Nachtrag zu Airbnb stellt falsche MwSt-Rechnungen aus

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

Nachtrag zu Airbnb stellt falsche MwSt-Rechnungen aus

Für alle die nicht meinen weiteren Kommentar in:

 

https://community.airbnb.com/t5/Host-Voice/Airbnb-stellt-falsche-MwSt-Rechnungen-aus/idi-p/214140

 

gelesen haben, möchte ich hier nochmal auf die Dringlichkeit hinweisen, der für die Gastgeber geboten ist.

Jeder der ordnungsgemäß Umsatzstuer für die Übernachtungen an das Finanzamt abführt, kann die Rechnungen von Airbnb als Kosten deklarieren, und die Umsatzsteuer die in der Airbnb Rechnung enthalten ist, von der abzuführenden Umsatzsteuer abziehen (dies nennt man Vorsteuerabzug).

 

Da Airbnb aber Gastgerrechnungen mit falschem Entgelt austellt, verliert jeder Gastgeber das Recht auf diesen Vorsteuerabzug (siehe Umsatzsteuergestz):

 

Handelt es sich bei den Fehlern in der Rechnung lediglich um Tippfehler oder Ungenauigkeiten, bspw. im Namen oder der Anschrift des Leistungsempfängers, ist es nicht notwendig die Rechnung zu berichtigen. Solange die Pflichtangaben eindeutig identifiziert werden können und die Ungenauigkeiten nicht sinnentstellend sind, führen diese auch nicht zur Versagung des Vorsteuerabzugs. Wurde jedoch eine falsche Pflichtangabe gemacht, ist die Rechnung unkorrekt und der Leistungsempfänger verliert laut § 15 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 Abs. 4 UStG die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Das ist bspw. der Fall:

 

- bei falscher Angabe des Entgeltes, <<==

-des Steuersatzes- oder -betrages bzw. bei Rechenfehlern.

 

Da der Kunde nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG für den Vorsteuerabzug im Besitz einer korrekt ausgestellten Rechnung sein muss, kann und muss dieser die fehlerhafte Rechnung gegenüber dem Aussteller reklamieren. Der Rechnungsaussteller ist im Falle einer Reklamation zur Rechnungskorrektur verpflichtet.

Gesetz Ende.

 

 

Viele werden sich denken, es handelt sich ja nur um wenige Euro, aber ich hoffe dass jedem ist bewußt, dass er mit der Unterschrift unter der Steuerklärung bestätigt, eine korrekte Steuererklärung abgegeben zu haben, und übernimmt dafür die Verantwortung.

 

Wer also die Gastgeberrechnungen in seine Steuerklärung aufnimmt und die Steuererklärung unterschreibt macht sich strafbar.

 

Ich habe Airbnb in Hostvoice und per www.airbnb.de/help/contact aufgefordert mir umgehende korrekte Gastgeberrechnungen auszustellen wie es mir nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG zusteht. Über meine Texte und mail kann ich nachweisen, dass ich Airbnb bereits aufgefordert haben ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen, wozu Airbnb gesetzlich verpflichtet ist.

 

Leider reagiert Airbnb in keinster Weise, obwohl ich darauf hingewiesen habe, dass wenn die Kommunen, Finanzämter oder Presse darauf stoßen, dass Airbnb gegen deutsche Steuergestze verstoßen, dies eine negative Presse wäre, und ein gefundenes Fressen für alle die Kritiker von Airbnb.

 

Als nächstes werde ich eine mail direkt an terms@airbnb.com senden um meiner Verpflichtung nachzukommen eine ordnungsgemäße Rechnung beim Finanzamt einzureichen.

 

Diese e-mail adresse findet man hier: https://www.airbnb.de/about/company-details

 

Sollte ich weiterhin keine Reaktion bekommen, müsste ich mich wohl an die Eu Kommission wenden:

 

Website der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Über das geringen Interesses hier in der Community, bin ich doch etwas verwundert, da offensichtlich den meisten hier nicht bewußt ist was es bedeutet wissentlich eine falsche Steuererklärung zu machen. Eine zahlreiche Unterstützung meines Host Voice Anliegens ist im Interesse aller Gastgeber.

 

Jörg

 

 

11 Antworten 11
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Jörg8, das betrifft wohl nur die deutschen Steuergesetze, denke ich. In Österreich sind nur Unternehmer vorsteuerabzugberechtigt, Vermietung bis zu 10 Betten unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Auf jeden Fall scheint das alles sehr kompliziert zu sein. Da bräuchte jeder einen sehr versierten Steuerberater. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass sich da kaum jemand auskennt, weil die Rechnungen im Ausland ausgestellt werden und nicht von den Vermietern im Inland, obwohl airbnb nur eine Vermittlungsplattform ist und der eigentliche Vertrag zwischen Gastgeber und Gast zustande kommt. 

Wer hat da (außer dir) noch den Durchblick??.

Liebe Grüße 

Monika

 

 

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@@Monika--Elisabeth0 ohne das österreichische Steuerrecht zu kennen, muß ich Dir in einem Punkt widersprechen. Ich gehe davon aus dass auch nach österreichischem Recht eine Rechnung über den Betrag ausgestellt sein muß den du bezahlt hast.

 

Was ich natürlich nicht weiß ist, ob ihr in Österreich die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müsst für Airbnb Übernachtungen. In Deutschland muß man dies auch als Privatperson.

 

Außerdem hast du einen Verständnisfehler, es geht nicht um die Rechnung zwischen Dir und deinem Gast, sondern um die Rechnung die Airbnb Dir ausstellt für die Gastgebergebühr. Und hier kommt ein Vertrag zwischen Dir und Airbnb zustande. Du bezahlst an Airbnb eine Gebühr für die Benutzung des Portals, und Airbnb stellt dafür nicht gesetzeskonforme Rechnungen aus.

 

Für alle diejenigen, die die Umsatzsteuer für Airbnb Einnahmen an das Finanzamt abführen. Die Steuerlast die entsteht durch Übernachtungseinnahmen, wird gemindert durch das gegenrechnen der Gebühr die man Airbnb bezahlt.

Und hier ist der casus knacksus. Durch die falsch ausgestellten Rechnungen bringt Airbnb die Gastgeber in die bredouille, dass wir gegen das deutsche Steuerrecht verstoßen.

 

In Anbetracht der Tatsache mit welcher Vehemenz Airbnb die Einhaltung der Regeln von uns Gastgebern fordert, und uns expressis verbis darauf hinweist dass wir die länderspezifischen Steuergesetze einhalten sollen, ist es geradezu ein Hohn, dass Rechnungen ausgestellt werden mit denen die Einhaltung des Gesetze gar nicht möglich ist.

 

http://derstandard.at/2000020698187/Oesterreichische-Finanz-will-Daten-von-Plattform-Airbnb

 

Wenn ich mir diesen Artikel ansehe, scheint es als ob ihr in Österreich auch davon betroffen seid.

 

Gruß Jörg

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Jörg8, danke für die Klarstellung,welche Rechnung genau gemeint ist. Der Artikel im Standard bezieht sich darauf, dass in Österreich und hier speziell in Wien,  vermutlich doch  sehr viele die Einnahmen aus ihrer Vermietung in ihrer Einkommenssteuererklärung bisher nicht angegeben haben und dem Staat somit Steuereinnahmen entzogen wurden. Dazu müssen noch bei Kurzzeitvermietungen  (Bundesländer verschieden) Fremdenverkehrsabgaben, Ortstaxen,  Nächtigungsgebühr,  abgeliefert werden.  Es wurde schon festgestellt, dass,  seitdem  airbnb immer wieder in den Medien ist, mehr an Abgaben im Tourismusbereich geleistet wurden. Es ging also um nichtversteuerte Einnahmen und um den Entgang der Abgaben im Tourismusbereich. 

Wie das nun mit der Umsatzsteuer wäre, das müsste ein Steuerberater sagen. Da ich umsatzsteuerbefreit bin, mache ich eine normale Einnahmen - Ausgabenrechnung. 

LG. Monika

 

 

 

Interessanter Beitrag ! Werde ich mir mal ansehen und weiterverfolgen !

Danke
Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Thomas183, @Monika--Elisabeth0 ich habe gerade gesehen, das mir Airbnb bei www.airbnb.de/help/contact_us folgendes anzeigt:

 

MwSt.png

Ich warte jetzt erst einmal auf die Rückmeldung von Airbnb.

 

Grüße Jörg

@Jörg8 Wieso rufst Du denn nicht einfach an? o_O

Familie-Bauer0
Level 2
Hinzweiler, Germany

Hallo Jörg,

 

hast Du jetzt eigentlich Antworten oder gar korrekte Rechnungen von airbnb erhalten?

 

Gruß

Michael

Familie-Bauer0
Level 2
Hinzweiler, Germany

Hallo Jörg, ich wollte nochmal nachfragen, ob Du jetzt eine adäquate Lösung gefunden/bekommen hast.

Hat sich airbnb gemeldet?

 

Viele Grüße

Michael


@Jörg8schrieb:

@Thomas183, @Monika--Elisabeth0 ich habe gerade gesehen, das mir Airbnb bei www.airbnb.de/help/contact_us folgendes anzeigt:

 

MwSt.png

Ich warte jetzt erst einmal auf die Rückmeldung von Airbnb.

 

Grüße Jörg


 

@Familie-Bauer0

Immer die gesuchte Person erwähnen, dann findet sie eure Frage auch schneller...:-)

Ich mach das mal für euch: @Jörg8? Deine Person ist gefragt.

Martin62
Level 2
Regensburg, Germany

Hallo Jörg,

 

gibt es schon etwas Neues zu diesem Thema?

 

Gruß Martin

Anja236
Level 10
Catalonia, Spain

@Familie-Bauer0

Ich bekam gerade eine private Nachricht von @Jörg8 - er selber kann wohl gerade im CC auf nichts reagieren, einfach weil es nicht funktioniert! Er selber ist aufgrund dessen sehr verärgert.

Ich soll folgende Nachricht weiterleiten:

 

"Hallo @ Anja & Paul, danke für die Weitervermittlung, ich weiß nicht was bei mir los ist, das Portal läßt mich nicht antworten, und die Erwähnfunktion it @ funktioniert auch nicht mehr. Leider wird hier immer alles schlechter und nichts besser.
Wenn bei euch die Erwähnfuntion geht, dann sag bitte @ Familie Bauer, dass ich seit Juli 2017 völlig korrekte MwSt Rechnungen ausgestellt bekomme, und ich denke alle anderen auch.
Gruß Jörg"

 

Ich hoffe, das hilft euch weiter!

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