Strengere Einreiseregeln in Deutschland

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Strengere Einreiseregeln in Deutschland

Neue TestpflichtNeue Testpflicht

 

Am 1.8.2021 tritt die neue Corona-Einreise-VO in Kraft. Alle Einreisenden ab 12 Jahren müssen belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: Dazu zählt die Impfung, der Nachweis als Genesene/r oder eben ein negatives Testergebnis. Und zwar jetzt auf allen Einreisewegen nach Deutschland, also auch z.B. per PKW, nicht nur mit dem Flugzeug. Bei internationalen Flügen möchte die Airline den Nachweis bereits vor dem Start, in Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. PKWs werden stichprobenweise kontrolliert, und die Gesundheitsämter sollen 20% der digitalen Einreiseanmeldungen überprüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 €.

 

Wer also nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen Testnachweis: Antigen-Schnelltest durch Fachpersonal (max. 48 Std. alt) oder PCR-Labortest (max. 72 Std. alt). Diese sind im Ausland in der Regel kostenpflichtig. Der Testnachweis muss auf Papier oder digital sein (ein per abfotografierter Nachweis genügt nicht).

 

Für Kinder unter 12 Jahren entfällt die Nachweispflicht.

 

Risikogebiete

 

Auch die Kategorisierung der Risikogebiete ändert sich ab 1.8.2021:

 

Die Kategorie Einfaches Risikogebiet (bisher z.B. Italien) entfällt.

 

Die vorgenannten Pflichten gelten bei Einreise aus Sonstigen Gebieten, derzeit also z.B. aus Italien oder USA.

 

Einreisende aus Hochrisikogebieten (derzeit z.B. Niederlande oder Südafrika) müssen 10 Tage in Quarantäne. Mit Impf- oder Genesenen-Nachweis kann diese ab dem 1. Tag verkürzt werden, mit negativem Test-Nachweis ab dem 5. Tag. Der Impf- oder Genesenen-Nachweis kann auch schon vor Einreise erbracht werden (siehe Einreiseanmeldung) Für Kinder unter 12 endet die Quarantäne automatisch nach 5 Tagen.

 

Einreisende aus Virusvariantengebieten (derzeit z.B. Brasilien) müssen 14 Tage in Quarantäne (keine Verkürzung möglich, auch nicht für Kinder). Außerdem darf der Antigen-Schnelltest bei Einreise max. 24 Std. alt sein (beim PCT-Test bleibt es bei 72 Std.).

 

Digitale Einreiseanmeldung

 

Einreisende aus Risikogebieten müssen außerdem grundsätzlich vorher die digitale Einreiseanmeldung durchführen www.einreiseanmeldung.de

 

Welche praktischen Folgen hat das im Wesentlichen?

 

  • Für PKW-Fahrer
    Auch PKW-Fahrer müssen den Test bereits im Abreiseland durchführen (das Nachreichen ist nicht mehr möglich). Ausnahme für Geimpfte und Genesene.
  • Für Gastgeber*innen von Privatzimmern in der eigenen Wohnung
    Reisen Gäste aus Risikogebieten ein und haben sie nicht bereits bei der digitalen Einreiseanmeldung einen Impf- oder Genesenen-Nachweis hochgeladen, müssen sie sich zunächst grundsätzlich absondern (Quarantäne). In §4 (1) CoronaEinreiseV vom 30.7.2021 heißt es u.a.:
    Nach der Einreise haben sich Personen […] auf direktem Weg [...] in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu  begeben. Den absonderungspflichtigen Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von  Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
    Daraus folgt, dass sich diese Gäste z.B. nicht in eine Unterkunft mit Privatzimmer begeben dürfen, wenn dort auch die Gastgebenden leben.

 

Kommunikation

 

Weist eure Gäste auf diese Pflichten hin. Falls eure Unterkunft keine Quarantäne ermöglicht, nehmt das in die Hausregeln und in die Inseratsbeschreibung auf. Erfragt von den Gästen, wo sie sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise aufgehalten haben. Und erfragt, inwiefern bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist.

 

Da sich die Regeln und die Einteilung in die Risikogebiete zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und der Anreise ändern können, weist die Gäste auch auf das Risiko hin, dass sie ggf. nicht einchecken dürfen.

 

Zum Vorteil der Gastgebenden sind die Vorschriften diesmal nicht als Beherbergungsverbot formuliert, sondern als Pflichten für die Reisenden.

 

Links

 

Kurzübersicht: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_Reise/C...

Die komplette VO zum Nachlesen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreis...

Liste der Risikogebiete nach RKI: www.rki.de/risikogebiete

Einreise-Infos in anderen Sprachen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/einreise-sms-sprachen.html

 

[Nur Erfahrungsaustausch, keine Rechtsberatung – keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben]

7 Antworten 7
Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Vielen Dank für die Info @Till-and-Jutta0 🌷

                             

 

Vielen Dank für die gemeinsame Zeit im Community Center! Begrüßt die neue Community Managerin Juliane HIER.  Klickt HIER, um eine Unterhaltung mit anderen Mitgliedern zu beginnen. 

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

Die App : "Darf ich das " hat nicht nur für deine Region aktuelle Informationen, sondern jetzt auch für den europäischen Bereich

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Dass die Polizei die Einreise-VO ernst nimmt, zeigt folgende E-Mail, welche ein aus Spanien eingereistes Gastkind zugeschickt bekam [Auszug]:

 

Sie sind in den letzten Tagen mit Ihrer Familie aus einem Risikogebiet nach Deutschland eingereist, das zum Zeitpunkt Ihrer Einreise als Hochinzidenzgebiet eingestuft war und haben sich daher online registriert. Ihre digitale Einreiseanmeldung wurde uns als zuständige Ortspolizeibehörde übermittelt.

Nach der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet in die Bundesrepublik Deutschland gilt gem. der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) folgender Grundsatz:

 

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigem Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet war oder noch ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf dem direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung  oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben, und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach der Einreise ständig dort abzusondern (§ 4 CoronaEinreiseV).

Grundsätzlich kann die häusliche Quarantäne frühestens am 5. Tag nach der Einreise durch eine sog. „Freitestung“ beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis (Testung ab dem 5. Tag nach der Einreise möglich) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt (§ 4 Abs. 2 CoronaEinreiseV).

 

Sie sind auch in diesem Fall erst von der Pflicht zur Absonderung (Quarantäne) befreit, wenn Sie den Testnachweis der zuständigen Behörde […] -z.B. durch Übersendung per Mail- übermittelt  haben.

Während Sie unter häuslicher Quarantäne stehen, ist es Ihnen nicht gestattet Besuch von Personen zu empfangen, die nicht Ihrem Hausstand angehören. Die Häuslichkeit darf lediglich auf direktem Weg ohne unterwegs halt verlassen werden, um zur Testörtlichkeit zu fahren oder dringende ärztliche Behandlungen wahrzunehmen.

 

Gemäß den aktuell gültigen CoronaEinreiseV müssen Sie grundsätzlich nachfolgende Vorgaben erfüllen:

  1.            Anmeldepflicht (§ 3 CoronaEinreiseV) Auszug […]
  2.             Absonderungspflicht = Quarantänepflicht  (§ 4 CoronaEinreiseV) Auszug […]
    Während Sie unter häuslicher Quarantäne stehen ist es Ihnen nicht gestattet das Haus zu verlassen (außer auf direktem Weg zu einer Testung frühestens 5 Tage nach der Einreise oder dringenden Arztbesuchen). Sie dürfen zudem keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht Ihrem Hausstand angehören. […]
  3.             Nachweispflicht (§ 5 CoronaEinreiseV) Auszug […]
  4.            Vorlage- und Übermittlungspflichten (§ 7 CoronaEinreiseV) Auszug    […]

 

Bitte übersenden Sie uns zeitnah, spätestens jedoch bis zum […] den Corona-Einreisetest, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis und geben uns Bescheid, ob Sie sich in häuslicher Quarantäne befinden bzw. ob Sie sich bereits „freigetestet“ haben bzw. werden oder unter eine Ausnahmeregelung der CoronaEinreiseV fallen.

Sollten Sie sich nicht in Quarantäne befinden und bereits freigetestet haben, senden Sie uns bitte beide Testungen zu.

Weisen Sie einen Ausnahmetatbestand glaubhaft unter Beifügung entsprechender Unterlagen (z.B. Meldebescheinigungen, Ausweiskopien der besuchten Personen, Tankrechnungen, Bescheinigung für Paarbeziehungen etc.) nach und senden Sie uns die erforderlichen Bescheinigungen sowie das negative Testergebnis zu.

Als Nachweis genügt uns eine Übermittlung per Mail.

 

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Anmerkung: Das war noch VOR Inkrafttreten der strengeren Regelung.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Die Bundesregierung hat nun eine übersichtliche Grafik veröffentlicht:

 

Das gilt bei Einreise nach DeutschlandDas gilt bei Einreise nach Deutschland

 

Olga414
Level 10
Neuweiler, Germany

Hallo, alle zusammen! Dankeschön für Info, aber ich habe trotzdem nicht verstanden, ob darf ich ohne einen Test und  die Impfungen die Gäste annehmen?

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Olga414 Das hängt davon ab, wo deine Unterkunft liegt, und woher deine Gäste anreisen. Und bei Kindern ist es nochmal anders.

 

Wir brauchen mehr Details, um dir helfen zu können.

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Heute gilt fuer Vera und mich die offizielle Impfbestaetigung 🙂

 

Und wenn ich recht informiert bin, duerfen wir auch Kurztrips nach Frankreich und Luxenburg ohne Quarantaene machen.

 

Anders sieht wa mit unserem Sohn aus, der gerade fuer 4 Wochen nach Brasilien gereist ist,

mal sehn, welche Regeln in 4 Wochen gelten.

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