Tipp für Geschäftsreisende: Bettensteuer sparen

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Tipp für Geschäftsreisende: Bettensteuer sparen

Bettensteuer, City-Tax, Kulturförderabgabe, Beherbergungs- oder Übernachtungsteuer – die Bezeichnungen für die kommunalen Abgaben bei Kurzzeitaufenthalten sind vielfältig. Als Gastgeber weiß man ja, ob an seinem Ort für die Gäste eine Abgabe fällig wird, aber als Reisender hat man in der Regel keinen Überblick.

Sofern die Reise geschäftlich veranlasst ist, erlassen die meisten Kommunen diese Abgabe jedoch! Am besten man schaut vorher nach, und lässt sich vom Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Einen guten Überblick für Deutschland (auch für Gastgeber) bietet das Infoportal www.bettensteuer.de. Dort können Geschäftsreisende die Bescheinigungen runterladen, und Gastgeber über die aktuelle Gesetzeslage informieren.

2 Antworten 2
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany
Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Na ja, Geschaeftsleute koennen alles moegliche absetzen, z. B. auch die Uebernachtungskosten 🙂

Und bei Verheirateten brauchen sie meist keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen,

habenn doppelte Haushaltsfuehrung incl Verpflegungsmehraufwand, ...

 

Stimmt es eigentlich, dass bald folgende Warnhinweise auf den Steuererklaerungen stehen:

 

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