Die Trennung von privater und gewerblicher Vermietung ist eklatant wichtig, wie ich schon mal dargelebt hatte.
Bei gewerblicher Vermietung faellt die vermietete Immobilie (in der Regel Haus oder Wohnung) automatisch und bedingungslos ins Betriebsvermoegen, bei privater Vermietung nicht.
Wenn die Vermietung dann wieder aufgegeben wird, z. B. durch Betriebsbeendigung oder Tod oder Verkauf) wird das Betriebsvermoegen wieder aufgeloest und ist steuerlich relevant.
Wenn z. B., wie bei uns, der Wertzuwachs der Immobilie 500000 EUR ist,
waeren dann in diesem Jahr die 500000 EUR als Einkommen zu versteuern.
Wer dies will, kann und darf das gerne so machen.
Wir haben uns natuerlich dagegen entschieden und einen weiten Bogen um Gewerblichkeit gemacht und somit auch keine Extraservices angeboten.