ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice - Rundfunkgebuehren

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice - Rundfunkgebuehren

Hallo, ich kaempfe gerade gegen die Zwangseintreibung von
Rundfunkgebuehren in Gaestezimmern durch den ARD-ZDF-Deutschlandradio-
Beitragsservice und bitte um Eure Meinung.

Bekanntlich wohnen Veronica und ich im selbstgenutzten Einfamilienhaus
und vermieten dort zeitweise 3 Zimmer an Gaeste.
Die Vermietung ist nicht gewerblich sondern steuerrechtlich
private Vermietung / Verpachtung.

Wir zahlen ordentlich die Rundfunkgebuehren fuer unser Haus.

Seit einigen Monaten hat mir nur der Beitragsservice eine
zweite Beitragsnummer definiert fuer die "Gaestebeherbung"
und verlangt monatlich fuer 2 der 3 Zimmer (eins ist frei nach deren
Meinung) EUR 2x5,83.

Ich habe Einspruch eingelegt - leider ohne Erfolg beharren
die Leute eine zweite Gebuehr.

Meine Einwaende, es handelt sich um ein selbst genutztes
Einfamilienhaus in dem wir keine Betriebsstaette betrieben
und fuer das durch die erste Betriebsnummer saemtliche
Rundfunkgebuehren abgegolten sind.

Eine Betriebsstaette liegt nicht vor und eine separate Betriebsnummer
ist illegal und nicht anwendbar.

Aus der Satzung des Beitragsservice:
"Eine Betriebsstaette ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nict
ausschliesslich zu privaten Zwecken bestimmt ist."
Da wir nicht gewerblich sondern privat vermieten,
liegt also keine Betriebsstaette vor.

Zudem ist bei uns nicht einmal eine Funktionsstaette ohne eigenen
Arbeitsplatz vorhanden.
Es ist auch kein einziger Mitarbeiter dort beschaeftigt, nicht mal
ehrenamtlich oder als 1-Euro-Job!

Aus der Satzung des Beitragsservice:
"(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten fuer Betriebsstaetten
2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, fuer die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird."

"Fuer Betriebsstaetten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, entfaellt die Anmeldepflicht."

"Im nicht-privaten Bereich muessen Sie Rundfunkbeitraege fuer jede Betriebsstaette zahlen."
Es ist aber im privaten Bereich!!!

Gemaess Rundfunkbeitragsstaatsvertrag P5 Abs. 5 ist ein Rundfunkbeitrag
"nicht zu entrichten fuer Betriebsstaetten
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden,
fuer die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird."
Selbt wenn eine "Betriebsstaette" vorlaege ist ein
Rundkunk fuer Zimmer illegal!!!

"Wenn sich Ihre Betriebsstaette innerhalb Ihrer Wohnung befindet und Sie fuer diese bereits einen Rundfunkbeitrag zahlen, faellt fuer Ihre Betriebsstaette kein weiterer Beitrag mehr an."

P2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

P2 1) Im privaten Bereich ist fuer jede Wohnung von deren Inhaber
(Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten

P3 1) Wohnung ist unabhaengig von der Zahl der darin enthaltene
Raeume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit

Auch liegt keine Beherbungsstaette vor, fuer die P7 gelten wuerde.
Es ist auch keine Ferienwohnung fuer Gaeste da, da diese
zwingend ueber einen Sanitaerbereich und Selbstverpflegungseinrichtung
verfuegen muss (DIN EN ISO 18513, GND: 4239345-0)

 

Der Beitragsservice schreibt dazu
"es halndelt sich bei Ihren Ausfuehrungen um Schutzbehauptungen
zur Umgehnung der Rundfunkbeitragspflicht"

Aus dem beigelegten Infomaterial geht klar hervor
"Was ist eine Betriebsstaette?
Betriebsstaetten in Wohnungen sind beitragsfrei,
wenn fuer die Wohnung bereits ein Beitrag entrichtet wird.

"4. Welche Regeln gelten fuer Hotel-, Gaestezimmer und
Ferienwohnungen?
Beitragsfrei ist das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung
fuer jede Betriebsstaette. Fuer jedes weitere Zimmer oder jede weitere
Ferienwohnung zahlen Sie einen Drittelbetrag - monatlich EUR 5,83"

"Zudem verbitten sich die weitere Kommunikation!"

39 Antworten 39
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Veronica-and-Richard0,  da will wohl jemand noch "mitschneiden" -   schon spannend auf welche Ideen jemand kommen kann.

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

So wie es aussieht werde ich wohl Anzeige gegen die Band erstatten wegen versuchtem Betrug und versuchter Noetigung.

.

@Veronica-and-Richard0 

 

Was meinst du mit "Anzeige gegen die Band" erstatten. Wer ist "die Band"?

 

 

@Ute42, vielleicht "die Bande"?

.

@Christa113  , das kann sein, wahrscheinlich ein Schreibfehler. Richard ist Mathematiker, mit dem Schreiben hat er es nicht so.

 

Gabi37
Level 10
Germany

@Veronica-and-Richard0 

wie kamen die denn auf Dich? Wenn das Schule macht, wäre das ja eine sprudelnde Quelle für GEZ Mehreinnahmen.

 

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

@Gabi37: das weiss ich nicht genau.

Obwohl ich Auskunft von denen ueber meine gespeicherten daten gemaess Datenschutzgesetz gefordert habe,

insb woher die Daten geliefert wurden, halten sie sich nicht an das Gesetz.

Das wird so ein Fall fuer den Bay Datenschutzbeauftragten, den ich einschalten werde.

Ich hatte aber schon ein paar Langzeitgaeste, die sich ordentlich beim Meldeamt angemeldet haben.

Und die geben die Daten automatisch an den Beitragsservice weiter.

 

Merkwuerdigerweise ist die Adresse im Anschreiben vom Beitragsservice

Herrn

Mein Name

Perfect BAT - Zur Fledermaus

Strasse

Ort

Anja236
Level 10
Catalonia, Spain

Wahnsinn!!!

Die GEZ, ein ganz eigenes Kapitel für sich! Habe zu den Zeiten, als ich in Dtl. lebte noch nie Beiträge bezahlt... Als Studentin war ich seiner Zeit befreit und danach habe ich einfach nie die Tür aufgemacht, wenn Unbekannte davor standen...:-)

 

Aber die scheinen in der heutigen Zeit ja ganz andere Wege zu beschreiten.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Anja236 ,

 

die Zeiten haben sich geändert: früher musste jeder, der ein eigenes Einkommen und einen eigenen Haushalt hatte, jedes genutze Radio und Fernsehgerät anmelden. Irgendwann kam dann auch noch Internet hinzu. Wer also kein Gerät hatte und keinen Internetanschluss, der musste nichts zahlen.

 

Dann gab es eine große Reform, danach zählt nicht mehr der eigene Haushalt und wieviele Geräte sich dort befanden, sondern alle Wohneinheiten müssen einen Grundbeitrag zahlen, auch wenn kein Fernseher und kein Radio vorhanden ist und es keinen Internetzugang gibt, so habe ich die Regelung zumindest in Erinnerung.

 

Vor und nach der Reform gab und gibt es natürlich noch diverse Sonder-Regelungen bzgl. Fewos, Hotelzimmer, Firmen-KFZ, etc.

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Ralf5   @Anja236    als mein Vater zu mir nach Spanien zog, hat er sich pro forma, nur um eine deutsche Meldeadresse zu haben, in einer kleinen Souterrainwohnung seiner Cousine angemeldet, die von ihr als Rumpelkammer genutzt wurde. Er hat diese Wohnung nie betreten, es gab weder TV noch Radio. Trotzdem mußte mein Vater all die Jahre die GEZ-Gebühren bezahlen, weil er dort gemeldet war.

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Ilona18 , so ein Mist aber auch. Dein Vater hätte sich besser direkt in der Hauptwohnung der Cousine anmelden sollen, denn pro Haushalt müssen nur einmal Gebühren gezahlt werden, auch (wie wir von Richard weiter unten lesen können) wenn es sich um eine WG handelt!

Anja236
Level 10
Catalonia, Spain

@Ilona18 

Bei meiner Mutter, wo ich noch gemeldet bin, haben sie das auch versucht, sind sie aber nicht weit gekommen!

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Veronica-and-Richard0 ,

 

leider vermiete ich abgeschlossene Fewo's und bin somit eindeutig beitragspflichtig, die erste Fewo ist beitragsfrei und für die beiden anderen zahle ich monatlich je 5,83 Euro.

 

Wenn die Gästezimmer jedoch in der eigenen Wohnung liegen, dann fällt dies nicht unter die Definition der Betiragspflicht für ARD/ZDF/Deutschlandradio (ehemalige GEZ) und da würde ich ebenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten, zumal ja Dein Widerspruch bereits abgebügelt wurde. 

 

Viel Glück dabei!

Ich bin gar nicht gut auf diesen "Beitragsservice" zu sprechen.

Ich weiss von meinen Langzeitmietern, dass diese als WG mit anderen in Sachsen eine Wohnung

mit 4 Zimmern gemietet haben und JEDER (alle 4) wurden vom Beitragsservice abgezockt.

Rechtlich waere 1 Beitrag statt 4 korrekt, aber als Auslaender (Nepal. Bangladesch) kannten

sich diese nicht so aus. Erst nach ueber 20 Schreiben hat der Beitragsservice klein ebigegeben und

auch die rechtswidrig zu viel einkassierten Beitraege zurueckgezahlt.

Aber nur weil ich meinen Mietern geholfen habe - sonst keine Chance !

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts