Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
Letzte Antwort
Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
Letzte Antwort
Ich lese hier im CC immer wieder das ich als Gastgeber unbedingt eine Anmeldung vom bzw.für den Gast ausfüllen soll,damit ich im Falle eines Schadens bzw.anderen Ereignises zumindest die Adresse des Gastes habe.
Die meisten Gäste haben damit auch kein Problem,eben weil sie ordenliche Gäste sind und auch nichts Böses im Sinn haben.
Jetzt kommen aber die anderen:Jeder ( jede Nationalität )kann behaupten die Deutsche Staatsangehörigkeit zu haben und daraufhin eine fiktive Adresse angeben und zusätzlich verweigern seinen Personalausweis vorzuzeigen ( Vorlage eines Ausweises kann nur von Ausländischen Gästen verlangt werden ) was sein gutes Recht ist .Dieser Gast sagt das die Angabe des Wohnortes im Profil nicht stimmt aus welchem Grund auch immer.
Was kann in solch einer Situation auf einen Gastgeber zu kommen,vom Gast oder Airbnb ?
@Wolfgang12, für uns Privaten ist das alles nur eine Vorsichtsmaßnahme. Wir legen in jedes Zimmer einen Meldeschein den die Gäste ausfüllen müssen (Im Keller stehen schon 3 fette Leitzordner voll). Aber die will niemand sehen. Es geht nur für den Notfall (Terrorfahndung). Wenn dann jemand was falsches eingibt kannst du dich jederzeit rausreden gefälschter Pass....
Wird alles nur halb so heiß gegessen wie gekocht wird.
@Wolfgang12, das war nur ein Beispiel. Wenn ich einen Gast habe, der geht im Neckar schwimmen ertrinkt und wird nach Vermisstenanzeige gesucht werden die Unterkünfte von der Polizei abgeklappert. Dann brauchst du so etwas auch. Das war auch nur ein Beispiel, aber eben außergewöhnliche Gründe.
Bei gewerblichen Vermietern sieht das anders aus. Da auch für das FA.
@Wolfgang12 aufbewahrungspflichtige Belege für das Finanzamt wegen der Kontrolle Umsatzsteuerfluss bei Buchprüfungen.
.
Du schreibst:
"Jeder ( jede Nationalität )kann behaupten die Deutsche Staatsangehörigkeit zu haben und daraufhin eine fiktive Adresse angeben und zusätzlich verweigern seinen Personalausweis vorzuzeigen ( Vorlage eines Ausweises kann nur von Ausländischen Gästen verlangt werden )"
Daß jemand die deutsche Staatsangehörigkeit hat kann er/sie nur beweisen, indem der Ausweis vorgelegt wird.
In meinen Hausregeln steht:
"Zum check-in ist ein Ausweis erforderlich"
Bei mir kommt niemand ohne Ausweis rein, auch Deutsche nicht.
Mehr zum Thema findest du hier:
.
Ich heble das Gesetz nicht aus. Ich sage nur, daß zusätzlich zu den Regelungen im BMG bei mir auch Deutsche einen Ausweis vorlegen müssen. Meine Regelung geht also über die gesetzliche Regelung hinaus. So etwas ist lt. BMG nicht verboten.
Werfen wir mal einen Blick auf die Praxis:
Ich vermiete mein Haus für 10 Personen seit 17 Jahren und habe seitdem vielleicht 4000 Gäste beherbergt. Bisher habe ich von allen den Ausweis bekommen. Schon an diesen Zahlen sieht man, wie merkwürdig und exotisch es wäre wenn sich jemand weigert, seinen Ausweis herzuzeigen.
Wenn jemand seinen Ausweis nicht zeigen will kommt er bei mir nicht rein. Anschließend kann er sich dann einen Anwalt nehmen und klären lassen ob ich das machen darf. Aber reingekommen ist er trotzdem nicht.
Die Vorlage eines Ausweises zur Überprüfung des Meldescheins bei Deutschen in der BRD zu verlangen ist nicht Gesetzmäßig vorgeschrieben und kann daher vom Gast ohne Begründung verweigert werden.
.
Das Problem bei dir ist, daß du meine Argumente einfach ignorierst. Ich hatte oben geschrieben:
Daß jemand die deutsche Staatsangehörigkeit hat kann er/sie nur beweisen, indem der Ausweis vorgelegt wird
Wie stellst du denn fest ob jemand deutscher Staatbürger ist. Der Gast stellt sich vor dich hin und sagt:
Isch biin deitsche Stattsbüüürge
Ich klatsche Beifall!
Jetzt hast du erkannt worum es geht.
Genau das ist das Problem das ein Vermieter das nicht kontrollieren kann.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!