@Till-and-Jutta0 ,
war der Abgabetermin für 2019 nicht schon am 31.07.2020 ? Da hat Du ja ganz schön getrödelt...
Ja, die Änderungen sind mir aufgefallen, außergewöhnliche Belastungen habe ich keine und die Zeile 7 in Anlage V ist in meinem Fall eindeutig mit "ganz" zu beantworten.
Übrigens, alle Belege, die für die Anlage V relevant sind, erfasse ich schon während des Jahres in regelmäßigen Abständen in einem separaten Mandanten in meiner Buchhaltungssoftware, meist quartalsweise. Für die in der Anlage V abgefragten Aufwandsarten habe ich entsprechende Konten angelegt, getrennt nach anteilig und voll zurechenbar. Anstatt Konten kann man auch entsprechende Spalten in einer Excel-Tabelle definieren.
Die unterschiedlichen Steuersätze machen das Ganze natürlich auch nicht einfacher.
Und Musik ist bei mir Tabu, das würde mich nur ablenken.