Baden-Württemberg: Corona-Verordnung Beherbergungsverbot

Andreas485
Level 6
Konstanz, Germany

Baden-Württemberg: Corona-Verordnung Beherbergungsverbot

Hallo zusammen,

 

gemäß der morgen in Kraft tretenden neuen "Corona-Verordnung Beherbergungsverbot" des Landes Baden-Württemberg ist es uns bis (mindestens) 31.8.2020 untersagt, Personen zu beherbergen, die aus einem Land- oder Stadtkreis anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des RKI pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist.

 

Wie geht ihr genau damit um? Ich würde dann jetzt halt regelmäßig die anstehenden Anreisen prüfen, ob betroffene Gebiet dabei sind (was einen nicht unerheblichen Aufwand erzeugt) und zudem einen Hinweis auf diese Verordnung in die Hausregeln aufnehmen, damit neue Gäste darüber informiert sind. Wir haben allerdings kaum noch Lücken bis Ende September, sodass die meisten Buchungen bereits existieren und diese Gäste dann davon nichts erfahren...

13 Antworten 13
Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Andreas485  vielleicht kannst du die Gäste einfach wegschicken. So wie hier das Hotel an der Ostsee.

 

Screenshot (127).png

Wie sollen wir denn überhaupt feststellen woher die Gäste kommen wenn es nichtmal eine zuverlässige Verifizierung gibt ?? Die Adresse erfahren wir frühestens mit dem Meldezettel wenn er denn ehrlich ausgefüllt wird , was in diesen Zeiten nicht unbedingt so der Fall sein muss...

Im Gegensatz zu anderen Plattformen stellt Airbnb keinerlei Adressdaten zur Verfügung.

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Sabine-Ingrid0 

Meine Entscheidung noch nicht zu vermieten war und ist richtig.  Ich kann das nicht riskieren. Die wenigstens Gäste kommunizieren ausreichend. Und Airbnb überhaupt nicht!

Andreas485
Level 6
Konstanz, Germany

Also mit der Verifizierung von airbnb befasse ich mich jetzt sicherlich nicht auch noch...

Das eigentliche Problem liegt m. E. eigentlich darin, dass das Ganze unsinnigerweise auf die Gastgeber abgewälzt wird. Anstatt das die Bundesländer eine Regelung erlassen, wonach Personen aus den betroffenen Gebieten (die ja quasi automatisch wissen, ob ihr Gebiet dazu zählt oder nicht) nicht mehr verreisen dürfen und die Verantwortung somit beim Reisenden liegt, muss ich mich nun als Gastgeber mit diesem Quatsch befassen.

Aber nützt ja alles nichts...

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Andreas485 

 

Screenshot (134).png

Die deutschen Gastgeber müssten also, weil sich die Zahlen täglich, ja sogar stündlich ändern könnten,  permanent vor dem PC sitzen und sämtliche Landkreise der BRD auf die neusten Infektionszahlen überprüfen. Na denn, viel Spass.  🙄

 

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Ilona18 

Habe gerade in einem anderen Thread einen Link dazu eingestellt. Sorry, hatte das hier noch nicht gelesen.  Wir sind da noch lange nicht durch. 

Ute42
Level 10
Germany

.

@Andreas485 

 

 

Es freut mich zu sehen daß auch du dich mittlerweile mit dem Lesen von staatlichen Verordnungen befaßt. Am 18. März hattest du mich noch scharf angegriffen, weil ich aus einer Verordnung des Landes Baden-Württemberg zitiert hatte.

 

 

2020-06-26 von Andreas scharf angegriffen.jpg

 

 

https://community.withairbnb.com/t5/COVID-19-Diskussionen/%C3%9Cbernachtungsangebote-Corona-Ma%C3%9F...

 

 

Andreas485
Level 6
Konstanz, Germany

@Ute42 

Ich halte die Feststellung, dass ich dich wegen des Zitierens aus einer Verordnung scharf angegriffen hätte, für ziemlich stark verkürzt und nicht wirklich zutreffend.

Aber sehr schön, dass ich dir eine Freude bereiten konnte. Belassen wir es am besten einfach dabei, dann können wir uns beide freuen 😂

 

Gabi37
Level 10
Germany

das ist wieder so typisch, um die praktische Umsetzung macht sich keiner Gedanken, die Verantwortung wird, wie @Andreas485 schon sagte, einfach abgewälzt. Jetzt muss man auch noch fragen, woher die Gäste anreisen, es geht ja nicht nur um den Wohnort. Was ist mit beruflichen Reisen, fallen diese auch darunter? Darüber kann ich nichts in der Verordnung lesen:

 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-beherbergungsverbot/

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Und den Personalausweis muessen die Gaeste (aus Deutschland) ja nicht vorzeigen.

 

Das Bayerische Staatsministerium (fuer Bayern gueltig) beantwortete meine Anfrage

diesbezueglich (nichtssagend): so:

 

"

Sehr geehrter Herr B....,
für die Kontrolle der Maßnahmen sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Grundsätzlich aber gilt: Jeder Hotelier hat ein eigenes Interesse daran, dass sein Hotel nicht der Ort von Corona-Infektionen wird. Deshalb ist davon auszugehen, dass er neue Gäste konsequent entsprechend der neuen Regelung befragt. Zugleich setzen wir auf das Verantwortungsbewusstsein der Gäste, andere Menschen nicht durch falsche Angaben zu gefährden.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele F...

Leiterin des Referats
Grundsatzfragen der Tourismuspolitik
Prinzregentenstraße 28 | 80538 München
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

"

Wenn ich unterwegs bin und dringend eine Übernachtungsmöglichkeit benötige erzähle ich dem Gastgeber auch dass ich bis jetzt auf einem Leuchtturm gelebt habe .. wenn er das hören will.

Gabi37
Level 10
Germany

Gabi37_0-1593246770596.png

Soviel zum Thema...

"Ich bin schon seit vier Wochen in Deutschland und hatte mich auch angemeldet"

????

Tolle Antwort , wirst du schlau daraus @Gabi37  ? also ich nicht

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts