Ich wende mich an Sie wegen eines sicherlich altbekannten Themas. Durch einen meiner Gäste, wurde offenbar eine Urheberrechtsverletzung begangen. Nun habe ich anwaltliche Post erhalten mit der Aufforderung einer Zahlung in Höhe von 915 €. Wie ist der normale Verfahrensweg? Darf ich datenschutzrechtlich die Personalien meiner Mieter im entsprechenden Zeitraum, an die Anwaltskanzlei weitergeben? Ich hatte im betreffenden Zeitraum, genau genommen handelt es sich um 45 Sekunden in denen Daten unerlaubt zum Download angeboten worden, eine Mieterin über einen Zeitraum von fünf Nächten. Sie ist die einzige Person, welche für die Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt.