@David4135, ob du deine Wohnung grundsätzlich für Kurzzeit vermieten darfst hängt von einigen Faktoren ab:
1. Ist es eine Eigentumswohnung müssen alle anderen Eigentümer im Haus dieser Vermietung zustimmen.
2. Ist es eine Mietwohnung, dann muss der Vermieter zustimmen, dass du untervermietest.
Das solltest du zuerst klären.
Die Bauordnung, die Kurzzeitvermietung in Wohnzonen verbietet wurde beschlossen; sie ist nicht ausjudiziert. Du wirst daher weder von der zuständigen Bauabteilung noch von einem Rechtsanwalt eine rechtlich gültige Antwort bekommen. (Wurde in der Wiener FB Gruppe berichtet). Ich wäre auch vorsichtig, deswegen nachzufragen. Das kann leicht nach hinten losgehen.
Wenn du dann wirklich vermietest, weil 1.bzw. 2. geklärt ist, dann gibt es weitere Schritte zu machen.
(Anmeldung wegen Ortstaxe, Meldezettel etc.)