Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Ich lese hier im CC immer wieder das ich als Gastgeber unbedingt eine Anmeldung vom bzw.für den Gast ausfüllen soll,damit ich im Falle eines Schadens bzw.anderen Ereignises zumindest die Adresse des Gastes habe.
Die meisten Gäste haben damit auch kein Problem,eben weil sie ordenliche Gäste sind und auch nichts Böses im Sinn haben.
Jetzt kommen aber die anderen:Jeder ( jede Nationalität )kann behaupten die Deutsche Staatsangehörigkeit zu haben und daraufhin eine fiktive Adresse angeben und zusätzlich verweigern seinen Personalausweis vorzuzeigen ( Vorlage eines Ausweises kann nur von Ausländischen Gästen verlangt werden ) was sein gutes Recht ist .Dieser Gast sagt das die Angabe des Wohnortes im Profil nicht stimmt aus welchem Grund auch immer.
Was kann in solch einer Situation auf einen Gastgeber zu kommen,vom Gast oder Airbnb ?
Ich finde das ist eine recht unhöfliche Antwort.Man sollte seine Aussagen auch Begründen können.
@Christine2013 ...wieso airbnb diese Daten nicht weitergibt .. naja, da kann man sich ja gut hinter Datenschutz und soso verstecken .. aber andersrum, wohl auch, weil airbnb ja auch nicht überprüft, ob das Profil auch wirklich vom Angemeldeten genutzt wird, liebe Christine .. äh Torben.
Fakt ist, dass wir hier die Katze im Sack kaufen und Sichtung eines amtlichen Ausweises, bzw. Datenüberprüfung erst bei Check-in möglich ist.
Du willst wissen, wie viele hier schon betreffend Meldegesetz überprüft wurden. Wir in Zürich haben hier Selbstkontrolle bei den ÖVs, ich steig aber dennoch nicht ohne gültigen Fahrausweis in die Tram und frage andere Gäste, ob sie schon überprüft wurden .. denn irgendwer wird der erste sein, da nützt es nix, dass 97'584 andere zuvor nicht überprüft wurden. Das selbe gilt für airbnb. Auch kann man davon ausgehen, da airbnb immer höhere Wellen schlägt, dass die Behörden sukzessive restriktiver vorgehen werden .. nicht zuletzt, weil es sich lohnt 😉
Betreffend self-check-in .. da habe ich schon gelesen, dass manche einfach den Meldeschein hinlegen und dieser dann ausgefüllt würde (ich vermute stark, das jener Gast, der dann deinen Parkett unter Wasser setzt, den Zettel mit seinen Angaben nicht in der Wohnung verlässt). .. ebenso habe ich bei mir schon festgestellt, dass viele Gäste mit dem Ausfüllen des Meldescheins überfordert sind und nicht alle Angaben (wie z.B. Name oder Passnummer etc.) ausfüllen, aber da ich die Pass-/ID-Nummer eh selber abgleichen muss (bzw. selbst eintrage), sehe ich dies dann auch.
@Wolfgang12 schrieb:Guten Morgen
Zu welchem Zweck hast du mir den Link geschickt ?
@Wolfgang12 zur Information
Auch ich glaube, dass noch kein Gastgeber hier von irgendwelcher staatlichen Organisation auf die Einhaltung des Meldegesetzes geprueft wurde.
Ich mochte aber nicht in der Gastgebersituation stehen, dass ein krimineller Gast irgendwie auffaellt und der Gastgeber dann die Daten nicht vorzeigen kann.
Tja und hier in Katalonien komme ich schon gar nicht daran vorbei, da ich die Gästedaten an die Mossos de Esquadra weiterleiten muss.....
Sollte sich jemand weigern, seine Daten und den Meldezettel entsprechend auszufüllen, kommt er nicht in die Unterkunft und fertig.