– Testpflicht für Ungeimpfte –
Grundsätzlich gilt außerhalb des privaten Bereichs:
- 3G-Regel in Innenräumen: Sie gilt jetzt Inzidenz-unabhängig – die Inzidenz spielt jedoch für die Lagebeurteilung weiter eine Rolle.
- Die Masken- und Abstandspflicht bleibt unverändert: In Innenräumen sowie im Freien (wenn der Abstand 1,5 m dauerhaft nicht eingehalten werden kann), für Personen ab 6 Jahren.
- Hygieneregeln mit Hygienekonzept bleiben unverändert.
In Beherbergungsbetrieben wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa Airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze müssen nicht-immunisierte Personen einen Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts vorlegen. Der Antigen-Schnelltest darf max. 24 Stunden alt sein (optional genügt auch ein max. 48 Stunden alter PCR-Labortest).
Selbsttests können optional vor Ort in der Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers stattfinden, wenn dort entsprechend qualifiziertes Personal zur Bestätigung des Testergebnisses vorhanden ist. Streng genommen müssen sie jedoch VOR Betreten der Unterkunft durchgeführt werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Gastgeber*innen sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet!
Die Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten bleibt bestehen (zusätzlich zur Pflicht des Meldescheins nach § 29 BMG).
Die Antigen-Schnelltests bleiben bis zum 11. Oktober kostenlos. Kostenlose Tests gibt es danach weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter derzeit 18 Jahren.
https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/corona-beschraenkungen-fuer-geimpfte...
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