Versteuerung - Wohnung im Ausland

Igor416
Level 2
Skopje, North Macedonia

Versteuerung - Wohnung im Ausland

Hallo an alle,


ich bin ziemlich neu mit dem Hosting bei Airbnb. Ich habe das Airbnb-Forum durchgeforstet aber leider noch nichts passendes und endgültiges gefunden.

Hat einer von euch Einsichten mit der Vermietung einer Wohnung im Ausland?

Nun seit Januar bin ich nach Deutschland umgezogen und seit Juni vermiete ich meine Wohnung durch Airbnb.
Ab und zu fahre ich nach Hause aber meinen derzeitigen Wohnsitz ist in DE.

Ich habe mit zwei Steuerberatern gesprochen und beiden hatten verschiedenen Antworten.
Die Sache ist, ich weiß nicht wo ich die Steuer bezahlen muss. In meinem Heimatland oder in Deutschland. Es besteht einen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern.

Ich weiß, die Steuerberater sind die Experten aber in dem Fall haben sie mir nicht viel geholfen.
Ich wollte nur wissen, ob Du eine ähnliche Erfahrung hast.

Viele Grüße,
Igor

15 Antworten 15
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hängt das nicht auch davon ab, wo du zur Steuer veranlagt wirst? Du hast ja sicherlich noch weiteres Einkommen.

 

Und du hast jetzt deinen Hauptwohnsitz in Deutschland, und bist in Nordmazedonien abgemeldet? 

Eigentlich können dir das nur die nordmazedonischen Behörden sagen, wie das mit der Steuer dort läuft.

 

Für Italien weiß ich: Sobald du dort mit deinem Hauptwohnsitz gemeldet bist, musst du dort dein Welteinkommen versteuern. Also auch dein in D erzieltes.

Igor416
Level 2
Skopje, North Macedonia

Danke für die Rückmeldung Till-and-Jutta0. 

 

Meinen derzeitigen Hauptwohnsitz ist in Deutschland. 

Die mazedonische Behörden sagen, dass ich die Steuer von der Vermietung in Mazedonien bezahlen muss. Die Steuerberater in Deutschland sagen, dass ich die Steuer in DE bezahlen muss. 🙂

 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Möglicherweise haben beide Recht.

 

Wenn du in Mazedonien Steuer abführst, würde ich davon ausgehen, dass du diese als Werbungskosten in der deutschen Steuererklärung absetzen kannst. So dass es unterm Strich nicht mehr kostet.

 

Abe letztendlich kann dir das am besten der deutsche Steuerberater (für die deutsche Steuererklärung) sagen. Dass er sich mit der mazedonischen Steuer nicht auskennt, ist anzunehmen.

 

Gibts keine Schutzgemeinschaft bzw. einen Grundeigentümerverein für Mazedonien? Für Italien gibt es das, und die beraten sehr gut.

Igor416
Level 2
Skopje, North Macedonia

Es macht Sinn, was Du schreibst. 
Ich muss dann weiter recherchieren und hoffe auf eine richtige Entscheidung.

Leider konnte ich keine Schutzgemeinschaft oder ähnliche Vereine für Mazedonien finden. 

 

Danke trotzdem. 

 

 

Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Igor416, grundsätzlicht gilt ja die 183 Tage Regelung. Und da ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien besteht, müsste doch Dein Thema darin abgebildet sein? @Till-and-Jutta0, da hast Du recht, dass sich ein deutscher Steuerberater mit der EST in D auskennen sollte. Aber sollte ein deutscher Steuerberater sich nicht auch mit den verschiedenem Doppelbesteuerungsabkommen der diversen Länder auskennen bzw. diese lesen können? Die Situation von Igor ist ja in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. 

Igor416
Level 2
Skopje, North Macedonia

@Christa0 
Ich habe endlich das Doppelbesteuerungsabkommen gefunden (nur auf Mazedonisch aber). 

http://ujp.gov.mk/files/attachment/0000/0179/Macedonia_Germany.pdf

 

Gemäß Art. 6: 

 

Einkommen aus Immobilien

 

1.  Einkünfte, die von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person aus im anderen Vertragsstaat gelegenem unbeweglichen Vermögen (einschließlich Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft) erzielt werden, sind im anderen Staat zu besteuern.

 

2. Der Begriff "unbewegliches Vermögen" hat dieselbe Bedeutung wie in den Rechtsvorschriften des Vertragsstaats, in dem das betreffende Vermögen belegen ist. Dieser Ausdruck schließt in jedem Fall die dazugehörigen Güter ein, die zum unbeweglichen Vermögen gehören...

 

3. Die Bestimmungen des Absatzes 1 sind auf die Einkünfte anzuwenden, die aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder einer anderen Art der Nutzung des Grundstücks erzielt werden.

 

4. Die Bestimmungen der Absätze 1 und 3 gelten sowohl für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen von Unternehmen als auch für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das zur Ausübung einer selbständigen persönlichen Tätigkeit verwendet wird.


Es sieht aus, dass ich die Steuer in Mazedonien bezahlen soll. Ich hoffe das deutsche Finanzamt dazu stimmt.

Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Igor416 , ich denke doch, dass sich die deutschen Finanzämter mit den verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen auskennen. Wenn nicht das Finanzamt, wer denn sonst😉?

Walter224
Level 3
Zirl, Austria

Hallo

ich bin aus Österreich und habe FeWo in Italien. 

Die kompletten Einnahmen ohne Abzug von Ausgaben, muss in Italien versteuert werden. (eigener Steuersatz)

Der Hacken an dem ganzen, die Rechnung von Airbnb stimmt nicht. Die Rechnungsadresse ist falsch!🤔

Da wäre eine Lösung gut. Vielleicht hat jemand eine?🤔

Am Hauptwohnsitz in Österreich muss ich diese Einnahmen bei der EKSt Erklärung wieder angeben.

 

So mein Wissensstand ohne Gewähr. 

 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria
Walter224
Level 3
Zirl, Austria

@Monika--Elisabeth0 

Ja das stimmt es gibt keine Doppelbesteuerung. 

Dann musst man in Italien EK Steuerklärungen abgeben. Die Einnahmen werden in Italien versteuert! Dzt. mit einem fixen % Satz. 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Walter224, wenn du die in Italien zu bezahlende Steuer hier wieder geltend machen kannst, versteh ich dein Problem irgendwie nicht. 

@Monika--Elisabeth0 @Ich habe mit dem Steuerwesen kein Problem. Wie gesagt das war

eine Antwort auf die Unterhaltung. 

Problem ist nur, dass keine Rechnung von Aibnb stimmt. Da die falsche Rechnungsadresse angeführt wird. Oder hast du eine Idee was ich mit diesen Nachweisen machen kann?

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Walter224,  versteh ich richtig, dass du Rechnungen für die Unterkünfte im Ausland brauchen würdest, mit Namen und Adresse der Unterkunft und nicht die Adresse des ordentlichen Wohnsitzes? 

 

 

@Monika--Elisabeth0 

Ja, da diese Nachweise, Rechnungen für keines der beide Länder gilt. 

Z. Bsp. Italienische Adresse, Österreichische MWST. 

Weder IT noch AT Behörde erkennt sowas an sollte  die Fin. überprüfen. Derzeit benötige ich keine Rechnungen von Airbnb da ja nichts beim FA geltend gemacht werden kann. 

Aber egal das ist eine Spinnerei von mir, dass die Unterlagen stimmen sollten. 

 

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