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Das federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat erste ermutigende Signale für eine Teillösung gesendet. Demnach könnten Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten als kleine, nicht störende Gewerbebetriebe eingestuft werden.
"Man darf nicht vergessen, dass es sich bei privatvermieteten Ferienhäusern und -wohnungen mit weniger als zehn Betten um ein sehr wichtiges Segment handelt, von dem viele Branchen vor Ort und auch die Kommunen selbst profitieren. Es sind gerade die Kleinstvermieter, die die touristische Attraktivität der Orte z.B. an Nord- und Ostsee, aber auch im ganzen Land sichern, indem sie Familien preisgünstige und bedürfnisgerechte Übernachtungsmöglichkeiten bieten", sagt Carsten Gersdorf, Vorstandsmitglied des DFV. "Viele dieser Unterkünfte befinden sich in allgemeinen oder auch in reinen Wohngebieten. Hier brauchen wir eine klare Regelung, die den Kommunen einen grundsätzlichen Handlungsspielraum einräumt, vor Ort die passenden Entscheidungen zu treffen."
Am 16. März 2016 befasst sich der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages in einer Anhörung mit dem Thema. Der DFV ist als Sachverständiger geladen.
Mehr dazu:
http://verbaende.com/news.php/Verordnung-stellt-Urlaubsorte-vor-Probleme-Deutscher-Tourismusverband-...
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Bin gespannt wie es gelaufen ist heute. Bin neugierig auf die Presse morgen. Wo kann man eigentlich das Wortprotokoll finden, wenn es denn veröffentlicht wird?
Findet man das dann hier?
https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a20/anhoerungen/ferienwohnungen-inhalt/413366