Unangenehmer Zwischenfall

Elisabeth258
Level 2
Vienna, Austria

Unangenehmer Zwischenfall

Liebe Airbnb-Community,

ich habe eine etwas vetrackte Frage an euch: mein aktueller Airbnb Gast ist Dienstag Nacht nach Hause gekommen und hat die Wohnungstür offen gelassen. Ich meine das wörtlich, sie ist nach Hause gekommen, die Tür ist nicht ins Schloss gefallen, sie hat das Schloss (in die Luft wohlgemerkt) abgesperrt und die Tür blieb die ganze Nacht 5 Centimenter offen stehen. Sie hat es nicht mal bemerkt, obwohl WC und Badezimmer vom Vorzimmer abgehen, also Räume, in die man normalerweise noch einmal muss, bevor man sich schlafen legt. Die gesamte Wohnung ist (bis auf ihr Zimmer und mein Schlafzimmer, deren Türen geschlossen waren) in Folge über Nacht ausgekühlt (wir hatten die letzten Nächte 15 Grad minus) und heute noch nicht wieder so warm wie vorher (Altbau). Ich habe einen riesen Schreck bekommen, als ich Mittwoch Morgen aufgestanden bin und schlafe seither nicht mehr gut, wie sich der/die eine oder andere von euch vielleicht vorstellen kann. Weiß Gott was passieren hätte können, es hätte easy jemand die Wohnung ausräumen können, die Katzen hätten weg sein können, etc. und keine Versicherung der Welt hätte mir hier den Schaden ersetzt. Könnt ihr mir sagen, ob Airbnb in so einem Fall haftet, wenn etwas gestohlen wurde? Muss ich so einen Zwischenfall melden? Ich weiß schon, Fehler können passieren, aber das ist doch grob fahrlässig möchte ich meinen.

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,

Elisabeth

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1 Antwort 1
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Zu den Versicherungsfragen kann ich dir leider nichts Verbindliches sagen.

Nur unsere Erfahrung: Bei den großen Temperaturunterscheiden zwischen drinnen und draußen schlossen unsere Außentüren auch nicht mehr so wie gewohnt. Man musste sie schon richtig zuschlagen bzw. zudrücken.

Mein physikalische Erklärung: Die größere Ausdehnung innen lässt einen kleinen Bauch entstehen, so dass Schloss und Falle einen größeren Abstand haben.

Will sagen: Die Frage ist, inwieweit hier dem Gast (grobe) Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann - und inwieweit die Versicherung einspringt.

Müsstest dich mal durch die Bestimmungen der Gastgeber-Garantie durchwühlen.

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