@Andrea4260
zu..
1. .. ja, win-win, davon profitiert aber airbnb schon mehr als genug von jenen Buchungen, die ich über das Portal erhalte (zumindest bei mir), von Buchungen die ich von auswärts erhalte, braucht airbnb nicht auch noch zu profitieren
2. .. dies ist ein Argument, wobei airbnb bei vielen auch in der Kritik steht und diese vielleicht einer 'einfachen' Pension mehr vertrauen schenken würden, aber denke, im grossen ganzen: ja, ist ein Argument
3. .. das ist der riesen Vorteil, den ich bei airbnb schätze, insbesondere bei Erstgästen. Bei wiederkehrenden Gästen ist aber dann eine Direktabwicklung der Bezahlung auch kein Problem.
4. .. das mag ich zu bezweifeln, wenn nicht gar zu bestreiten .. im Gegenteil, oft liest man hier, dass dieser 'grosse Partner' selbst jahrelangen Gastgebern in den Rücken fällt, wenn ein Newcomer-Gast irgendeine erfundene Story auftischt, und die Inserate dieses Gastgebers sind in windeseile gelöscht und alle bevorstehenden Buchungen storniert. Auch betreffend Schäden kannst du allemal höchstens auf Goodwill hoffen, denn die Gastgebergarantie hat einzig und allein den Zweck, das Vertrauen zu stärken, dass man seine Unterkunft anbietet (steht mehr oder weniger so in den Bedingungen .. insbesondere Artikel VI Zustimmungen durch den Gastgeber ist interessant, die anderen aber nicht weniger 😉 https://www.airbnb.de/terms/host_guarantee
darin findest du auch den Text
Airbnb stellt Gastgebern die hierin beschriebenen Vorteile der Airbnb-Gastgebergarantie ausschließlich zum Zweck der Förderung der Nutzung der Airbnb-Plattform durch den Aufbau von Kundenloyalität und die Stärkung des Kundenvertrauens in die Nutzung der Airbnb-Plattform bereit
Auch Artikel IX Haftung ist interessant
[...]
Sie bestätigen und erklären sich damit einverstanden, dass Sie im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang das gesamte Risiko aus Ihrem Zugriff auf die Airbnb-Plattform und Ihrer Nutzung derselben sowie ihre Einträge von Unterkünften mittels der Airbnb-Plattform tragen. Weder Airbnb noch irgendeine andere Partei, die an der Erstellung, Produktion oder Bereitstellung der Airbnb-Plattform beteiligt ist, haftet für beiläufige, besondere, exemplarische oder Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinn, Datenverlust oder Firmenwertverluste, Dienstunterbrechungen, Schäden an Rechnern oder Systemausfall oder jegliche Schäden aus oder im Zusammenhang .... [...]
.. es lohnt sich auch, mal durchzulesen, was überhaupt gedeckt wird (wenn auch nur rein aus Kulanz) .. kurz gefasst, so gut wie nix .. sowie, da ihr neu seid, wäre der maximale Deckungsschutz (kulanterweise) bei euch, falls euer erster Mieter, der z.B. nur 2 Tage bleibt eure Hütte abfackelt USD 100.
happy hosting 😉