Gast kommt nicht konnte jedoch auch nicht mehr stornieren, wie bewerten?

Maria-Viktoria0
Level 1
Zetzwil, Switzerland

Gast kommt nicht konnte jedoch auch nicht mehr stornieren, wie bewerten?

Hallo zusammen,

 

ich bin erst seit April Gastgeberin und habe nun eine Situation die ich nicht gefunden habe in den Hilfen. Daher hier der Beitrag um herauszufinden, wie ich damit umgehen soll. 
Also der Gast buchte für eine Nacht unser Zimmer. Als er wohl in der Schweiz ankam teilte er mir mit, dass etwas mit seiner Mietwagenbuchung nicht funktionierte. Nun war es jedoch nach der Stornierungsfrist als dies passierte. Nun lief alles weiter und ich wurde jetzt zur Bewertung des Gastes durch AirBnB aufgefordert. Ich kann den Gast jedoch nicht bewerten, da dieser ja nicht da war. Hätte ich hier etwas stornieren müssen oder so? Ich hatte schon alles parat gemacht. Danke für Eure Hilfe. Schöne Grüsse Maria

23 Antworten 23
Daniel2951
Level 10
Spiez, Switzerland

Hallo @Maria-Viktoria0 

 

Grundsätzlich brauchst du hier nichts zu unternehmen.

Du wirst für diese eine Nacht entschädigt, selbst wenn der Gast noch kurz vor oder nach der Checkinzeit storniert hätte.

 

Leider ist es so, dass ihr euch nun gegenseitig bewerten könntet. 

Dein Gast könnte also deine Unterkunft bewerten, obwohl nie da gewesen oder gesehen.

Die meisten tun dies in solchen Fällen jedoch nicht.

Wenn die Bewertungszeit ungenutzt verstreicht erledigt sich das Thema von selbst.

 

Sollte der Gast trotzdem eine Bewertung schreiben, oder wenn du selber eine abgeben möchtest, würde die bei mir etwa so aussehen:

 

Text: Der Gast musste [... Grund ...] kurzfristig umdisponieren und konnte die Unterkunft nicht beziehen.

Punkt. fertig.

 

Sauberkeit 5* da ja nicht benutzt

Kommunikation * je nach dem

Hausregeln 4-5* da nicht bewertbar

 

Ob ich den noch einmal als Gast möchte ... ?

Wie sind seine früheren Bewertungen ?

Daniel2951
Level 10
Spiez, Switzerland

Ergänzung:

 

@Maria-Viktoria0  auf deine Frage: Hätte ich hier etwas stornieren müssen oder so?

 

Als Gastgeber in so einem Fall NIEMALS selber stornieren, sondern den Gast stornieren lassen bzw. einfach laufen lassen. So gesehen hast du alles richtig gemacht.

Daniel2951
Level 10
Spiez, Switzerland

@Maria-Viktoria0 

 

Mich würde nun interessieren, wie dies weiter gegangen ist.

Gab es eine Bewertung, vom Gast, von dir?

Hat der Gast noch eine Rückerstattung gefordert?

Sonstiges?

 

Ich habe aktuell gerade einen ähnlichen Fall, aber da geht es um drei Nächte.

Vielleicht steckt da ein System dahinter.

Haben andere Gastgeber ähnliche Erfahrungen in letzter Zeit?

 

 

@Daniel2951 

Ein Gast bucht, kann aus irgendwelchen Gründen nicht kommen und muss aber trotzdem die Buchung bezahlen.

Man kann eine Bewertung abgeben aber man muss nicht...

was für ein System sollte das sein ??

 

Sowas kommt immer wieder mal vor und ich sehe darin keinen Nachteil (zumindest für den Gastgeber).

@Sabine-Ingrid0 

Das ist mir schon klar (siehe meine Antwort oben), mein Gedanke war jetzt eher, dass es vielleicht eine neue Masche zur Geschäftsschädigung ist. Denn, der Kalender ist ja durch die Buchung blockiert, sonstige Buchung somit nicht möglich. Wenn der Gast nun versucht, mit fadenscheinigen Begründungen, sein Geld zurück zu fordern, hat der Gastgeber nichts davon, ausser Aerger und Verlust. Deshalb meine Frage an @Maria-Viktoria0 und die Allgemeinheit.

 

Der Gast, welcher dies nun mit täglich neuen Entschuldigungen über drei gebuchte Nächte durchgezogen hat, wird auf jeden Fall meine 'Bewertung' erhalten, denn künftige Gastgeber gehören gewarnt, und falls noch weiter in letzter Zeit derartiges gehäuft feststellen sowieso.

 

@admin @juliane vielleicht sollte diese Dikussion in den geschlossenen Bereich verschoben werden.

@Daniel2951 

Wenn Du ordentlich bezahlt wirst, ist es ja nicht schlimm. Nur wenn der Gast nachträglich das Geld zurück haben möchte, dann würde ich ihn negativ bewerten, nur dann hast Du einen Schaden.

Daniel2951
Level 10
Spiez, Switzerland

@Gerlinde0  Bis jetzt war seine 'Forderung' nur als Wunsch im Chat ... wenns dabei bleibt.

 

Bewerten werde ich sein Verhalten so oder so.

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany
Daniel2951
Level 10
Spiez, Switzerland

Geht in die gleiche Richtung.

Gaby42
Level 10
Daisendorf, Germany

@Daniel2951 ,

ich hatte auch einmal einen Gast, der weder via Airbnb Chat noch per Telefon erreichbar war wegen des Check ins.

Ich habe Airbnb kontaktiert und als diese auch keinen Kontakt aufnehmen konnten, haben sie am Anreisetag abends die Buchung für 1 Nacht storniert.

 

Der Gast konnte jedoch bewerten, da die Stornierung von Airbnb am Anreisetag erfolgte und war sehr erbost über die Stornierung.  Sein ausländisches Telefon funktionierte nicht.

 

Meine Check in Zeiten sind 15-17 Uhr. Nach vorheriger Absprache gerne auch später.

Jedoch hatte ich an dem Tag um 19 Uhr einen wichtigen Termin, der auch länger dauerte.

 

Somit stornierte Airbnb gegen 19 Uhr den Termin, zu dem ich zu spät kam. 

Und ich hatte hinterher eine sch….. Bewertung von dem Gast, obwohl er nicht angereist ist.

 

Nach vielem Hin - und Her hat Airbnb diese Bewertung gelöscht 😮💨 🙂

 

Hier mal ein großes Lob 👍

Daniel2951
Level 10
Spiez, Switzerland

@Gaby42 

Also die Kommunikation im Chat war soweit gut, der Gast konnte mir ja immer wieder (wenn er denn Internet hatte) seine neue Verspätungsgründe mitteilen. Jeden Tag etwas anderes 🙂

Am letzten Tag meinte er dann noch, ob er um  die versäumten Tage  verlängern könnte.

Als ich dies verneinte, da nächste Buchung gleich anschliessend, meinte er ob ich ihm die Buchung zurück erstatten könne ...

Auch dies musste ich ablehnen unter dem Hinweis auf die Buchungs- und Stornierungsbedingungen, welche er ja auch akzeptiert hatte.

Heute war sein 'Checkout' - theoretisch- und er hat sich auch nicht mehr gemeldet - bis jetzt.

 

Hätte er storniert, damit den Kalender für die fraglichen Daten freigegeben, hätte ich über eine teilweise Rückerstattung mit mir reden lassen. So aber nicht,

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Daniel2951 ,

 

ich hatte kürzlich einen Gast, der knapp 2 Wochen vor Anreise aus beruflichen Gründen einen 9-tägigen Aufenthalt storniert hat. Ich habe strenge Stornobedingungen, also musste der Gast trotzdem 50% des Übernachtungspreises zahlen. Da der Kalender gleich wieder frei geschaltet war, kam dann auch recht schnell eine Ersatzbuchung für 5 Nächte. Die restlichen 50% für diese 5nue vermieteten Nächte habe ich dem Gast dann freiwillig erstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro. Das mache ich generell immer so, einerseits weil ich doppelt Kassieren unfair finde, und andrerseits weil die Gäste dies sehr schätzen und diese faire Geste in Erinnerung behalten und dann gerne nochmal zu einem anderen Zeitpunkt buchen. 

 

Ich hatte aber auch schon den Fall, dass Gäste 3 Tage vor der Anreise im Chat geschrieben  haben, dass sich Ihre Ankunft um 2 Tage erschiebt, dann wieder dass sie doch pünktlich kommen, kurz darauf dass sie 3 Tage später kommen und dafür länger bleiben wollten. Wenn dieses Hin- und Her im November statt findet, dann lasse ich mich eventuell auch darauf ein, aber nicht bei vollem Buchungskalender jetzt im Sommer. Da sage ich von Anfang an NEIN und biete 2 Möglichkeiten, entweder später anreisen ohne Erstattung der nicht genutzten Tage oder sofort stornieren, damit dann evtl. noch eine Ersatzbuchung kommen kann (ebenfalls mit Aussicht auf Erstattung der neu vermieteten Tage).

 

Es klappt zwar nicht immer mit der Neuvermietung von stornierten Zeiträumen, hängt auch von der Saison ab, aber sehr oft können zumindest Teil-Zeiträume neu vermietet werden, selbst wenn es nur noch wenige Tage bis zum Check-In sind.

Daniel2951
Level 10
Spiez, Switzerland

@Gaby42  @Ralf5 

Danke für eure Beiträge. Beide beziehen sich auf Fälle bei denen storniert wurde. Da kommen dann die jeweiligen Stornierungsbedingungen zum tragen. Eine freiwillige Rückerstattung, komplett oder teilweise, durch den Gastgeber ist möglich.

Bei mir hängt dies von Fall zu Fall von der Begründung und wie es kommuniziert wird ab.

 

Das Thema, welches von @Maria-Viktoria0  hier ursprünglich aufgetan wurde, bezieht sich darauf, das Gäste gar nicht erscheinen (können oder wollen) ohne zu stornieren, also es erst mal einfach laufen lassen. Solange von dieser Seite keine Erstattungsansprüche kommen, kann es uns Gastgebern tatsächlich egal sein, da kein Verlust.

Kommen hingegen Ansprüche und kommt der Gast damit durch, haben wir den Verlust, da der Kalender durch diese Buchung blockiert, also gar keine Ersatzbuchung möglich.

Zudem kann der Gast noch eine schlechte 'Bewertung' hinterher schicken.

Beides sehe ich als Geschäftsschädigung an.

 

Leider hat @Maria-Viktoria0  uns hier nicht berichtet, wie ihr Fall ausgegangen ist.

Kurz nach meiner ursprünglichen Antwort nun mit einem ziemlich ähnlichen Fall konfrontiert, fragte ich mich, falls dies bei anderen Gastgebern und gehäuft vorkommt, ob dies eine neue Masche zur gezielten Geschäftsschädigung, der betroffenen Gastgeber und letztlich wenn gehäuft auch AirBnB, sei. 

Das war meine Frage an @all 

 

Ich werde euch hier auf jeden fall auf dem laufenden halten, und den Fall detailliert schildern, wenn soweit abgeschlossen. 

Daniel2951
Level 10
Spiez, Switzerland

Hier wie versprochen die Details:

 

Mitte Juli:
Gast Ca. ein Jahr Mitglied, eine top 5* Bewertung, Host vermutlich ein Bekannter, da selber Wohnort, jenseits des Atlantik.
Erkundigung für Paar und zwei Nächte ende Monat, auf Inserat welches sich ganz klar nur an Einzelreisende richtet. Worauf ich ihm die Situation erkläre, unter welchen Bedingungen für zwei gebucht werden kann. Nach einigem Hin und her mache ich ihm die (Um-)Buchung möglich, er bucht die angefragten zwei Nächte. Die ganze Kommunikation auffallend überfreundlich, übertriebene Dankbarkeit.

 

Eine Woche später:
Gast fragt an, ob es möglich wäre, die Buchung um einen Tag nach hinten zu verschieben und auf drei Nächte zu verlängern. Beides war machbar, die Buchung entsprechend geändert.

 

Am Tag des erwarteten Checkins (Tag 1) gegen Mittag:
die Mitteilung [...] man werde mit dem Auto anreisen, aber sehr spät, vielleicht gegen 1 oder 2 Uhr morgens ankommen, ob das wohl in Ordnung sei ?!
Nein, war es nicht. Es gibt festgelegte Checkin-zeiten (17-19 Uhr), von denen ich gerne bereit bin etwas nach hinten abzuweichen, so bis 21 Uhr geht. Ich bin kein Hotel mit 7/24 Reception, was ich dem Gast auch so mitteilte und es ihm offen liess, sich nach einer anderen Unterkunft umzusehen.
Er zeigte Verständnis, würde dann wohl erst 'Morgen' einchecken, sich aber noch mal melden.


Tag 1, am Abend:

kam seine Nachricht, man werde nun morgen Nachmittag ankommen und mich auf dem laufenden halten. Ob und wo man hier ein Auto mieten könne ...

 

Tag 2, ca. 15 Uhr:
Man werde es heute auch nicht schaffen, da man keinen Zug bekommen habe. Man werde versuchen am Morgen ein Auto zu mieten und mich weiter auf dem laufenden halten.

Kurz nach Mitternacht:
Mitteilung, man werde um 9 losfahren, sobald man das Auto zur Hand habe, dann 12 Stunden unterwegs sein, somit etwa um 21 Uhr ankommen. Ob es möglich wäre, den Aufenthalt um die zwei verpassten Nächte zu verlängern.

 

Tag 3 morgens:
Meine Bestätigung, dass ich ihn gerne noch für diese letzte Nacht empfangen werde, sein Aufenthalt jedoch am folgenden Tag, wie ursprünglich gebucht, enden werde.

Eine Verlängerung war wegen anderen Buchungen nicht möglich.

 

15:30:
Seine Mitteilung, man werde es auch heute nicht schaffen.

Ob ich die Buchung zurück erstatten könnte?

 

Nachdem ich also drei Tage von ihm, mit wechselnden Begründungen, derart an der Nase herumgeführt wurde, mal wollte man mit Auto kommen, dann mit dem Zug, dann doch ein Auto mieten, und nie erkennbar war, wo sie sich überhaupt aufhielten, war meine Geduld am Ende. Meine Antwort darauf:

 

" Zurück erstatten werde ich gar nichts, da mein Kalender durch deine Buchung komplett blockiert war für diese Zeit.
Mit deiner Buchung hast du nicht nur sämtlichen Hausregeln, dazu gehört auch Checkin- und Checkout- Zeit, sondern auch den Stornierungsbedingungen zugestimmt. Bei einer Stornierung am [erster Tag] hätte ich ausnahmsweise einen grossen Teil zurück erstattet; aber so jetz nicht mehr.
Mein Verständnis und meine Geduld stossen gerade an ihre Grenzen."

 

Seitdem hat er sich nicht mehr gemeldet und auch keine Forderungen gestellt, somit kann der Fall wohl als abgeschlossen betrachtet werden, nur meine 'Bewertung' steht noch aus ...

 

 

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