Gute Idee!
Habe auch schon darüber gegrübelt:
Ob etwas "vor Gericht" bestand hat will ich auch nicht beurteilen.
Die Hausregeln sind Bestandteil des Vertrages.
Wird die Hausregel verletzt und es tritt ein Schaden ein, wäre es denkbar, Schadenersatz zu beanspruchen.
Der Schaden wäre dann enstanden durch nicht vertragsgemäßem Gebrauch.
Schadenerstatz kann man verlangen, wenn ein Schaden entstanden ist.
Der Schaden kann also entstanden sein, weil sämtliche Teppiche, Gardinen, Wechselwäsche extra gereinigt werden müssen.
Oder Schadstoffablagerungen an der Tapete ein erneutes Streichen notwendig machen.
Oder ein Gast, der eine Nichtraucherunterkunft gebucht hat, storniert, weil er sich in einer Raucherunterkunft wähnt.
Dann ist der Schaden der Mietausfall.
Sollte so ein krasser Fall vorliegen, kann man einen Bausachverständigen anfragen, die verfügen über spezielle Meßgeräte.
Wie auch in vielen anderen Mediationsfällen muss der Beweis erbracht werden, wer den Schaden verursacht hat und dass ein Schaden besteht.
Wollen wir hoffen, dass Airbnb hier verantwortungsbewusst und respektvoll mit Blick auf das Eigentum der Gastgeber entscheidet.
Und ein Einschalten von Gerichten oder anderer Instanzen nicht notwendig ist.
Eine Entscheidung zu diesem Thema findet sich hier:
https://www.schneideranwaelte.de/mietrecht/beschaedigung-der-mietsache-nachfristsetzung-erforderlich...