Adressweitergabe

Beantwortet!
Robert5918
Level 1
Nuremberg, Germany

Adressweitergabe

Hallo,

 

bei mir möchte eine Mutter mit Sohn für 4 Wochen unterkommen und meine Adresse als Wohnadresse bei den Behörden angeben. Sie versuchen innerhalb der 4 Wochen eine eigene Wohnung+Job zu finden…

Wie sieht das rechtlich aus?! Hatte jmd schonmal so einen Fall?

1 Beste Antwort

@Robert5918, das ist scheinbar Dein erster Gast und Du hast noch keinerlei Erfahrung mit Gästen.  Ich wäre etwas vorsichtig. Was machst Du, wenn die Mutter innerhalb von 4 Wochen weder Job noch Wohnung findet? Du vermietest nur ein Zimmer mit einem Bett, keine ganze Wohnung. Ist das Zimmer geeignet für Langzeitmiete für zwei Personen? Wie alt ist der Sohn?Küchenbenutzung bietest Du nach Absprache an.  Hört sich bei einem längeren Zeitraum für mich auch etwas schwierig an. Du kannst davon ausgehen, dass Deine Gäste mindestens 3  x tgl. die Küche benutzen und Speisen zubereiten möchten. Mit dem Anbieten von selbst gekochtem Essen, fällst Du ganz schnell in die gewerbliche Schiene. Von den Hygienevorschriften beim Anbieten von Speisen ganz zu schweigen.  Dies sind nur Hinweise zum überdenken. Als erste Buchung würde ich persönlich nie und nimmer  Langzeitgäste in einem Privatzimmer aufnehmen. 

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3 Antworten 3
Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Robert5918 

Pflicht ist es erst ab 3 Monaten, es kommt darauf an, ob Du es willst. Gib mal oben Keyword ein, Einwohnermeldeamt, dann findest Du mehrere solcher Beiträge.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Robert5918, das ist scheinbar Dein erster Gast und Du hast noch keinerlei Erfahrung mit Gästen.  Ich wäre etwas vorsichtig. Was machst Du, wenn die Mutter innerhalb von 4 Wochen weder Job noch Wohnung findet? Du vermietest nur ein Zimmer mit einem Bett, keine ganze Wohnung. Ist das Zimmer geeignet für Langzeitmiete für zwei Personen? Wie alt ist der Sohn?Küchenbenutzung bietest Du nach Absprache an.  Hört sich bei einem längeren Zeitraum für mich auch etwas schwierig an. Du kannst davon ausgehen, dass Deine Gäste mindestens 3  x tgl. die Küche benutzen und Speisen zubereiten möchten. Mit dem Anbieten von selbst gekochtem Essen, fällst Du ganz schnell in die gewerbliche Schiene. Von den Hygienevorschriften beim Anbieten von Speisen ganz zu schweigen.  Dies sind nur Hinweise zum überdenken. Als erste Buchung würde ich persönlich nie und nimmer  Langzeitgäste in einem Privatzimmer aufnehmen. 

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