Guten Tag an die Community, ich betreibe ein Aibnb in Kranen...
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Guten Tag an die Community, ich betreibe ein Aibnb in Kranenburg am Niederrhein. Die Wohnung ist komplett mit von mir designt...
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Ähnliche Fälle lese ich auch von anderen Gastgebenden, hier exemplarisch unser Fall.
Erkundigung eines neuen Airbnb-Mitgliedes mit Phantasienamen, ohne Bewertung:
Er pendelt zwischen seiner Wohnung in Deutschland und dem seiner Freundin in einem ausländischen Risikogebiet, und möchte sich bei uns (Privatzimmer) in der geographischen Mitte treffen. Anfrage für 1 (!) Person, und Frage nach weiterer Preisreduktion, weil „Unterhaltung und Spaßfaktor aufgrund der derzeitigen Corona Situation eingeschränkt sind“.
Wir haben aus 2 Gründen höflich abgelehnt:
Es folgen mehrere hartnäckige Nachfragen, bei denen deutlich wird, dass die Corona-VO und insbesondere die Themen Beherbergungsverbot und Einreisequarantäne nicht verstanden werden und auch nicht beabsichtigt wird, sich daran zu halten. Vielmehr wird auf andere Unterkunftsangebote in unserer Stadt hingewiesen und schließlich ein Ausweichen auf ein anderes Bundesland in Betracht gezogen.
Heißt: Wenn schon eine Ausweichmöglichkeit als Schlupfloch besteht, spricht überhaupt nichts mehr für einen notwendigen geschäftlichen, dienstlichen oder aus sonstigen Härtefällen begründeten Aufenthalt in unserer Stadt.
Die Sofortbuchung hatte ich deaktiviert (in Normalzeiten hielt ich diese für eine probate Option). Dafür kommen jetzt Anfragen von Reisenden mit mangelhafter Verifizierung.
Ich hatte den Gast schon geflaggt, aber er textet weiter. Normalerweise lehne ich Erkundigungen ja nicht ab, sondern beantworte sie nur und lasse sie dann auslaufen. Ich bin ich aber froh, gleich abgelehnt zu haben.
Nun ja, es gibt viele Liebende, die eine Fernbeziehung führen und sich ständig treffen. Airbnb ist da der billigste Weg. Aber z. Z. haben die eben schlechte Karten, Corona und touristische Verbote können wir nicht ändern.
Ich hatte – vor Corona – ständig einen hier, der aus Paris kommend die Freundin entweder hier in Kempen oder in Bremen (Studienort) getroffen hat. Ich habe mich immer gefragt, wie seine Finanzen das mitmachen. Ein Wochenende war sie in Paris, ein Wochenende er hier. Er kam immer mit dem Flixbus. Ich habe mich immer gefragt, warum er nicht bei ihr übernachtet? Aber mich geht es ja nichts an. Leider musste ich ihm zu Beginn des Ausbruchs der Pandemie hier absagen. Auch wenn er schon fast zur Familie gehörte, es war mir einfach zu gefährlich bei homesharing. Sollte er Dir virtuell begegnen, er hat eine Bewertung von mir. 😎
Hallo, frohes neues Jahr wünsche ich Allen !
Auch ich hatte im November eine fragwürdige Anfrage von 2 Personen. Ein "wichtiger Termin" bei uns im Ort ( Gemeinde mit 2000 Einwohnern. Wichtiger Termin am Wochenende. Soso....).
Meine Antwort war folgende :
"Hallo XXX,
vielen Dank für Deine Anfrage.
Wie Du weißt, herrscht im November ein Deutschland-weites Beherbergungsverbot für touristische / private Reisen.
Bitte habe deshalb Verständnis, das ich Dir Fragen stellen muß, bevor ich Deine Buchung annehmen kann bzw. darf.
- handelt es sich um eine dienstliche Reise ?
- hast Du eine entsprechende Bescheinigung Deines Arbeitgebers darüber ?
- wer ist Dein Arbeitgeber ?
-seid Ihr beide beim selben Arbeitgeber beschäftigt ?
- um was für einen Termin handelt es sich in XXX ?
Bitte entschuldige, das ich so "indiskret" bin, das ist sonst nicht meine Art, aber ein ignorieren der momentanen Regelung kann uns beiden enormen Ärger bescheren, das möchte ich natürlich vermeiden.
Viele Grüße,
Gregor"
Wenige Minuten später wurde die Anfrage zurück gezogen.
Thema erledigt.
Sofortbuchung hatte ich noch nie aktiviert, will ich auch nicht.
In der momentanen Situation mit Beherbergungsverbot usw. halte ich die Sofortbuchung für ein absolutes No-Go.
Wenn ein Gast nun für offensichtliche nicht-dienstliche Zwecke bucht, habe ich bei der Sofortbuchung als Gastgeber den Ärger, diese Buchung wieder "loszuwerden".
Bei der "normalen" Anfragebuchung läßt sich alles in Vorfeld klären.
Fällt die Antwort auf meine Fragen nicht entsprechend aus, wird die Anfrage abgelehnt.
Den eventuellen Einfluß aufs Ranking lassen wir mal außen vor, ist mir in dem Moment auch Wurscht.
Wir mussten mal wieder eine entsprechende Anfrage ablehnen: Einem Paar wurden die eigenen Wohnverhältnisse zu eng und sie brauchten ein paar Tage Auszeit. Gerne, jederzeit; Tapetenwechsel, frische Luft schnappen, tut uns allen gut. Aber wir leben nun mal in einer verdammten Pandemie, und da sollte jedes unnötige Reisen unterbleiben, und wir würden als Beherbergende zudem eine Strafe riskieren. Da gibt es auch für angeblich Geimpfte keine Ausnahme.
Der Gast sah es nicht ein.
Auch in anderen Gruppen wird eine Zunahme touristischer Anfragen berichtet. Und zwar nicht für den Sommer, sondern für JETZT. Warum können die Gäste nicht wenigstens die nächste MPK am 22. März abwarten? Wir wollen doch alle so schnell als möglich aus dieser blöden Situation.
@Till-and-Jutta0 Einfach mal spaßeshalber in rund zwei Wochen nach der neuen Bewertung umschauen. Jede Wette, sie finden einen Gastgeber, der da mitspielt. Wenn man es an verantwortlicher Stelle ernst meint und nicht nur die Aktivität im Schnitt runterzufahren, hätte man hier mal Testreisende rumschicken müssen.
P.S.: @Tübingen: Die Testpflicht gilt nur für Personen aus Landkreisen ohne veröffentlichte Unter-50-Inzidenz und für den Zutritt auf die Altstadt; Details hier:
Gestern wieder eine Anfrage bekommen: Geschäftlicher Aufenthalt in der ehemaligen Heimatstadt zugesichert, PCR-Test vorab sowie während des Aufenthalts geplant. Dann die Haken: Begleitet von Tochter, Anreise aus dem Ausland.
=> Verstoß gegen Einreise-Quarantäne, Verstoß gegen Beherbergungsverbot, Verstoß gegen Kontaktbeschränkung.
Diesmal war‘s eine (verbindliche) Buchungsanfrage. Was tun? Annehmen / Ablehnen innert 24 Stunden erforderlich.
Meine Rückfragen verbunden mit der Bitte, ggf. doch die Buchungsanfrage wieder zurück zu ziehen, haben funktioniert: Die Buchungsanfrage ist weg.
Ich vermisse immer noch den Ablehnungsgrund „wegen Covid-19 Restriktionen“.
[Das sage ich jetzt persönlich als Gastgeber.]
Sonst hätte ich vor Ablauf der 24-Stundenfrist „wegen Unwohlseins“ absagen müssen. Aber da wäre mir echt unwohl.