AirBNB als Bestandteil einer Pauschalreise

Dirk241
Level 2
Germany

AirBNB als Bestandteil einer Pauschalreise

Hallo zusammen ... ich habe mal eine Frage: ist es eigentlich erlaubt AirBNB Unterkünfte als Bestandteil einer Pauschalreise anzubieten?

Angenommen ein Reiseveranstalter vermietet eine Villa auf Mallorca (NICHT DIE EIGENE, sondern eine über AirBNB angemietete!) zusammen mit Flug und Mietwagen. Wäre so etwas erlaubt?

17 Antworten 17
Monika--Elisabeth0
Top Contributor
Vienna, Austria

@Dirk241, das dürfte schon möglich sein, eine Freundin  von mir lässt ihre Ferienwohnung von einem Reisebüro vermarkten und ich hab jetzt gesehen, dass die Wohnung von der Organisation auch auf airbnb angeboten wird. Bei Pauschalreisen sind Gäste was Stornierungen betrifft besser abgesichert.

@Dirk241  Es wäre in dem Fall nichts anderes als ein Firmen-Buchung. Der Reiseveranstalter ist die Firma die beim Gastgeber über Airbnb bucht und auch die Bezahlung übernimmt.

Warum ein Reiseveranstalter allerdings den kostspieligen Zwischenschritt über Airbnb machen sollte und nicht direkt beim Gastgeber anfrägt um einen besseren Preis zu bekommen ist die Frage.

 

Ich denke in der Praxis ist es eher so, dass die Unterkunft pauschal über einen Reiseveranstalter vermarktet wird oder eben auch individual über Airbnb.

 

Wie @Monika--Elisabeth0  schon angedeutet hat bist du als Gast bei Problemen aber der gelackmeierte wenn du die Reise pauschal buchst und die Unterkunft individuell.... Wenn der Flug ausfällt zahlst du trotzdem die Unterkunft und wenn die Unterkunft ausfällt zahlst du trotzdem den Flug.

Ute42
Level 10
Germany

.

@Dirk241   

 

Selbstverständlich kann eine angemietete airbnb-Unterkunft Teil einer Pauschalreise sein.

 

Ich nehme an daß du deine Frage nicht aus theoretischem Interesse gestellt hast, sondern daß du davon irgendwie betroffen bist. Kannst du das konkretisieren, gibt es in diesem Zusammenhang Probleme?

 

 

Monika--Elisabeth0
Top Contributor
Vienna, Austria

@Sabine-Ingrid0, es ist und bleibt spannend. Hab mir gerade geschaut, über wen meine Freundin vermietet.  Eine Vermietungsplattform für Ferienhäuser (kaum Wohnungen und meist von 5 Betten aufwärts) Auf der web-page steht ganz groß "kostenlose Stornierung für Buchungen für das gesamte Jahr 2021 und der Hinweis auf die AGB.

Wenn man dann dort genau nachliest, dann gilt die kostenlose Stornierung nur bis 43 Tage vor Urlaubsbeginn.  Wer da  nicht nachschaut und  glaubt auf der sicheren Seite zu sein, kann ganz schön einfahren, zumal die Preise auch nicht die günstigsten sind und meist mit 3 Mindestnächten.

@Monika--Elisabeth0  ja , ich kann mir auch gut vorstellen, dass die Pauschalreiseanbieter sich etwas einfallen lassen um sich künftig aus der Haftung zu ziehen (man kanns ihnen auch nicht verdenken nach Corona).

Eine Mischung aus Pauschal-und Individualreise wäre da sicher eine Möglichkeit.

Dirk241
Level 2
Germany

Danke für Eure Antworten. Grundsätzlich muss man mal festhalten, was eine Pauschalreise ist. Eine Pauschalreise ist das Vekaufen von zwei zusammengehörenden Bestandteilen. Das heißt wenn ich BEI EINEM VERANSTALTER ein Hotel buche und gleichzeitig den Mietwagen für den Urlaub buche, dann ist das eine Pauschalreise. Also zwei Reisekomponenten zusammenhängend gebucht ... das ist die Definition von Pauschalreise.

Wie hier genannt wurde mag es sein, dass Anbieter AirBNBs Apartments auf Ihrer Ferienwohnung-Seite anbieten ... das ist dann aber KEINE Pauschalreise.

 

Mir stellte sich die Frage nicht aus irgendeinem eigenen Zusammenhang.

 

Ich habe mich das nur gefragt warum ich einerseits bei jeder BUchung gefragt werde ob ich eine Rechnung brauche bzw. als Privatperson buche, andererseits habe ich eine interessante Doku im Fernsehen gesehen in der es um Urlaub nach Corona ging. Da war Thema, dass es vielleicht weniger dieser Massentourismus wird ... und da kam mir einfach die Frage ob Reiseveranstalter Ihre Reisen auch einfach ohne große Bettenburg, sondern halt mit luxuriösen AirBNBs anbieten können. Ob das rechtlich geht oder ob AirBNB nicht über einen Drittanbieter verkauft werden darf.

 

In  der Realität sähe es ja so aus, dass eine Privatperson sein Apartment auf AirBNB anbietet, eine Firma (nämlich der Reiseveranstalter) dieses bucht und dann zum höheren Preis weiter verkauft als Pauschalreise.

 

Aber wenn ich die bisherigen Kommentare richtig verstehe scheint das ja erlaubt zu sein.

ja, das ist erlaubt, fasst alle Vergleichsplattformen setzen genau darauf auf.. sie verdienen ja auch an der Zwischenvermittlung und machen dadurch die Unterkünfte teurer.
Im Extremfall buchen sie ganze Kontingente, erhöhen dadurch die Preise und bieten die Buchung dann als last-minute-Schnäppchen an... was aber sicher im Durchschnitt höher ist als der ursprüngliche Basispreis.
Siehe auch letzten Absatz über Verbundreisen die es seit 2018 gibt !
 
Definition: Was ist eine Pauschalreise?
 

Um als Pauschalreise zu gelten, muss eine Reise gemäß § 651a BGB folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie umfasst die kombinierte Buchung von mindestens zwei Reiseleistungen. Als Reiseleistungen können dabei zum Beispiel der Flug, das Hotelzimmer oder die Buchung eines Mietwagens gelten.
  • Alternativ: Eine der genannten Reiseleistungen wird zusammen mit einer weiteren touristischen Leistung gebucht, etwa einer Konzertkarte, deren Preis mindestens 25 Prozent des gesamten Reisewertes beträgt.

Wichtiges Merkmal: Bei einer Pauschalreise ist ein Gesamtreisepreis zu zahlen, die Leistungen werden also nicht einzeln berechnet. Vertragspartner und damit auch zentraler Ansprechpartner bei Problemen ist der Reiseveranstalter.

 

Pauschalreise, verbundene Reiseleistung oder Individualreise: Was ist der Unterschied?

Bei einer Individualreise werden einzelne Reiseleistungen getrennt gebucht und der Reiseablauf vom Reisenden selbst organisiert.

  • Ein Rechtsverhältnis besteht jeweils direkt zu den Unternehmen, die die einzelnen Leistungen erbringen – zum Beispiel Fluggesellschaft, Hotelbetreiber oder Autovermieter.
  • Wenn etwas schief geht, muss der Reisende seine Ansprüche direkt dort anmelden und versuchen, sein Recht durchzusetzen.

 

>>> Die sogenannte verbundene Reiseleistung bildet seit Juli 2018 neben Individual- und Pauschalreise eine dritte Kategorie im Reiserecht.

 

  • Hier bucht der Kunde zwar ebenfalls mindestens zwei Reiseleistungen für dieselbe Reise über einen Vermittler, allerdings zahlt er sie jeweils getrennt.
  • Damit von einer verbundenen Reiseleistung die Rede sein kann, müssen beide Buchungen innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
  • Das Rechtsverhältnis geht der Urlauber wie bei einer Individualreise mit dem jeweiligen Leistungserbringer ein, er kann also bei Mängeln keine Ersatzansprüche nach dem Pauschalreiserecht geltend machen.
  • Allerdings muss ihm der Reisevermittler für die einzelnen gebuchten Leistungen einen Sicherungsschein ausstellen, der Schutz etwa im Insolvenzfall bietet.
Dirk241
Level 2
Germany

Ja, stimmt .... bei trivago suche ich immer meine Zimmer, wenn ich beruflich unterwegs bin ...!

Und da ist mir aufgefallen, dass seit Monaten auch AirBNB's gelistet sind.

Aber das ist trotzdem immer noch was anderes als das, was ich meinte ...!

Mein Gedanke war ... es könnte ja jemand einen Reiseveranstalter gründen,

der sich zum Beispiel auf Luxusreisen spezialisiert.

Und dort bietet er dann AirBNB Villen an, die er kombiniert mit einem Flug als Pauschalreise anbietet.

Dass es so etwas gibt habe ich ehrlich gesagt noch nirgends gesehen.

 

Das mit den verbundenen Reiseleistungen klingt interessant. Das höre ich das allererste Mal.

Gerade für Reisende ist das doch recht komfortable Pauschalreiserecht ja wirklich gut.

Für den Anbieter selber glaube ich kaum, dass es einen Unterschied macht.

Er muss trotzdem die Insolvenzversicherung haben, die ein Reiseveranstalter braucht ...

Klar, die Haftung ist für einen Veranstalter nicht uninteressant, aber ich glaube kaum,

dass die in vielen Fällen überhaupt zur Geltung kommt ...

Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

Wie bereits informiert wurde, kauft der Veranstalter i.d.R. die einzelnen Leistungen wegen Anzahl günstiger ein und hat hierfür eine einkalkulierte Marge. Somit ist das Pauschalangebot normalerweise nicht günstiger als das selbstständige Einzelnen buchen. Er gibt Stornierungsbedingungen heraus und der Kunde kann dann statt den Flug bei der Airline, den Mietwagen bei der Mietwagenfirma und die Unterkunft auf einer Plattform für Unterkünfte, dann alles in einem beim Veranstalter buchen. Eine Frage der Sicherheit für den Kunden im Falle eines Konkurses eines Leistungsträger, denn der Veranstalter ist haftbar und muss für Ersatz sorgen bzw. bei Totalausfall die Rückzahlung veranlassen.

 

Und um auf Deine Frage zu kommen, es gibt bereits einige Veranstalter im Luxussegment welche Villen auch mit Anreise und Mobilität vor Ort als Pauschale anbieten.

Dirk241
Level 2
Germany

Gut ... wir fassen zusammen: das heißt wenn man AirBNBs bucht und die dann weiter verkauft, dann geht das also. Vielen Dank für Eure Antworten.

@Dirk241  so pauschal kann man das nicht sagen.... Im Prinzip geht es, aber es müsste auf jeden Fall mit dem Inhaber der Immobilie abgesprochen werden.

Die Immobilie gehört ja nicht Airbnb sondern sie vermittelt nur Buchungen...

Du kennst das ja aus eigener Erfahrung als Gast, der Gastgeber muss über Zweck und Art des Aufenthaltes informiert werden. Private Drittbuchungen sind nicht erlaubt.

Dirk241
Level 2
Germany

Hmmm ... gut, dann stellen wir uns mal vor ich gründe heute einen Reiseveranstalter, weil ich 5x im Jahr Gruppenreisen nach Mallorca anbieten möchte. Die Gruppen bestehen aus 5 Personen und ich biete diesen 5 Gruppen im Jahr eine Pauschalreise an, die aus Flug, Transfer und Unterkunft besteht.

Die Unterkunft soll nicht in einem normalen Hotel stattfinden, sondern in einer schönen Villa mit eigenem Pool irgendwo im Hinterland. Die Villa finde ich problemlos auf AirBNB und kann sie dort ja auch buchen.

 

Was muss ich nun machen damit das alles in jeglicher Hinsicht rechtlich einwandfrei ist?

.

@Dirk241  

 

Ich hatte dich weiter oben gefragt, ob du von dieser Fragestellung konkret betroffen bist. Darauf schriebst du, daß nein: „Mir stellte sich die Frage nicht aus irgendeinem eigenen Zusammenhang“.

 

Nun aber schreibst du, du willst einen Reiseveranstalter für Gruppen nach Mallorca gründen. Das habe ich mir schon gedacht daß es einen Anlaß gibt, für sowas habe ich einen Riecher.

 

Aber jetzt zu deiner Fragestellung:

 

  • Was muss ich nun machen damit das alles in jeglicher Hinsicht rechtlich einwandfrei ist?

 

 

Damit alles in jeglicher Hinsicht rechtlich einwandfrei ist, mußt du alle einschlägigen Bestimmungen beachten. Das dürften viele sein. Wenn du eine genaue Auskunft haben möchtest was du alles genau beachten mußt, dann empfehle ich dir die Unternehmensberatungen Roland Berger oder McKinsey & Co., die machen dir ein komplettes Startup-Konzept. Ich kann dir aber gleich sagen daß das nicht kostenlos ist.

 

Dirk241
Level 2
Germany

Ute, Du irrst ... ich habe nicht ansatzweise vor mich selbständig zu machen!
Es interessiert mich wirklich einfach nur deshalb, weil ich a) mich wundere wieso ich bei Buchungen immer gefragt werde ob ich eine Rechnung brauche ... das signalisiert, dass AirBNB offenbar nicht nur privat genutzt wird und nicht nur privat genutzt werden darf ... und zweitens habe ich b) neulich Reise-Angebote gesehen, wo ich mich gefragt habe wo die die ganzen Villen her haben ... und siehe da, ähnliche Bilder habe ich dann bei AirBNB bei einer Unterkunft gefunden.

 

Ich überlege gerade wie das praktisch aussieht ... wenn ich privat eine Villa für 6 Leute buche, dann kommen da sechs Leute. Wenn ich als Firma eine Villa für 6 Leute buche, dann kommen da auch sechs Leute ... mit dem Unterschied, dass ich bei der Buchung anklicke eine Rechnung zu brauchen.

 

Na wenn das alles ist ... 😎

Ich würde sagen ich gründe mit Ute einen Reiseveranstalter 😁

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