Hallo, ich kaempfe gerade gegen die Zwangseintreibung von
Rundfunkgebuehren in Gaestezimmern durch den ARD-ZDF-Deutschlandradio-
Beitragsservice und bitte um Eure Meinung.
Bekanntlich wohnen Veronica und ich im selbstgenutzten Einfamilienhaus
und vermieten dort zeitweise 3 Zimmer an Gaeste.
Die Vermietung ist nicht gewerblich sondern steuerrechtlich
private Vermietung / Verpachtung.
Wir zahlen ordentlich die Rundfunkgebuehren fuer unser Haus.
Seit einigen Monaten hat mir nur der Beitragsservice eine
zweite Beitragsnummer definiert fuer die "Gaestebeherbung"
und verlangt monatlich fuer 2 der 3 Zimmer (eins ist frei nach deren
Meinung) EUR 2x5,83.
Ich habe Einspruch eingelegt - leider ohne Erfolg beharren
die Leute eine zweite Gebuehr.
Meine Einwaende, es handelt sich um ein selbst genutztes
Einfamilienhaus in dem wir keine Betriebsstaette betrieben
und fuer das durch die erste Betriebsnummer saemtliche
Rundfunkgebuehren abgegolten sind.
Eine Betriebsstaette liegt nicht vor und eine separate Betriebsnummer
ist illegal und nicht anwendbar.
Aus der Satzung des Beitragsservice:
"Eine Betriebsstaette ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nict
ausschliesslich zu privaten Zwecken bestimmt ist."
Da wir nicht gewerblich sondern privat vermieten,
liegt also keine Betriebsstaette vor.
Zudem ist bei uns nicht einmal eine Funktionsstaette ohne eigenen
Arbeitsplatz vorhanden.
Es ist auch kein einziger Mitarbeiter dort beschaeftigt, nicht mal
ehrenamtlich oder als 1-Euro-Job!
Aus der Satzung des Beitragsservice:
"(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten fuer Betriebsstaetten
2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, fuer die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird."
"Fuer Betriebsstaetten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, entfaellt die Anmeldepflicht."
"Im nicht-privaten Bereich muessen Sie Rundfunkbeitraege fuer jede Betriebsstaette zahlen."
Es ist aber im privaten Bereich!!!
Gemaess Rundfunkbeitragsstaatsvertrag P5 Abs. 5 ist ein Rundfunkbeitrag
"nicht zu entrichten fuer Betriebsstaetten
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden,
fuer die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird."
Selbt wenn eine "Betriebsstaette" vorlaege ist ein
Rundkunk fuer Zimmer illegal!!!
"Wenn sich Ihre Betriebsstaette innerhalb Ihrer Wohnung befindet und Sie fuer diese bereits einen Rundfunkbeitrag zahlen, faellt fuer Ihre Betriebsstaette kein weiterer Beitrag mehr an."
P2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
P2 1) Im privaten Bereich ist fuer jede Wohnung von deren Inhaber
(Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten
P3 1) Wohnung ist unabhaengig von der Zahl der darin enthaltene
Raeume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit
Auch liegt keine Beherbungsstaette vor, fuer die P7 gelten wuerde.
Es ist auch keine Ferienwohnung fuer Gaeste da, da diese
zwingend ueber einen Sanitaerbereich und Selbstverpflegungseinrichtung
verfuegen muss (DIN EN ISO 18513, GND: 4239345-0)
Der Beitragsservice schreibt dazu
"es halndelt sich bei Ihren Ausfuehrungen um Schutzbehauptungen
zur Umgehnung der Rundfunkbeitragspflicht"
Aus dem beigelegten Infomaterial geht klar hervor
"Was ist eine Betriebsstaette?
Betriebsstaetten in Wohnungen sind beitragsfrei,
wenn fuer die Wohnung bereits ein Beitrag entrichtet wird.
"4. Welche Regeln gelten fuer Hotel-, Gaestezimmer und
Ferienwohnungen?
Beitragsfrei ist das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung
fuer jede Betriebsstaette. Fuer jedes weitere Zimmer oder jede weitere
Ferienwohnung zahlen Sie einen Drittelbetrag - monatlich EUR 5,83"
"Zudem verbitten sich die weitere Kommunikation!"