Ganz genau, Lisa in DUS: Ich halte das für Unterschlagung.
Bei mir kam auch etwas dazwischen (KHS-OP..!), drum deaktivierte ich SOFORTBUCHEN. Logisch.
Es kam dennoch zu einem Buchungsversuch, den ich mit o.a. Begründung ablehnte.
50,- "übliche sanktion".
Ich deaktivierte zur Sicherheit ein 2. Mal.
Buchung wieder.
Storno meinerseits wieder.
50,- wieder - abziehbar von meinen nächsten Einkünften.
Ich mich mehrfach beschwert. totenstille.
Offenbar ein techn. Fehler bei airbnb, nicht meiner.
ABER: Ich hab meine volle Leistung bei der nächsten Vermietung erbracht - doch zahlt mir airbnb die vereinbarte Gegenleistung nicht aus. Unterschlagung heißt das nach dt. recht...