@Mary-Joy-and-Hans0, da irrst du, die Formulierung lautet:
Da hier Endpreise anzugeben sind, sind die Preise so auszuzeichnen, dass diese die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile einschließen.
Strom gehört bei Übernachtungen eindeutig zu den sonstigen Preisbestandteilen. Wir betreiben beide das gleiche Geschäft, und jedes Hotel, jede Pension usw haben das gleiche Problem wie wir. Wir müssen die Energiepreise in den Endpreis einkalkulieren und unseren Endpreis entsprechend gestallten. Daher habe ich bereits im Frühjahr den Gesamtpreis um 15% angehoben und bin gut damit gefahren.
Wie du es bei Dir handhabst ist mir egal, nur wenn du dies als Tip im Forum weiter gibst, dann weise ich darauf hin, dass es sich bei deiner vorgeschlagenen Vorgehensweise um einen Verstoß gegen ein deutsches Gesetzt handelt, und mit hohem Bußgeld geahndet wird, damit alle darüber informiert sind.
Gerade im Internet ist Vorsicht geboten wie man an der aktuellen Abmahnungswelle wegen der Einbettung von Google Fonts sehen kann. Und die Nutzer von airbnb sind sehr online affin und häufig gibt es dann vermeidbare Probleme. Da ich selbst mit airbnb reise kann ich Dir versichern, ich würde mir den Aufpreis gerichtlich wieder holen, da ich mich an das Gesetz halte und nicht mehr verlange als den bei der Buchung angezeigten Endpreis. Daher erwarte ich dies auch von anderen hosts.