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Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
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Hallo, Community, brauche mal wieder Unterstützung.
Ein Gast aus der Türkei ist nun bei mir. Er hat zunächst mal einen Monat bezahlt. Reserviert ist aber für ihn bis Ende Februar bzw. Mitte März.
Seine Tochter, die den Deal ausbaldowert hat mit mir, war kaum weg, da fing das Feilschen an: Früh-Rentner, Depressionen usw. Na ja, soll mal ankommen. Der Preis, den seine Familie für ihn bezahlt hat, 313 an mich für einen Monat, beruht auf einem kulanten Gastgeberangebot und ist für Lüneburger Verhältnisse sehr, sehr günstig. (Küchen- Badnutzung, Waschmaschine, Fahrrad usw.) Tatsächlich kann er in der Türkei davon wie ein KÖnig leben.
Außerdem sei er Raucher - es ist ein Nichtraucherzimmer. Nun raucht er in der KÜche und ich werde ihm erklären müssen, dabei dann auch mal zu lüften. Töchterchens Papa sei ein Lieber, was grds. auch stimmt, und er werde zum Rauchen raus gehen. Nun ja, er ist beleibt und kam heftig schnaufend die Treppe in den 2. Stock hoch. Mein LIEBER GAST wird nicht runtergehen.
Ich bin i. Ü. Nichtraucher.
ABER mein Hauptanliegen ist:
Er möchte sich hier mit Wohnsitz melden.
Da sträuben sich mir richtig die Nackenhaare. Ich habe bereits einen Untermieter in einer 3-ZW und zwar genehmigt vom Vermieter.
Ich habe um Bedenkzeit gebeten und darauf hingewiesen, dass er mein persönlicher Gast ist.
Sonst käme ja seine Post nicht hier an. Nun mit c/o usw. käme sie hier an. Und am Briefkasten könnte vorübergehend ein Aufkleber helfen.
Das Blöde ist - eigentlich sind mir das innerhalb von einer halben Stunde Ankunft schon so heftige Baustellen ... hmm.
Was brauch ich von euch?
1) Wie fühlt sich die Geschichte insgesamt für euch an?
2) Was sagt ihr vielleicht aus rechtlicher und airbnb-Seite zum Thema Untermietvertrag abschließen?
3) Wenn es zu einer vorzeitigen Trennung des Mietverhältnisses käme, wie liesse sich das für alle schadensfrei regeln? I. Ü. ist das das erste Mal der Fall so. Und meine Bewertungen sind wirklich auch für mich sehr, sehr zufriedenstellend.
Schon mal im Voraus vielen Dank
Klaus
Um Himmels Willen, @Klaus14, was bist du denn für ein Gutmensch?! Erlaubst deinem Gast in der Küche zu rauchen, obwohl du selbst Nichtraucher bist?! Schon da wäre bei mir Feierabend (und das schreibe ich als (Outdoor-)Raucherin).
Ich kann mir schon vorstellen, dass es ein ganz Lieber ist - und dabei ziemlich nervt 😉 Weißt du, was ihn überhaupt nach Lüneburg verschlagen hat (wo er von dem Geld doch in der Türkei wie Gott leben könnte?). Sind seine Kinder hier und haben aber keinen Platz für ihn (oder keine Lust)? Und warum bis Ende Februar/März? Geht er dann in die Türkei zurück oder hofft er bis dahin, eine Wohnung gefunden zu haben, die günstiger ist als 313 €?
Auf keinen Fall würde ich ihn sich melden lassen. Ich kenne mich mit den Regelungen zwar nicht so genau aus, aber ich meine mich aus alten Diskussionen zu erinnern, dass das Fallstricke für dich birgt. Da können dir andere sicher noch was dazu schreiben.
Wenn du schreibst, er hat "reserviert" bis Ende Februar März, heißt das ja, dass er bisher nur für einen Monat gebucht hat, oder? Länger musst du ihn bisher also mal gar nicht beherbergen.
Liebe Andrea, jaja, der "Gutmensch" - schönes Thema 🙂 Da braucht es schon mal klare Worte!
Nun, da sind neben deinem ja noch einige hilfreiche Reaktionen reingeflogen. Ich denke mal letzten Endes spielt die Geschichte mit dem Rauchen die größte Rolle für mich. Und überhaupt, dass jemand kaum 5 Minuten da ist und lauter Dinge auf den Kopf stellt, die mit seiner Tochter anders abgesprochen waren.
Auf die Problematik mit dem Rauchen hatte ich sie auch angesprochen.
Und für das Finanzielle ist sie meine Ansprechpartnerin - da muss er sich mit ihr kabbeln. (Oh, da kommt der einstige Frankforder durch ... 🙂
Liebe Grüße Klaus
Oh weh, @Klaus14, das fühlt sich überhaupt nicht gut an. Das klingt ja fast danach, als wäre seine Familie froh darüber, dass er ein neues Domizil gefunden hat.
Ich bin ja in vielen Dingen sehr kulant, aber in diesem Fall wäre für mich deutlich die Grenze überschritten. Du solltest ihm schleunigst und unmissverständlich klar machen, dass sein Aufenthalt in deiner Wohnung zeitlich begrenzt ist und nicht als Zukunfts-Langzeit-Option gedacht ist!
Welchen Zeitraum hat er tatsächlich über airbnb gebucht?
Was die rechtlichen Regelungen anbelangt, würde ich ebenfalls niemals einen Untermietvertrag machen. Es ist definitiv noch Zeit, ihn nach anderen Lösungen suchen zu lassen. Die Meldefrist für eine neue Wohnung beträgt zwei Wochen.
Liebe Angelina, ja, das fühlt sich nicht gut an. Zuviel unklar. Entgegen vorheriger Absprachen mit seiner Tochter - drei Monate waren abgesprochen. Aber jetzt bin ich froh, dass es erst einmal der eine Monat ist. Ich denke, da gibt es zügig klare Worte. Schade. Um das Finanzielle. Aber der Ärger ist wahrscheinlich viel zu groß. Muss ich mal eine miese Bewertung schlucken.
Danke dir,
Klaus
Du hast ja schon von Angelina und Andrea Meinungen gelesen.
Und nun noch eine von mir.
Don't!
Nein!
Njet!
Auf garkeinen Fall einen Untermietvertrag.
Er ist als Tourist bei dir eingezogen und dabei belasse es.
Und ich würde auch der Verlängerung der Vermietung nicht zustimmen unter diesen Umständen.
PS noch; er kann sich ohne deine Mitwirkung nicht anmelden.
Er braucht zwangsweise die Vermieterbescheinigung von dir 😉
PPS nöcher; es handelt sich aber nicht um eine Buchung durch Dritte, oder?
@Klaus14 Mal ne blöde Frage, hat er denn die ganze Zeit über Airbnb gebucht? Und wieso könnte Dein Vermieter Probleme machen?
Es bringt übrigens keine Nachteile oder Verpflichtungen mit sich, eine Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen. Als Vermieter muss ich das sogar tun, sonst begehe ich eine Ordnungswidrigkeit. Er muss sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, wenn er länger als zwei Monate bleibt, und das binnen von zwei Wochen. (Hat ja @Angelina0 auch verlinkt.) In dem Augenblick, wo er für das Zimmer bezahlt, ist er nicht Dein persönlicher Gast, sondern ein zahlender Gast und Du beherbergst ihn - mit allen Rechten und Pflichten.
Aber wie es sich genau mit der Wohnungsgeberbestätigung und der Beherbergung verhält, hm. Wir füllen unseren Gästen immer eine Wohnungsgeberbestätigung aus, wenn sie längere Zeit bleiben.
Liebe @Florian-and-Theresa0,
worin unterscheiden sich eigentlich eine "Wohnungsgeberbestätigung" von einem "Untermietvertrag"?
Vielleicht ist das OT und daher eher ein neues Thema?
Hallo, Florian,
das mit der Wohnungsgeberbestätigung ist auf jeden Fall ein guter Tipp. Und auch dass es sich de facto ja eigentlich schon um einen Vertrag handelt, den er und ich mittels Airbnb eingegangen sind.
Er hat i. Ü. überhaupt keine Ahnung von airbnb. Er wollte mit mir morgen das mit der Miete klären. Da fing ja das Feilschen an.
Auch wenn es doof ist, aber ich werde wahrscheinlich nicht mehr als einen Monat zulassen.
Dir und allen, die hier geantwortet haben, nochmals vielen Dank!
Klaus
Hallo, ihr Lieben,
nein, keine Buchung über Dritte (also Firma z. B aber seine Tochter).
Und - ich finde auch, er kommt hier quasi als Tourist, bzw. als Alt-Lüneburger, um den Winter hier zu verbringen und vielleicht auch um den Trennungsprozeß mit seiner Frau voran zu treiben.
Habt schon recht, bißchen viele Baustellen ... davon hab ich ja schließlich selbst genügend.
Alles Liebe
Klaus
@Klaus14 Wie kann er de
@Angelina0 Keine Ahnung, ob das OT ist. Ein Untermietvertrag ist ein Mietvertrag. Die Wohnungsgeberbestätigung ist nur eine Bestätigung des Einzugs, daher resultieren daraus auch keine Rechte des Wohnungsnehmers.
Hier für Bayern, wobei das auch für andere Länder gelten sollte, weil die Rechtsgrundlage das Bundesmeldegesetz ist: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/032974919541
Aber wie immer: keine Rechtsauskunft.
Liebe Theresa, lieber Florian,
klar: keine Rechtsauskunft! Trotzdem danke - wichtige Differenzierung.
Bleibt bei mir immer noch ein komisches Gefühl, dass er sich diese Wohnungsgeberbestätigung - wie von ihm angedeutet schnappen würde - und sich direktemang mit Zweitwohnsitz hier melden würde.
Ach, irgendwie ist mir das ein Heidenkuddelmuddel und viel zu viel.
Liebe GRüße
Klaus
@Klaus14, habe ich das alles richtig gelesen? Seine Tochter hat über airbnb für ihren Vater einen Monat gebucht und bezahlt. Habt ihr die Verlängerung bis Ende Feber oder Mitte März privat vereinbart oder auch über airbnb?
Wenn ja, da wurde einiges vermischt (Buchung für Dritte (unstatthaft außer für Firmenunterkünfte), u.Umständen private Absprachen)
Wenn über airbnb nur 1 Monat gebucht wurde, dann wäre das für mich absolutes time-out.
@Klaus14 Ja, das frage ich mich wie @Monika--Elisabeth0 auch. Habe meinen Kommentar offensichtlich unfertig abgeschickt. Du schreibst, er kenne sich nicht mit Airbnb aus, aber hat selbst gebucht. Das passt für mich nicht so richtig zusammen.
Hallo,
vielleicht die Verwirrung aufklärend:
D. ist der Wohnungsnehmer.
S. ist der airbnb-Bucher.
Ö. ist die Verhandlerin und die Tochter von D.
Sie will für ihren Vater 3 Monate buchen. Rudert dann zurück, mangels Kohle für diesen Zeitraum im Voraus.
Also 1 Monat über Airbnb bezahlt.
Cool - komme mir langsam wie in einem Übungsfall der Juristen vor.
Hilfreich?! 🙂
Liebe Grüße Klaus