Anmeldung

Wolfgang12
Level 10
Hamburg, Germany

Anmeldung

Ich lese hier im CC immer wieder das ich als Gastgeber unbedingt eine Anmeldung vom bzw.für den Gast ausfüllen soll,damit ich im Falle eines Schadens bzw.anderen Ereignises zumindest die Adresse des Gastes habe.

Die meisten Gäste haben damit auch kein Problem,eben weil sie ordenliche Gäste sind und auch nichts Böses im Sinn haben.

 

Jetzt kommen aber die anderen:Jeder ( jede Nationalität )kann behaupten die Deutsche Staatsangehörigkeit zu haben und daraufhin eine fiktive Adresse angeben und zusätzlich verweigern seinen Personalausweis vorzuzeigen ( Vorlage eines Ausweises kann nur von Ausländischen Gästen verlangt werden ) was sein gutes Recht ist .Dieser Gast sagt das die Angabe des Wohnortes im Profil nicht stimmt aus welchem Grund auch immer.

 

Was kann in solch einer Situation auf einen Gastgeber zu kommen,vom Gast oder Airbnb ?

67 Antworten 67
Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

@Wolfgang12  .. ich kenne zwar das Deutsche Recht zu wenig .. jedoch zumindest in der CH ist es auch nicht gesetzmässig vorgeschrieben, dass ich jeder Person Zugang zu meinem Haus gewähren muss, sondern ich kann da selber die Bedingungen dafür festlegen .. und diese in meinen Hausregeln zum Ausdruck bringen. 

Wolfgang12
Level 10
Hamburg, Germany

@Mika8 

Ich glaube in der Schweiz kann man Gesetze nicht mit selber gemachten Regeln ignorieren/übergehen.

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Wolfgang12 .. in wie weit heble ich den irgendwelche Gesetze aus?

 

In der CH haben wir das Gesetz des Hausfriedensbruch, welches - grob gesagt - besagt (bitte erhänge mich nun nicht an dessen genauem Wortlaut), dass man keine  Wohnung, kein Haus/Grundstück ohne die Bewilligung des Mieters/Besitzers betreten dürfe. Es steht mir als Mieter/Besitzer doch nun frei Bedingungen an dieses Recht des Betretens zu stellen. (und ja, obwohl als Frage formuliert, absichtlich kein Fragezeichen 😉

Wolfgang12
Level 10
Hamburg, Germany

@Mika8 

Mit Sicherheit darfst du Bedingungen an dein Hausrecht anknüpfen,aber diese müssen mit geltendem Recht konform sein.

@Wolfgang12  bleiben wir mal in DE..... da ist es so..., du kannst bei einer privaten Vermietung schreiben dass der Gast, (bevor er bucht) sich damit einverstanden erklärt sich bei Ankunft auszuweisen...

Es ist somit eine private Vereinbarung, die als Voraussetzung für ein Zustandekommen des Beherbergungsvertrages getroffen wurde.

Ein Recht hat man (wie du schon sagst) dazu in DE nicht, aber dann kommt eben auch kein gültiges Mietverhältniss zustande.

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

Ich muss eingestehen, dass ich mittlerweile auf die Meldepflicht nicht mehr in meinen Hausregeln hinweise, sondern lediglich noch unter 'Wichtige Hinweise' .. denn ehrlich gesagt, wenn ich in meine Hausregeln alles aufnehmen würde, was in der CH nicht erlaubt ist (Mord, Tötung, Erpressung etc.), dann wäre dies eine sehr sehr lange Liste, daher habe ich unter Hausregeln nur noch mein eigenen Regeln gelistet, denn das sich Gäste an das Gesetz halten sollten, sollte sich von selbst ergeben (ist sicher (oder evtl.) irgendwo auch in den TOS, dass nicht nur Gastgeber sondern auch Gäste sich an die kommunalen Gesetze halten müssen).

 

Des Weiteren sehe ich im Meldegesetz des Kantons Zürich (http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/899D81650F48E6A5C125833D0032FB20/$file/550.1_23.4.07_103....) keinen Unterschied der Handhabung betreffend ausländischer oder inländischer Gäste ... nicht desto trotz aufgrund des Hausfriedensbruchgesetzes der Schweiz darf ich so gut wie alles verlangen, um Eintritt in mein Haus zu erlangen (lediglich als Mieter bin ich verpflichtet dem Vermieter innerhalb einer gewissen Vorankündigungszeit (ich glaube 48 h, aber dafür leg ich die Hand nicht ins Feuer) zu gewähren. 

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Wolfgang12 .. geltendes Recht in der CH ist, dass ich niemanden reinlassen muss, den ich nicht will .. siehe hier 

  Art. 186 Hausfriedensbruch

Hausfriedensbruch

Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/899D81650F48E6A5C125833D0032FB20/$file/550.1_23.4.07_103....

 

Ich habe bisher kein Gesetz gefunden, welches mich verpflichtet Gäste ohne irgendwelche Identifikation ihrerseits aufzunehmen (weder in DE noch in der CH) .. aber lasse mich gerne eines Besseren belehren.

 

Insofern, bitte erkläre mir, wo meine Hausregeln gegen geltendes Recht verstossen.

Gabi37
Level 10
Germany

@Wolfgang12 

Wenn du vor Vertragsabschluss das Vorzeigen des Ausweises zur Bedingung gemacht hast, geht das sehr wohl. (wie z.B. die Hausregeln von @Ute42 )

Auch die Bahn oder Konzertveranstalter verlangen einen Identitätsnachweis bei personalisierten Tickets, und das können sie, weil Du vor Verkauf diesem zugestimmt hast.

Sogar Supermärkte müssen beim Alkohol- und Tabakverkauf einen Altersnachweis verlangen, dies geht dort auch mit einem anderen Nachweis wo das Alter draufsteht (z.B. Führerschein, Schülerausweis etc), aber die allermeisten zeigen doch ihren Ausweis.

 

 

 

Wolfgang12
Level 10
Hamburg, Germany

@Gabi37 

Vielleicht ist diese Seite eine Erklärung für dich https://drschwenke.de/agb-faq/,

und im BGB §308 und explizit in §309 Abs.2a steht hier etwas drin.

 

Führerschein/Schülerausweis sind keine Ausweisdokumente,gerade in der heutigen Zeit ( Komasaufen etc. ) sollte man es doch genau nehmen mit der Ausweispflicht. 

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

Ich hab diesen Passus mittlerweile nicht mehr in meinen Hausregeln, sondern nur noch unter 'wichtige Hinweise', denn wenn ich alles, was im Gesetz steht (angefangen von 'du darfst nicht töten'...) auch noch in meine Hausregeln aufnehmen würde, ginge dies einfach zu weit. Zudem steht bei uns hier im Kanton ZH (siehe Link oben) lediglich Gästekontrolle und unterscheidet nicht zwischen ausländischen oder inländischen Gästen, sprich, ich muss jeden aufnehmen zum Zwecke der polizeilichen Identifikation. 

 

In der Regel läuft die Datenaufnahme problemlos. Hatte vor kurzem einen weiblichen, deutschen Gast, die sich darüber mokierte und meinte, das hätten sie in deutschen airbnbs noch nie gemusst .. tja, ist nicht mein business was andere machen. Beim Ausfüllen meinte sie dann noch fürsorglich, dass das ja nichts nütze, da man da ja hinschreiben könne, was man wolle.. ich verwies sie dann auf eingerahmte Feld, in welches ich persönlich die Pass- oder ID-Nummer eintrage und somit den Pass/die ID auch zu Gesicht bekomme (und den Namen abgleichen kann). War eh ein schräger Gast, am zweiten Abend stand sie nur mit Bluse und nichts untenrum im Flur, um mich was zu fragen .. hätte ihr am liebsten gesagt, dass der Friseur unten aber bessere Arbeit leistet als jener oben .. aber konnte es mir zum Glück verkneifen 🙂 

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Wenn ich mich recht entsinne, muss man laut deutschen BMG nur darauf HINWIRKEN,  dass der Gast seine Identitaet ausweist.

Wenn er sich partout nicht ausweisen will, ist mir die Sache rechtlich unklar.

Er kann zwar eine gueltige Buchung und somit Vertrag haben, die der Gastgeber in Form der effektiven Beherbung nachkommen muss. Ob der Gastgeber verlangen kann, dass sich der Gast effektiv ausweist, ist mir zweifelhaft.

Auch die Bahn darf keine Ausweise kontrollieren und muss, wenn sich der Schwarzfahrer dazu weigert,

die Polizei hinzuziehen, die das darf.

Zudem gibt es in De zwar eine Pflicht einen Ausweis zu haben, aber keinesfalls diesen mit sich herumzuschleppen (in Grenznaehe vielleicht ausgenommen). Aber das sind Staatsgrenzen und keine Grundstuecksgrenzen.

Und das Gesetz sagt zur Identitaetsfeststellung: "miss sich eindeutig identifizieren"

Dies trifft aber nur bei Straftaten oder Verdaechtigung dazu in kraft.

 

Ich hatte immer schon Lust bei einer Polizeikontrolle dem Polizisten die Zunge herauszustrecken und zu sagen: Nein, den Ausweis habe ich nicht dabei, aber Sie koennen mich gerne mal durch eine DNA-Analyse eindeutig identifizieren.

Leider hatte ich in den letzten 10 Jahren keine Kontrolle mehr.

 

Siehe dazu P 163b StPO https://www.juraforum.de/lexikon/identitaetsfeststellung

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Na ja, im schlimmsten Fall kann die Polizei bei Ausweisverweigerern auch auf die oeffentliche Fahndung in Massenmedien zugreifen;

ist aber die Ausnahme 🙂

 

https://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/1093431

Ute42
Level 10
Germany

.

@Veronica-and-Richard0 

 

In dem von dir verlinkten Beitrag steht:

 

 

  • Eine Identitätsfeststellung muss aber nicht immer durch einen Amtsträger erfolgen, es gibt auch andere Formen. Der Befragte gibt seine Personalien in solchen Fällen üblicherweise freiwillig heraus und die erforderliche Identitätsfeststellung basiert meist auf dem Schließen eines Vertrages.

    Dies ist z.B. der Fall bei:
    Banken, Onlinehändlern, Finanzdienstleistern, Abschließen eines Handy Vertrages

    Bei Privatpersonen genügt hier meist das Vorlegen des Personalausweises oder Reisepasses. Die Identitätsfeststellung wird in solchen Fällen meist als Legitimationsprüfung bezeichnet, wobei es auch hier stets um die Feststellung der Identität einer Person geht.

    Meist führen Banken, Finanzdienstleister oder auch Onlinehändler eine solche Legitimationsprüfung durch, bevor sie sich auf ein Geschäft mit der betreffenden Person einlassen. Die Identitätsfeststellung dient in solchen Fällen dem eigenen Schutz vor Betrug. Auch für einige Onlinegeschäfte kann eine Identitätsfeststellung daher notwendig sein.

 

 

Wenn Banken es zur Bedingung machen daß man für die Eröffnung eines Kontos einen Ausweis vorlegen muß, dann kann ich es auch zur Bedingung machen daß man bei mir zum Check in einen Ausweis braucht. Das ist genau dasselbe.

 

Auch airbnb macht das so. Airbnb macht gelegentlich das Hochladen eines Ausweises zur Bedingung um auf dem Portal mieten oder vermieten zu können. Airbnb kann niemand zwingen den Ausweis bereitzustellen, aber dann bekommt der/diejenige halt keinen Airbnb-Account.

 

Sogar airbnb Gastgeber machen das so. Viele Gastgeber mit Sofortbuchung fordern von Gästen daß eine Kopie des Ausweises an airbnb hochgeladen wurde. Wenn der Gast das nicht macht, kann er nicht buchen.

 

 

  • Selbstverständlich kann man mit Gästen vertraglich vereinbaren, daß sie zum
    check-in einen Ausweis vorlegen müssen. Daran besteht keinerlei Zweifel.

 

 

 

Wolfgang12
Level 10
Hamburg, Germany

@Ute42 

Ich glaube das wiederlegt  https://drschwenke.de/agb-faq/

  • Selbstverständlich kann man mit Gästen vertraglich vereinbaren, daß sie zum
    check-in einen Ausweis vorlegen müssen. Daran besteht keinerlei Zweifel.

Außerdem  BGB 308 und 309 Abs.2a

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

@Mika8: nun, ich denke mich zu erinnern, dass alle Gastgeber und Gaeste sich bei Airbnb verpflichtet haben,

die lokalen und landesweiten Gesetze einzuhalten.

 

Was ich mir ueberlege, einen Rueckfallpassus in meine Hausregeln aufzunehmen wie

 

"Für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen kommen ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie zur Anwendung. "

 

So wird es in vielen AGB von Hotels, Pensionen, ... gehandhabt.

 

Wobei natuerlich deutlich wird, dass sich die ehemals urspruengliche Vermietung 2008 deutlich verkompliziert, und umso mehr je mehr Inserate und Gaeste man hat.

 

Zu Hausordnung siehe auch

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/ist-die-hausordnung-bestandteil-des-mietvertrages/

 

Oder zu AGB siehe auch https://www.deutschland-monteurzimmer.de/allgemeine_geschaeftsbedingungen.html

 

 

 

 

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts