Neue Testpflicht
Am 1.8.2021 tritt die neue Corona-Einreise-VO in Kraft. Alle Einreisenden ab 12 Jahren müssen belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: Dazu zählt die Impfung, der Nachweis als Genesene/r oder eben ein negatives Testergebnis. Und zwar jetzt auf allen Einreisewegen nach Deutschland, also auch z.B. per PKW, nicht nur mit dem Flugzeug. Bei internationalen Flügen möchte die Airline den Nachweis bereits vor dem Start, in Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. PKWs werden stichprobenweise kontrolliert, und die Gesundheitsämter sollen 20% der digitalen Einreiseanmeldungen überprüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 €.
Wer also nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen Testnachweis: Antigen-Schnelltest durch Fachpersonal (max. 48 Std. alt) oder PCR-Labortest (max. 72 Std. alt). Diese sind im Ausland in der Regel kostenpflichtig. Der Testnachweis muss auf Papier oder digital sein (ein per abfotografierter Nachweis genügt nicht).
Für Kinder unter 12 Jahren entfällt die Nachweispflicht.
Risikogebiete
Auch die Kategorisierung der Risikogebiete ändert sich ab 1.8.2021:
Die Kategorie Einfaches Risikogebiet (bisher z.B. Italien) entfällt.
Die vorgenannten Pflichten gelten bei Einreise aus Sonstigen Gebieten, derzeit also z.B. aus Italien oder USA.
Einreisende aus Hochrisikogebieten (derzeit z.B. Niederlande oder Südafrika) müssen 10 Tage in Quarantäne. Mit Impf- oder Genesenen-Nachweis kann diese ab dem 1. Tag verkürzt werden, mit negativem Test-Nachweis ab dem 5. Tag. Der Impf- oder Genesenen-Nachweis kann auch schon vor Einreise erbracht werden (siehe Einreiseanmeldung) Für Kinder unter 12 endet die Quarantäne automatisch nach 5 Tagen.
Einreisende aus Virusvariantengebieten (derzeit z.B. Brasilien) müssen 14 Tage in Quarantäne (keine Verkürzung möglich, auch nicht für Kinder). Außerdem darf der Antigen-Schnelltest bei Einreise max. 24 Std. alt sein (beim PCT-Test bleibt es bei 72 Std.).
Digitale Einreiseanmeldung
Einreisende aus Risikogebieten müssen außerdem grundsätzlich vorher die digitale Einreiseanmeldung durchführen www.einreiseanmeldung.de
Welche praktischen Folgen hat das im Wesentlichen?
- Für PKW-Fahrer
Auch PKW-Fahrer müssen den Test bereits im Abreiseland durchführen (das Nachreichen ist nicht mehr möglich). Ausnahme für Geimpfte und Genesene. - Für Gastgeber*innen von Privatzimmern in der eigenen Wohnung
Reisen Gäste aus Risikogebieten ein und haben sie nicht bereits bei der digitalen Einreiseanmeldung einen Impf- oder Genesenen-Nachweis hochgeladen, müssen sie sich zunächst grundsätzlich absondern (Quarantäne). In §4 (1) CoronaEinreiseV vom 30.7.2021 heißt es u.a.:
Nach der Einreise haben sich Personen […] auf direktem Weg [...] in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben. Den absonderungspflichtigen Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
Daraus folgt, dass sich diese Gäste z.B. nicht in eine Unterkunft mit Privatzimmer begeben dürfen, wenn dort auch die Gastgebenden leben.
Kommunikation
Weist eure Gäste auf diese Pflichten hin. Falls eure Unterkunft keine Quarantäne ermöglicht, nehmt das in die Hausregeln und in die Inseratsbeschreibung auf. Erfragt von den Gästen, wo sie sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise aufgehalten haben. Und erfragt, inwiefern bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist.
Da sich die Regeln und die Einteilung in die Risikogebiete zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und der Anreise ändern können, weist die Gäste auch auf das Risiko hin, dass sie ggf. nicht einchecken dürfen.
Zum Vorteil der Gastgebenden sind die Vorschriften diesmal nicht als Beherbergungsverbot formuliert, sondern als Pflichten für die Reisenden.
Links
Kurzübersicht: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_Reise/C...
Die komplette VO zum Nachlesen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreis...
Liste der Risikogebiete nach RKI: www.rki.de/risikogebiete
Einreise-Infos in anderen Sprachen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/einreise-sms-sprachen.html
[Nur Erfahrungsaustausch, keine Rechtsberatung – keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben]