Habt ihr vor, zusätzliche Dienstleistungen anzubieten?

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Habt ihr vor, zusätzliche Dienstleistungen anzubieten?

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Hallo zusammen,

 

Reisende willkommen zu heißen und ihnen eine komfortable Unterkunft zu bieten, ist ein gemeinsames Ziel für alle Gastgeber.

 

Dennoch erwähnen einige, dass sie gegen eine zusätzliche Gebühr weitere Dienstleistungen wie hausgemachte Mahlzeiten, den Verleih von Fahrrädern, Kajaks oder anderer Ausrüstung oder das Abholen und Zurückbringen von Reisenden am Bahnhof anbieten oder anbieten möchten. Obwohl ich in verschiedenen Kommentaren gelesen habe, dass das Angebot solcher Dienste den örtlichen Gesetzen unterliegen kann, würde ich dies gerne mit euch besprechen.

 

Bietet ihr euren Gästen zusätzliche Dienstleistungen an oder habt ihr vor, dies zu tun? Welche Art von Service wäre eurer Meinung nach eine nützliche Ergänzung zu einem Aufenthalt?

 

Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema!

 

Danke,

Anna 

                             

 

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14 Antworten 14
Wolfgang12
Level 10
Hamburg, Germany

@Anna 

 

Lest euch ( AIRBNB ) mal das Deutsche Gewerberecht durch!

@Wolfgang12  man kann ja für seine Zusatzleistung ein Gewerbe anmelden....

 

@Anna  Ein Fahradverleih würde sich evtl. rentieren, danach werde ich öfters gefragt, ich vermittle dann weiter an unseren örtlichen Fahradverleiher... aber der verlangt fast mehr für das Fahrrad/Tag als die Unterkunft kostet... vielleicht sollte ich umschwenken oder auch 20% Vermittlungsprovision verlangen.. 😄

@Sabine-Ingrid0 

 

Das meinte ich mit meinem Kommentar.

Aber diesen Aufwand wollen wohl die meisten nicht!

Jens219
Level 2
M, Germany

Der Kundensupport antwortet nicht immer gleich bzw. wenn man schnell eine Antwort braucht ist man "verraten und verkauft" oder kennt jemand von Euch eine gute Rufnummer zu rbnb?

 

Jörg7
Level 3
Oldenburg, Germany

Alles was wir ausprobiert haben haben wir auch wieder abgeschafft. Kaum einer will Zusatzleistungen bezahlen oder es kommt kaputt zurück. Uns reichen die defekten oder mitgenommenen Sachen aus den Wohnungen die wir teuer ersetzen müssen. Eine Gruppe hat mal alle technischen Geräte mitgenommen (Toaster, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Deko). Die Mikrowelle passte wohl nicht mehr in den Koffer. In Bulgarien gibt scheinbar es so etwas nicht.

Mir ist das Angebot von zusätzlichen Dingen zu kompliziert (etwas Haftungsfragen bei einem defekten Fahrrad, Unfälle, die der Gast auf meinem Leihfahrrad verursacht, Verletzungen etc. oder permante Reparaturfen nach dem Verleih), davon abgesehen benötigen wir aufgrund unserer guten Lage glücklicherweise keine weiteren Argumente/Zusatzleistungen, die Gäste kommen sowieso ... Bei uns werden Zusatzleistungen auch praktisch nie angefragt, in den ganz seltenen Ausnahmefällen verweise ich auf den Fahrradverleih um die Ecke, der Versicherungsprämien und Reparaturen entsprechend einpreist und einen Fahrradmeister beschäftigt, Touren vorschlägt, geführte Touren anbietet usw. Eher wäre eine Kooperation mit einem Verleih denkbar, bisher bei uns aber nicht in Planung.

 

Ehrlich gesagt genügt uns auch schon das irgendwie ja mittlerweile selbstverständliche Zusatzangebot von wifi, oft kommen wir hier technisch und intellektuell an unsere Grenzen, da wir ja nicht workspace, sondern Wohnraum, kulanterweise inkl. wlan vermieten. Vielleicht ja ein neues Geschäftfeld für airbnb: Telekommunikationsunternehmen gründen oder aufkaufen und weltweit allen Gastgebern Systemadmins zur Beratung/Installation/Reparatur auf Abruf an die Seite stellen ...

Markus214
Level 10
Dornbirn, Austria

Habe mich über das Anbieten zusätzlicher Dienstleistungen (nur in Österreich, im deutschen Gewerberecht kenne ich mich da nicht aus) informiert, das Fazit ist ganz einfach:

Wer zusätzliche Dienstleistungen anbietet, fällt augenblicklich ins Gewerberecht in Österreich. Das beginnt schon bei einem Wäscheservice, ganz zu schweigen von Fahrrad vermieten, Getränke verkaufen und anderem....

Eine Gewerbeanmeldung ist zwar recht unkompliziert, aber mit laufenden Kosten verbunden und steuerlich wirds sehr aufwändig, da der gewerbliche Teil von der reinen Raumvermietung wegen anderer Steuerart auch genau abgegrenzt werden muss.
Für mich daher ein reines nogo für die Zukunft....

@Markus214 

Das ist in DE genau so. Die NL haben es meines Wissens da einfacher.

@Markus214 @Gerlinde0  bei uns ist normale Wohnungsvermietung und Gewerbe getrennt. Da hat das Finanzamt den Vermietern einen Gefallen getan (oder wollte einfach die Bürokratie eingrenzen), sonst müsste jeder der eine Wohnung vermietet ein Gewerbe anmelden.

 

Viele vermieten aber bereits gewerblich (zB Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen usw) und da wäre eine Zusatzleistung überhaupt kein Problem.

 

Überhaupt scheint mir die Angst ein Gewerbe anzumelden eine typisch Deutsche zu sein (und vielleicht auch Österreichische) .

Im westlichen Ausland melden viele selbst für die geringsten Tätigkeiten ein Gewerbe an und auch der Anteil der gewerbetreibenden Ausländer die bei uns leben ist sehr hoch (Stichwort Dönerbude).

 

@Markus214  was meinst du mit "laufenden Kosten" ?

@Sabine-Ingrid0 

 

„Überhaupt scheint mir die Angst ein Gewerbe anzumelden eine typisch Deutsche zu sein (und vielleicht auch Österreichische) .“

 

Ich habe keine Angst vor einer Selbstständigkeit, war es früher ja. Ich bleibe heute aus Kostengründen bei der Kleinunternehmerregelung, ich vermiete nicht soviel, dass es sich rechnen würde dafür ein Gewerbe anzumelden.

@Sabine-Ingrid0, mit laufenden Kosten meine ich z.B. die verpflichtende Wirtschaftskammerumlage und die erhöhten Kosten durch komplett abgegrenzte Steuererklärungen und Vorsteuerabzugsberechnungen durch den Steuerberater. Nur die Kosten durch Steuerberatung würden jährlich mit ca. 1500 EUR zusätzlich zu Buche schlagen. Wie @Veronica-and-Richard0 sagte, wäre auch in Österreich der gewerblich vermietete Teil der Immobilie dann Betriebsvermögen. Die rechtlichen Grundlagen scheinen ja in DE und AT damit sehr ähnlich zu sein.

Ich würde das weniger als Angst vor Anmeldung eines Gewerbes bezeichnen, sondern es lohnt sich dann nicht, das in einer Größenordnung mit 2 Wohneinheiten im Haus mit insgesamt 6 Betten das zu machen, um nur um die prinzipielle Möglichkeit zu haben, auch zusätzliche Serviceleistungen anbieten zu können. Das meinte ich, dass es für mich keine Überlegung für die Zukunft darstellt. Da bleibe ich lieber bei der reinen, privaten Raumvermietung ohne zusätzliche Serviceleistungen...

@Markus214  da hast du schon recht, es muss sich lohnen eine Nebeneinkunft anzubieten... wegen Frühstück lohnt es sich sicher nicht.

Es ging aber nicht darum, dass jemand sein Haus in dem er Unterkünfte vermietet (wie @Veronica-and-Richard0 das auch gemacht hat) in ein Hotel umwandelt, also in einen Gewerbebetrieb, sondern es ging um ein seperates Nebengewerbe und das kann bei uns jeder anmelden ohne dass sich deswegen sein privates Eigentum in "Betriebsvermögen" umwandelt.

 

Einen Steuerberater braucht man bei uns inzwischen sowieso und eine überschaubare  gewerbliche Nebeneinkunft macht bei der Bearbeitung der Steuererklärung das Kraut nicht fett. Der Vorsteuerabzug kommt natürlich schon und ist bei stark schwankenden Einnahmen auch manchmal ein Problem, verhindert im Normalfall aber auch dass man nach Steuerabgabe ein dicke Rechnung vom FA bekommt die man vielleicht nicht einkalkuliert hat... also eigentlich für die Ausgabendisziplin gar nicht so schlecht.

 

Ich bin seit 25 Jahren selbständig und meine Vermietung läuft als gewerbliche Nebeneinkunft, könnte also jederzeit auch Frühstück etc. anbieten, sehe aber für mich keinerlei Vorteil darin (zumal es ringsherum Bäckereien gibt), wenn dann muss es schon was sein das zB ein zweites oder drittes Standbein wäre.

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Die Trennung von privater und gewerblicher Vermietung ist eklatant wichtig, wie ich schon mal dargelebt hatte.

 

Bei gewerblicher Vermietung faellt die vermietete Immobilie (in der Regel Haus oder Wohnung) automatisch und bedingungslos ins Betriebsvermoegen, bei privater Vermietung nicht.

Wenn die Vermietung dann wieder aufgegeben wird, z. B. durch Betriebsbeendigung oder Tod oder Verkauf) wird das Betriebsvermoegen wieder aufgeloest und ist steuerlich relevant.

Wenn z. B., wie bei uns, der Wertzuwachs der Immobilie 500000 EUR ist,

waeren dann in diesem Jahr die 500000 EUR als Einkommen zu versteuern.

Wer dies will, kann und darf das gerne so machen.

Wir haben uns natuerlich dagegen entschieden und einen weiten Bogen um Gewerblichkeit gemacht und somit auch keine Extraservices angeboten.

@Veronica-and-Richard0  du vergisst dabei dass bei gewerblicher Vermietung das gesamte Gebäude (Kauf/Umbau/Einrichtung/Wartung usw usw) steuerlich abgesetzt werden kann.

Wenn also jemand vor hat ein Hotel/Beherbergungsbetrieb etc. zu eröffnen lohnt es sich durchaus das gesamte Objekt in die Abschreibung zu nehmen.

Auch Privatleute müssen den Zugewinn versteuern wenn sie die Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkaufen.

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