Airbnb Vermietung in Hamburg verboten, 1.9.20-30.11.20

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Airbnb Vermietung in Hamburg verboten, 1.9.20-30.11.20

Hallo,
nach dem Corona Lockdown im Frühjahr gibt es jetzt eine neue Allgemeinverordnung die eine Vermietung von privatem Wohnraum für touristische Zwecke in Hamburg unterbindet. Im Netz habe ich dazu folgende Beiträge gefunden:
https://www.hamburg.de/coronavirus/13757524/das-ist-erlaubt/
Dazu habe ich noch eine Allgemeinverordnung gefunden, die da einen ziemlich klaren Satz formuliert: "(2) Wohnraum in Wohngebäuden darf nicht für touristische Zwecke überlassen werden."
https://www.hamburg.de/verordnung/
Die Allgemeinverordnung ist vom 30.6.20 und hat eine Gültigkeit vom 1.9-30.11.20.
Hat jemand von euch weitere Informationen zu dem Thema?

 

Viele Grüße

Christian

1 Beste Antwort
Martin234
Level 10
Münster, Germany

Da steht aber auch:

"(1)Bei der Bereitstellung von Übernachtungsangeboten in Beherbergungsbetrieben, in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in anderen Einrichtungen sind die folgenden Vorgaben einzuhalten:"

 

Wenn aber gilt:

"(2) Wohnraum in Wohngebäuden darf nicht für touristische Zwecke überlassen werden."

 

dann dürfen Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe nicht in Wohngebäuden sein. Aber wo sonst?

 

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12 Antworten 12
Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Christian2383, soweit ich weiss, gibt es in HH einen Homesharing Club. Es gibt da sicher jemand der schon Erfahrungswerte hat, bzw. genaueres weiss.

@Christian2383  die einzige Instanz die dir in diesen Dingen rechtlich zuverlässige Informationen geben kann, ist deine Stadtverwaltung.

Martin234
Level 10
Münster, Germany

Da steht aber auch:

"(1)Bei der Bereitstellung von Übernachtungsangeboten in Beherbergungsbetrieben, in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in anderen Einrichtungen sind die folgenden Vorgaben einzuhalten:"

 

Wenn aber gilt:

"(2) Wohnraum in Wohngebäuden darf nicht für touristische Zwecke überlassen werden."

 

dann dürfen Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe nicht in Wohngebäuden sein. Aber wo sonst?

 

@Martin234  eben in Gebäuden bzw Baugebieten in denen laut Bebaungsplan eine Nutzung für Beherbergungszwecke zugelassen ist...

das sieht dann in etwa so aus :

 

20200906_143623.jpg

 

Ansonsten bei der Gemeinde anfragen ob eine entsprechende Genehmigung erteilt werden kann.

In Gewerbe und Mischgebieten sollte das kein Problem sein, in reinen Wohngebieten schon eher.

Da dies aber jede Stadt/Gemeinde anders handhabt, kann dir auch sonst keiner eine verbindliche Auskunft geben.

Hallo Sabine,

danke für den Auszug aus dem Bebauungsplan(?). Das beantwortet Martins Frage, aber ich würde mal schätzen, das 99% aller Airbnb-Wohnungen in Hamburg in Wohngebäuden/ Einheiten mit reiner Wohnnutzung platziert sind.

Die Anfrage an die Stadt/ Bezirk bleibt wohl der einzige Weg. Bei dem Lockdown im März wurden wir per Mail aufgefordert keine Beherbergung anzubieten und aktuelle Besucher unverzüglich zur Abreise aufzufordern.

Der Airbnb-Service hat mich bis jetzt nur weitergereicht und konnte noch keine Antwort geben.

 

@Christian2383  Von wem wurdet ihr aufgefordert keine Beherbergung anzubieten und aktuelle Gäste zur Abreise aufzufordern ?? Das wäre in diesem Fall euer Ansprechpartner....

Wobei ihr euch ja ohnehin nicht daran haltet denn ich könnte ohne weiteres bei euch buchen.

 

Airbnb hat mit den Verordnungen (die wie gesagt Bundesweit völlig unterschiedlich sind) nichts zu tun... und deshalb kann dir der Airbnb-Service diesbezüglich auch nicht weiterhelfen.

 

 

 

Hallo Sabine-Ingrid,

du kannst gerne für NICHT-touristische Zwecke bei uns buchen. Wir haben am Wochenende einen Hinweis in unser Inserat gesetzt um dies deutlich zu machen.

Wir benötigen Informationen und Hilfe von Aibnb, da wir schon zwei Gästen storniert haben und dies ja nicht ohne Konsequenzen ist. Für die Coronazeit gab es dort eine Regelung, diese läuft jetzt aber aus.

Viele Grüße,

Christian

In anbetracht dessen , was in diesem Thread wieder mal als  "Beste Antwort" auserkoren wurde , fühle ich mich ehrlich gesagt langsam ein bisschen unverstanden und ich fürchte  @Christa0  geht das auch so  😄

.

@Sabine-Ingrid0   

 

Ich fühle mich wegen der Auswahl der besten Antwort nicht unverstanden, denn ich habe in diesem Thread nichts geschrieben.

 

Christian will wissen ob er in Hamburg vermieten darf. Die Antwort dazu steht aber in der Verordnung die er selber verlinkt hat:

 

  • "(2) Wohnraum in Wohngebäuden darf nicht für touristische Zwecke überlassen werden."

 

Die beste Antwort ist also der Verordnungstext. 😊

 

@Ute42  ja du hast recht , manchmal ist keine Antwort die beste Antwort 😄

Hallo zusammen, gibt es in Hamburg aktuell eine neue Verordnug  hinsichtlich der Beherbung von Airbnb Gästen? Ich habe eine Anfrage von einem Gast aus der Nachbarschaft erhalten, der seine Wohnung aufgrund eines Wasserschadens nicht nutzen kann. Es handelt sich hierbei nicht um eine Vermietung zu touristischen Zwecken. Gibt es aktuell ein generelles Beherbungsverbot in privaten Räumlichkeiten?

Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Eike263, in der aktuellen Verordnung steht in

§ 16 Beherbergung, dass zwingend sozial-​ethisch veranlasste Aufenthalte erlaubt sind.

Ob die Beherbergung Deines Gastes hier drunter fällt, würde ich direkt mit der Behörde klären.

https://www.hamburg.de/verordnung/

 

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