@Christine3305 ,
gut dass sich das Tourismusbüro nun darum kümmert. Meine Vermutung ist, dass dies auch bei anderen Städten und Gemeinden falsch abgerechnet und abgeführt wird.
In Deutschland gibt es mit den meisten Gemeinden (noch) keine Abführungsabkommen, aber ich könnte in meinem Inserat die Kurtaxe als zusätzliches Preisbestandteil mit angeben, hierfür gibt es ein separates Feld, allerdings gibt es nur die Möglichkeit einen fixen Betrag pro Person pro Nacht einzutragen oder auch einen Prozentsatz, der sich auf den Übernachtungspreis rechnet. Beides wäre falsch, es wird zwar pro Nacht eine Kurtaxe pro Gast fällig, aber für Erwachsenen gelten andere Beträge als für Kinder, die nochmals in verschieden Altersgruppen unterteilt sind, außerdem gibt es Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung, für Teilnehmer an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen und ähnliche Sonderfälle.
Es würde mich wundern, wenn Airbnb bei der Abführung der Kurtaxe die Beträge für Erwachsene und Kinder unterscheiden kann, wenn es in der Airbnb-Software gar kein entsprechendes Feld gibt !!!