimmern im eigenen Haushalt, denn der kommerzielle Zweck und der Ansatz der Personalkosten als Werbungskosten widerspricht dem Grundgedanken des Haushaltsscheckverfahrens.
Weiterhin ist zu beachten, dass natürlich der Mindestlohn gilt und die damit verbundenen einschlägig bekannten Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeiten gelten.
Gastgeber sollten sich also bewusst sein, dass nicht nur der Fiskus und die Bauämter einen Blick auf sie werfen, sondern auch die Rentenversicherungen und im Zweifel sogar der Zoll.
Aus dem Schneider sind nur diejenigen, die entweder selbst putzen oder Familienangehörige putzen lassen. Für die gelten die vorgenannten Regeln nicht.
Aber wollte man die Kosten für seinen Familienangehörigen als Werbungskosten absetzen, müsste man wiederum die Beschäftigung wie bei einem fremden Dritten durchführen.