Für alle die nicht meinen weiteren Kommentar in:
https://community.airbnb.com/t5/Host-Voice/Airbnb-stellt-falsche-MwSt-Rechnungen-aus/idi-p/214140
gelesen haben, möchte ich hier nochmal auf die Dringlichkeit hinweisen, der für die Gastgeber geboten ist.
Jeder der ordnungsgemäß Umsatzstuer für die Übernachtungen an das Finanzamt abführt, kann die Rechnungen von Airbnb als Kosten deklarieren, und die Umsatzsteuer die in der Airbnb Rechnung enthalten ist, von der abzuführenden Umsatzsteuer abziehen (dies nennt man Vorsteuerabzug).
Da Airbnb aber Gastgerrechnungen mit falschem Entgelt austellt, verliert jeder Gastgeber das Recht auf diesen Vorsteuerabzug (siehe Umsatzsteuergestz):
Handelt es sich bei den Fehlern in der Rechnung lediglich um Tippfehler oder Ungenauigkeiten, bspw. im Namen oder der Anschrift des Leistungsempfängers, ist es nicht notwendig die Rechnung zu berichtigen. Solange die Pflichtangaben eindeutig identifiziert werden können und die Ungenauigkeiten nicht sinnentstellend sind, führen diese auch nicht zur Versagung des Vorsteuerabzugs. Wurde jedoch eine falsche Pflichtangabe gemacht, ist die Rechnung unkorrekt und der Leistungsempfänger verliert laut § 15 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 Abs. 4 UStG die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Das ist bspw. der Fall:
- bei falscher Angabe des Entgeltes, <<==
-des Steuersatzes- oder -betrages bzw. bei Rechenfehlern.
Da der Kunde nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG für den Vorsteuerabzug im Besitz einer korrekt ausgestellten Rechnung sein muss, kann und muss dieser die fehlerhafte Rechnung gegenüber dem Aussteller reklamieren. Der Rechnungsaussteller ist im Falle einer Reklamation zur Rechnungskorrektur verpflichtet.
Gesetz Ende.
Viele werden sich denken, es handelt sich ja nur um wenige Euro, aber ich hoffe dass jedem ist bewußt, dass er mit der Unterschrift unter der Steuerklärung bestätigt, eine korrekte Steuererklärung abgegeben zu haben, und übernimmt dafür die Verantwortung.
Wer also die Gastgeberrechnungen in seine Steuerklärung aufnimmt und die Steuererklärung unterschreibt macht sich strafbar.
Ich habe Airbnb in Hostvoice und per www.airbnb.de/help/contact aufgefordert mir umgehende korrekte Gastgeberrechnungen auszustellen wie es mir nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG zusteht. Über meine Texte und mail kann ich nachweisen, dass ich Airbnb bereits aufgefordert haben ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen, wozu Airbnb gesetzlich verpflichtet ist.
Leider reagiert Airbnb in keinster Weise, obwohl ich darauf hingewiesen habe, dass wenn die Kommunen, Finanzämter oder Presse darauf stoßen, dass Airbnb gegen deutsche Steuergestze verstoßen, dies eine negative Presse wäre, und ein gefundenes Fressen für alle die Kritiker von Airbnb.
Als nächstes werde ich eine mail direkt an terms@airbnb.com senden um meiner Verpflichtung nachzukommen eine ordnungsgemäße Rechnung beim Finanzamt einzureichen.
Diese e-mail adresse findet man hier: https://www.airbnb.de/about/company-details
Sollte ich weiterhin keine Reaktion bekommen, müsste ich mich wohl an die Eu Kommission wenden:
Website der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Über das geringen Interesses hier in der Community, bin ich doch etwas verwundert, da offensichtlich den meisten hier nicht bewußt ist was es bedeutet wissentlich eine falsche Steuererklärung zu machen. Eine zahlreiche Unterstützung meines Host Voice Anliegens ist im Interesse aller Gastgeber.
Jörg