Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Ich lese hier im CC immer wieder das ich als Gastgeber unbedingt eine Anmeldung vom bzw.für den Gast ausfüllen soll,damit ich im Falle eines Schadens bzw.anderen Ereignises zumindest die Adresse des Gastes habe.
Die meisten Gäste haben damit auch kein Problem,eben weil sie ordenliche Gäste sind und auch nichts Böses im Sinn haben.
Jetzt kommen aber die anderen:Jeder ( jede Nationalität )kann behaupten die Deutsche Staatsangehörigkeit zu haben und daraufhin eine fiktive Adresse angeben und zusätzlich verweigern seinen Personalausweis vorzuzeigen ( Vorlage eines Ausweises kann nur von Ausländischen Gästen verlangt werden ) was sein gutes Recht ist .Dieser Gast sagt das die Angabe des Wohnortes im Profil nicht stimmt aus welchem Grund auch immer.
Was kann in solch einer Situation auf einen Gastgeber zu kommen,vom Gast oder Airbnb ?
Um mal zurück aufs Ursprungsthema zu kommen, mich würde interessieren, wer überhaupt als Gastgeber alles wirklich diese Meldungen alles führt?
Und wurde bisher überhaupt mal einer Geprüft?
Warum erhebt Airbnb diese Daten den nicht beim Vertragsabschluss und übermittelt uns diese Daten als Gastgeber? (Vielleicht kann @Anna dazu was sagen? 🙂 )
In diesem Topic haben wir ja höchstens die Meinungen von 5-10 Personen.
Im DACH Raum vermieten aber ein paar mehr 🙂
Ich möchte keinen auf die Füße treten oder Grundsatzdiskussion über die Gesetzeslage führen, nur reines Interesse.
Wir z.B. sind was das alles angeht noch Newbies. Wir Vermieter erst seit gut 6 Monaten und bisher gefällt es uns. Eine Gästemeldung haben wir bis dato nicht gemacht, leider aus Unwissenheit.
Muss noch überlegen wie ich es umsetze, da wir reines SelfCheckIn betreiben.
lg
Torben
@Christine2013 das Thema wird und wurde immer wieder angeschnitten.
Gib man in der Suchmaske das keyword Meldeschein o.ä. ein
und orientier dich nach den neusten Einträgen.
Anfangs habe ich es unwissentlich auch nicht gemacht, aber es gibt wesentliche Gründe es zu tuen.
1. bei einem Schaden hast du eine Anschrift
2. du erfüllst ein Gesetz / Meldepflicht
3. auf meinem Meldeschein habe ich gleichzeitig die Interntnutzung / file sharing zusammen gefasst.
es gibt inzwischen wohl auch die digitale Version. AirBnB wird wohl keinen zur Verfügung stellen, deren sofware Probleme sind ernorm gigantisch genug.
Viel Erfolg HH&HG PW
@Patricia741 @danke für deine Antwort, ich hab mir fast alle Topics zu diesem Thema durchgelesen, leider muss ich sagen, die meisten drehen sich im Kreis bzw. es werden andere Themen mit eingeflochten.
Rechtssicherheit sieht anders aus!
Deshalb würde ich mir wünschen, das airbnb hier mehr Hilfestellung anbieten würde.
Immerhin hat airbnb ja auch Interesse an erfolgreichen Gastgebern 😉
airbnb hat ja zum großen Teil alle Daten die notwendig wären, warum nicht die weiteren auch erheben und damit für Rechtssicherheit bei den Gastgebern sorgen?
Fakt ist, es gibt in D und AT gesetzliche Grundlagen die uns mehr oder weniger dazu zwingen sowas zu führen. Mit 2020 wird sich dahin aber auch wieder einiges Ändern um eine weitere EU Harmonisierung anzustreben.
Abgesehen von der Verpflichtung, wurde hier überhaupt schon mal jemand geprüft?
Und wie setzen es Gastgeber sauber um, die rein auf SelfCheckIn setzen?
lg
Torben
@Christine2013 bzw.Torben
Welche Institution sollte das in welcher Form und in welchem Zusammenhang prüfen ?
@Christine2013 vielen Dank für dein Feedback! Die Ideen, welche hier im CC geteilt werden, helfen dem Airbnb-Team bei Verbesserungen - es ist ein andauernder Prozess. Ich sammle in solchen Fällen euer Feedback und gebe es an die verantwortlichen Teams weiter.
Was du vorschlägst würde vielen Gastgebern helfen und einiges vereinfachen. Du kannst diesen Vorschlag auch direkt an das entsprechende Team bei Airbnb schicken, indem du deine Idee unter diesem Link beschreibst.
@Wolfgang12hier in AT könnte ich mit eine Prüfung über die Finanzpolizei (Organ der Abgabenbehörden) vorstellen, die das im Rahmen der Steuer bzw. OrtsTaxe prüfen könnten.
Oder auch die Datenschutzbehörde im Rahmen einer Überprüfung auf Einhaltung der DSGVO bei einer elektronischen Erfassung bzw. Verarbeitung der Daten.
Wenn es ein Gesetz dafür gibt, die gibt es ja in D und AT (andere Länder kenne ich mich nicht aus), dann gibt es dafür auch Organe die dieses ggf. Überprüfen und dann ggf. Strafen verhängen.
liebe Grüße
Torben
@Christine2013, grundsätzlich sollte sich jeder Gastgeber vor Beginn der Vermietung über die gesetzlichen Vorschriften informieren und sie auch einhalten.
Wer die Vermietungstätigkeit anmeldet, seine Orts-oder Nächtigungs-oder Fremdenverkehrsabgabe an die Gemeinde abliefert und das Einkommen entsprechend versteuert, wird auch die Meldepflicht entsprechend umsetzen. Eine Überprüfung - egal durch welche Behörde sollte eigentlich gar nicht nötig sein.
@Monika--Elisabeth0 Du wirst lachen, wir vermieten schon Seite über 10 Jahren mehrere Wohnungen (fest) in AT und das Mietrechtgesetz in AT ist gegenüber D schon der Wahnsinn.
Als wir dann dachten, wir probieren mal eine von unseren Wohnungen als Ferienwohnung per Airbnb zu vermieten, haben wir uns selbstverständlich Informiert. Weder das Finanzamt Lilienfeld St.Pölten noch unser Steuerberater hat uns auf das MeldeV aufmerksam gemacht.
Und soviel haben wir anscheinend auch nicht verkehrt gemacht, wir haben nur 5Sterne Bewertungen und sind sofort Superhost geworden 😉 .
Aber wir gleiten mit dem Thema schon wieder in Offtopic ab.
deshalb noch mal meine Fragen:
wurde schon mal jemand geprüft?
wie macht ihr das, wenn die Wohnung auf SelfCheckIn basiert?
warum unterstützt Airbnb uns da nicht mehr bei der Erhebung und Übermittlung der Daten? <- Dank der Antwort von @Anna werde ich diese Bitte direkt an Airbnb übermitteln.
lg
Torben
@Christine2013 ich wurde noch nicht überprüft, bin aber auch erst 2 Jahre dabei.
Hier im CC wurde auch der neue online Meldeschein vorgestellt. @Veronica-and-Richard0
hatte es in einem thread (welcher , weiss ich nicht mehr) eingestellt.
Beim check-in bin ich immer persönlich dabei, deshalb kann ich deine 2. Frage nicht beantworten.
@Christine2013, gibt es bei euch keine Nächtigungsgebühr zu bezahlen? Da es eine Gemeindeabgabe ist, interessiert es weder Finanzamt noch Steuerberater. Nächtigungsabgaben werden nach Anzahl der gemeldeten Gäste und Nächte vorgeschrieben und das geht in nur über vorliegende Meldescheine.
(Ich wohne privat in einer reinen Tourismusgegend).
Nachdem dieser Thread unter Hilfe eingestellt ist kann er im Netz von allen gelesen werden. Es gibt den geschlossenen Bereich "Gastgeber unter sich". Da sind oft bestimmte Themen besser aufgehoben.
Warum sollte das nicht jeder lesen können?
Wir sind doch alle Gesetzestreue Gastgeber!
@Wolfgang12, bist du dir da so sicher? Dann lies das posting von Christine von gestern genau durch.
Ich war leider zu Beginn so naiv zu glauben, dass die Community eine in sich geschlossene Gruppe ist, bei der sich Gastgeber und Gäste gleichermaßen anmelden müssen. Dem ist leider nicht so.
Ich persönlich möchte nicht, dass die ganze Welt weiß, wie ich bestimmte Sachen regle, welche Haltung ich zu bestimmten Themen habe. Da schreibe ich lieber eine persönliche Nachricht.
Das kann ich nicht nachvollziehen,was soll die 887.356 Gemeindemitglieder vertrauenswürdiger machen als den Rest der Leserschaft ?
@Wolfgang12, du brauchst mich weder verstehen noch meine Einstellung nachvollziehen.