Habt ihr daran gedacht, eine Entdeckung anzubieten?

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Habt ihr daran gedacht, eine Entdeckung anzubieten?

522805_GettyImages-622048044ForYou.jpg

 

Hallo zusammen,

 

wenn wir unsere Gäste in unseren Häusern begrüßen, bekommen wir oft Fragen zu den interessantesten Sehenswürdigkeiten oder den interessantesten Aktivitäten in der Umgebung. Manchmal können wir ein tolles Restaurant oder einen schönen Aussichtspunkt empfehlen. Was, wenn es aber etwas Besonderes gibt, das die Gäste nicht verpassen sollten - etwas, das man nicht einfach auf einer Karte zeigen kann? Viele Gastgeber haben sich dazu entschlossen, Entdeckungen anzubieten - eine neue Art, den Gästen die lokale Kultur noch besser zu zeigen.

 

Habt ihr daran gedacht, eine Entdeckung anzubieten? Gibt es irgendwelche coolen Aktivitäten, an denen sich eure Gäste beteiligen könnten? 

 

Vielen Dank,

Anna 

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

49 Antworten 49

.

@Ralf5 

 

Gangbar wäre meiner Meinung nach nur Version 4). Dann müßte diese Person aber selbst die Entdeckung auf airbnb anbieten, ich dürfte nach außen gar nicht in Erscheinung treten und ein anderer meldet ein Gewerbe an. Gegen diese Konstruktion könnte das Finanzamt nichts sagen. Mal sehen.

 

Hallo @Ute42  ,

hier geistern einige Missverständnisse herum dis anscheinend auch nicht so einfach totzukriegen sind.

Verwechselt wird hier vor allem Steuerrelevantes Betriebsvermögen  und Privatvermögen das im Haftungsfall bei Selbständigen hinzugezogen werden kann (wenn sie sich nicht entsprechend abgesichert haben).

Da dieses Thema aber nicht in einem einzigen Beitrag abzuhandeln ist (was zur Zeit ja schon technisch fast unmöglich ist) und ich auch keine Diskussion auslösen möchte die womöglich auch noch in Anfeindungen endet kann ich Dir nur dringend raten Dich mal mit einem guten Steuerberater für eine Stunde zusammen zu setzen.

Nur so viel als Denkrichtung.... , wenn es dazu führen würde dass das eigene Haus durch Grillkurse etc. automatisch und unverschuldet ins "Betriebsvermögen" übergehen würde, gäbe es keinen einzigen Jahrmarkt , Töpferkurs, Kochkurs ...... und keine einzige Imbissbude in unserem Land.

.

@Sabine-Ingrid0 

 

Der Steuerberater den ich habe ist gut, sogar sehr gut. Das was er über das Betriebsvermögen erzählt ist richtig. Dazu gibt es Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs.

 

Würde ich mein Haus heute verkaufen, dann würde ich vermutlich 200.000 Euro mehr dafür bekommen als ich seinerzeit dafür bezahlt habe. Wenn es dem Finanzamt gelingt mir Gewerblichkeit nachzuweisen, dann gehen von diesen 200.000 Euro beim Verkauf 88.000 Euro als Einkommensteuer ans Finanzamt. Und um das zu vermeiden vermiete ich das Haus und mache sonst nichts: Kein Frühstück, kein Radlverleih und keine Stadtführungen. Ich betreibe eine nackte Vermietung.

 

Es spielt keine Rolle ob du das glaubst oder nicht, es ist so.

 

cc: @Ralf5 

 

 

 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Ute42  schrieb:

Der Steuerberater den ich habe ist gut, sogar sehr gut. Das was er über das Betriebsvermögen erzählt ist richtig. [...]


Dies bestätigt auch meine Steuerberaterin - leider mit konkreten Fällen von Mandanten befasst, welche dies nicht beachtet haben.

@Ute42, ja das glaube ich natürlich, das ist aber ein ganz anderes Thema ! Wenn Du dein Haus vermietest und womöglich die Enstehungs- und Unterhaltskosten steuerlich absetzt wird Dir das Finanzamt mit Sicherheit eine Gewewerblichkeit nachweisen.... das ist aber der Knackpunkt !

Wenn Du die Enstehungskosten Deiner Grillhütte mit in die Steuererklärung gibst ist sie ebenfalls Betriebsvermögen...

Drauf muss man eben aufpassen.

Wenn du einen Grillkurs gibst und die Lokation in keiner Weise steuerlich abschreibst ist es auch nicht steuerlich relevant...

zB. A kauft sich einen neuen Grillwagen und gibt ihn mit in die Steuererklärung, verrechnet die MwSt die er bezahlt hat mit seinen Einkäufen usw... nach ein paar Jahren verkauft er ihn... ist natürlich Betriebsvermögen und der Erlös ist eine Einnahme die versteuert werden muss.

 

B kauft sich auch einen Grillwagen setzt ihn aber nicht ab sondern behandelt ihn wie sein Privatfahrzeug und setzt nur die direkten Verbrauchsgüter/Werbekosten/Einkäufe ab... nach ein paar Jahren verkauft er den Grillwagen und das FA interessiert es nicht.

 

So ist es vereinfacht ausgedrückt und das widerspricht in keiner Weise dem was dir dein Steuerberater gesagt hat.

@Sabine-Ingrid0 ,

 

meine ehemaligen Steuerberater (beide sehr gut, aber auch sehr teuer) haben mir bereits vor etlichen Jahren die gleiche Auffassung bestätigt und auch meine jetzige Steuerberaterin (etwas günstiger und mindestens genauso gut) bestätigen diese ebenfalls.

 

Nochmals zur Verdeutlichung:

 

Wenn Du eine Immobilie erwirbst oder baust und diese selbst bewohnst oder anderweitig privat verwaltest (dazu gehört auch das private Vermieten), dann ist diese Immobilie Dein Privatvermögen. Auch wenn Du die Herstellkosten in Deiner privaten Steuererklärung geltend machst, dann bleibt diese immer noch in Deinem Privatvermögen. Und selbst wenn Du die eingenommene Miete ordnungsgemäß in Deiner immer noch privaten Einkommensteuer erklärst und dort auch die angefallenen Aufwendungen für diese Vermietungstätigkeit ansetzt, so ändert sich an dieser Tatsache immer noch nichts.

 

Sobald Du aber zusätzlich zur privaten Vermietung einen weiteren Service anbietest (der vom Finanzamt als gewerblich eingestuft wird, wie z.B. Fahrrad-Verleih oder Kochkurs-Veranstaltungen), dann wird die bisherige private Vermietung zur gewerblichen Vermietung und somit die gesamte Immobilie zum Betriebsvermögen!

 

Dein Beispiel mit dem Grillwagen ist unpassend, da dieser keine Immobilie ist und somit keiner Wertsteigerung unterliegt, im Gegenteil unterliegt dieser einer Wertminderung und der zu versteuernde Erlös beim Verkauf des Grillwagens zum aktuellen Marktwert liegt ja wohl deutlich unter dem Anschaffungspreis.

 

 

 

@Ralf5  mein Beispiel mit dem Grillwagen bezog sich auf eine gewerbliche Tätigkeit wie sie @Ute42 als "Entdeckung" ins Spiel gebracht hat und ich es machen würde.. (abgesehen davon dass auch ein Fahrzeug eine Wertsteigerung haben kann wenn ich es restauriere wie zB Oldtimer und eine Immobilie auch an Wert verlieren kann zB Wasserschaden etc.). Ich glaube das ist hier ein bisschen untergegangen aber ich sage doch die ganze Zeit dass eine private Vermögensverwaltung nicht mit einer gewerblichen Zusatzkomponente gepaart werden darf, deshalb würde ich jedem raten  (der so etwas machen will) ein Gewerbe anzumelden. In einem klassischen Nebengewerbe kann man klare Grenzen zwischen privatem Besitz und Betriebsvermögen ziehen.

Das was viele in Airbnb machen ist sehr gefährlich, denn je nach Auslegung des FA kann man da auch ohne weiteres eine Überschreitung dieser Grenze sehen.

Wenn ich eine Wohnung als normale private Vermögensverwaltung vermiete (und genau dafür wurde dieses Gesetz gemacht), biete ich nach der Schlüsselübergabe keinerlei Service an , .... ich stelle keine Handtücher zur Verfügung keine Grundausstattung (wie Airbnb das fordert) putze keine Toilette keine Fenster keine Böden, Entkalke keinen Wasserkocher, leere keinen Mülleimer, fülle keine Lebensmittel/Getränke/Kaffee/Zucker/Milch nach usw usw mit anderen Worten das geht alles über die klassische Vermietung hinaus und unser Gesetzgeber ist nicht bereit hier eindeutige Klarheit zu schaffen.

@Sabine-Ingrid0 

sorry, das hatte ich dann wohl falsch verstanden.

 

Was die Abgrenzung zwischen gewerblicher und privater Vermietung betrifft, da gibt es seitens des Gesetzgebers sehr wohl eindeutige Richtlinien, wobei im Gesetz natürlich nicht auf jedes einzelne Detail wie "Zucker Auffüllen" eingegangen wird.

 

Wie in jedem anderen Gesetz auch wird hier vieles allgemein formuliert  (bspw. kein hotelähnlicher Service mit täglicher Zimmerreinigung oder durchgängig besetzter Rezeption jedoch die reine Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern zählt nicht als gewerbliche Zusatzleistung) aber dennoch kann man hier bereits vieles heraus lesen und wenn man noch mehr wissen will, dann blättert man eben in der aktuellen Rechtsprechung oder fragt seinen Steuerberater.

@Ute42: Basteln von Excel-Tabellen ?!?

 

Das geht aber auch in der Cloud 🙂

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Und schon taucht sie auf, die erste Negativ-Schlagzeile über illegale Fremdenführer!

 

Friedhof-Touristen werden zum Ärgernis

https://www.heute.at/oesterreich/wien/story/Friedhof-Touristen-werden-zum--rgernis-42953568

 

Ich hab nicht so viele Kunden und nicht jeden Tag einen Auftrag. Für mich ist das mehr ein Hobby. Pro Woche hab ich manchmal nur 1-2 Buchungen. Ich muss das auch machen, wenn nur eine Person auf Airbnb bucht, da kommen oft nur 50 Euro die Woche zusammen. Warum sollte ich einen Gewerbeschein lösen und diese teure Ausbildung machen?

 

Airbnb ist auf dem besten Wege, sich in mit weiteren Geschäftsfeld den Ruf zu versauen.

 

@Till-and-Jutta0 

 

"Das schlimmste dabei ist, dass sie über keine Erste Hilfe-Ausbildung verfügen."

 

Na wenn sie schon am Friedhof sind 😄

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Till-and-Jutta0, da gibt  es dafür eine nette Geschichte  aus Wien:  Ein Engländer mit einer Österreicherin verheiratet, arbeitet bei einem Radiosender, machte private Führungen unter dem Motto "Hässliches Wien". Es kam was kommen musste. Er wurde angezeigt.

Zwischenzeitlich hat er sich mit der Stadt arrangiert und darf bestimmte Aktionen machen. Mit folgenden Auflagen:

Er muss eine Müllmannhose (also orange) tragen und darf unter anderem keine Jahreszahlen erwähnen.  Das führt dann zu so netten Situationen, die ich selbst bei einer seiner Führungen zum Thema  "unbekanntes Wien"  miterlebt habe:   Wir stehen vor einem Gebäude, er fragt, kann jemand was darüber sagen?  oder er sagt " das war im Jahr als Lady Di geheiratet hat,  die EU gegründet wurde, etc. etc.

Er erzählte, dass sein kleiner Sohn auch so eine orange Hose wolle und gesagt habe, wenn er groß sei wolle er auch "so ein Müllmann" werden.  

Es war ein vergnüglicher Nachmittag, die Führung dauerte insgesamt 6 Stunden!!!. Und wenn ich ihn als Moderator im Radio höre, fallen mir so einige seiner Ausführungen wieder ein.

.

@Monika--Elisabeth0 

 

Wieso darf er keine Jahreszahlen erwähnen?

 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Ute42, zertifizierte Fremdenführer machen eine Ausbildung und eine Prüfung und so soll gewährleistet sein dass alles was sie erzählen, einschließlich der Jahreszahlen auch stimmt und nicht irgendwo von google abgeschrieben. 

Ach @Monika--Elisabeth0  und ich hab mich schon gewundert warum man in Wien überall Müllmänner sieht 😄

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts