Firma möchte ihre Mitarbeiter*innen in einer Ferienwohnung unterbringen

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Firma möchte ihre Mitarbeiter*innen in einer Ferienwohnung unterbringen

Vor einigen Wochen stand folgende Frage im Raum:

 

Ein Arbeitgeber möchte seine Mitarbeiter zusammen in einer Ferienwohnung in Baden-Württemberg unterbringen – entspricht das der Corona-VO?

 

Die Meinungen hierzu gingen auseinander, weshalb ich die für die Corona-VO zuständige Stelle beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg um Auskunft bat.

 

Hierzu erhielt ich vom Ministerium jetzt folgenden Auslegungshinweis, den ich sinngemäß wiedergebe:

 

Eine gemeinsame Unterbringung von mehreren Arbeitnehmern aus unterschiedlichen Haushalten in derselben Wohnung (einzelne Schlafzimmer, gemeinsame Küche und Sanitärräume) ist derzeit nicht zulässig. Im Gegensatz zum Hotel, wo in der Regel jedes Zimmer über eigene Sanitärräume verfügt und die Mahlzeiten in Gemeinschaftsräumen serviert werden können, in denen es die räumlichen Gegebenheiten zulassen, einen beständigen Abstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen einzuhalten, ist in einer Ferienwohnung die Häufigkeit und die Intensität der Kontakte aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung der Sanitäranlagen und der gemeinsamen Zubereitung und Einnahme von Speisen wesentlich höher.

 

Außerdem sind Arbeitgeber*innen gesetzlich verpflichtet, die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.

 

In Zweifelsfällen möge man sich bitte an die zuständige Ortspolizeibehörde wenden, da diese im Einzelfall dazu ermächtigt ist, strengere Auflagen zu regeln.

4 Antworten 4
Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Till-and-Jutta0 

Gutes Thema !

Ich empfinde  trotzdem , dass die Regelung widersinnig ist.
Auf der Baustelle, optimal im Freien,  arbeiten die Monteure zusammen mit AHAL Regeln. Im Auto fahren sie ggf. auf engsten Raum ohne Masken o.ä..
Nach der Aussage des Amtes dürfen sie aber nicht in einer FEWO das Bad und die Küche teilen.

Bin auf die Diskussion gespannt   HH&HG Patricia

@Patricia741 

Gemeinschaftliche Nutzung der Sanitäranlagen geht gar nicht! Oder glaubst Du, dass Monteure danach immer die Sanitäranlagen desinfizieren? Außerdem entspricht es auf keinen Fall dem erhöhten Reinigungsprotokoll von Airbnb, dem ja wohl jeder Gastgeber auf Airbnb zustimmen musste.

Schwachsinns Theater. Ich denke diese Bevormundung die wir uns da gefallen lassen müssen geht gar nicht. Ich habe und werde diesem Protokoll nicht zustimmen. Jeder ist doch selber in der Lage Zu bestimmen ob er sich mit jemanden eine Wohnung teilen will oder nicht. Immerhin sind doch noch 99 Prozent der Menschen am Leben. Ich halte leider von der Pandemie nix. Glaubt was ihr wollt aber das ist meine Meinung.Liebe Grüße 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Carmen1649, es geht airbnb wohl in erster Linie darum, zu verhindern, dass ein Gast eine Klage einreicht, weil er sich angeblich in der Unterkunft infiziert hat. 

 

 

 

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