Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Ich vermiete ein Zimmer in einer Mietwohnung. Offiziell daf ich das ja nicht - da ich die Wohnung ja kommerziell in keinster Weise nutzen darf. Wenn ich das jetzt in Österreich mit der Kommunalabgabe offiziell mache - meldet das die Behörde meiner Hausverwaltung?
Gibt es da von Gastgebern in (Nieder) Österreich Erfahrungen?
du hast nicht nur ein Problem mit dem Wohnungseigentümer, dessen Eigentum du intensiver als erwartet vernutzt;
du hast nicht nur ein Problem mit der Lokalbehörde wg der Kommunalabgabe, du hast auch ein Problem mit dem Finanzamt, falls du deine Mieteinnahme nicht versteuerst.
Und jetzt erwartest du von uns anderen Gastgebern noch Beihilfe?
Du bewegst dich auf sehr dünnem Eis.
Gruß Antje
@Antje-Wilfried0 - hmm... bin mir jetzt nicht sicher- wie das bei mir in Niederösterreich mit der Finanz ist. Als ich bei meiner Gemeinde nachgefragt hab, was ich alles zu tun hätte - wurde da nichts erwähnt - und die restliche Auskunft war sehr Ausführlich....
Wenn diese Einnahmen Finanz Pflichtig sind . hätt ich auch kein Problem damit, dies zu melden.
Ich hab in meiner Mietwohnugn einfach ein Zimmer zuviel.... und meine Buchungsrate ist auch nicht die höchste - also "reich" werde ich damit sowieso nicht war auch nie geplant. Ist nur ab und an ein bisserl ein Körberlgeld
ich weiß schon- das ich mich da in einem gewissen "Grau" Bereich bewege.... das ist mir klar. Und ich will auch nicht ins Treffen führen- das ich hier wohl nicht der einzige bin....
@Günther2, so klar ist die Sache nicht.
Untervermietung in einer geförderten Mietwohnung (über eine Wohnbaugenossenschaft) ist verboten. Wenn es keine geförderte Wohnung ist , brauchst du die Zustimmung der Person die dir die Wohnung vermietet hat und du darfst nicht mehr verlangen als deine eigenen Kosten ausmachen.
Wenn es sich um eine Eigentumswohnung in einem größeren Objekt handelt, braucht der Eigentümer die Zustimmung aller anderen Eigentümern für Kurzzeitvermietung. Da du von Hausverwaltung sprichst nehme ich an, dass es entweder eine Genossenschaftswohnung ist oder eine Eigentümergemeinschaft.
Bevor du also weitervermietest solltest du die rechtliche Situation klären. Alles andere (Orttaxe, Finanzamt, Meldebestimmungen) ist dann zu regeln.
ich weiß, daß ich es rein juristisch nicht darf..... das ist mir klar. Deshalb auch meine Frage- ob jemand weiß, ob die Behörden das der Genossenschaft weiter melden
@Günther2, die Finanzgesetze gelten für ganz Österreich - da ist ganz klar, dass alle zusätzlichen Einnahmen die während des Jahres erzielt wurden, im Rahmen der Steuererklärung anzugeben sind.
Es ist schon arg, wenn du von Graubereich sprichst - genau das hat airbnb so in die Medien gebracht. Wenn jeder hier rechtlich konform vorgegangen wäre, hätte es die vielen negativen Pressemeldungen und auch die Aktionen der Gemeinden etc. nicht gegeben.
Es gibt also mehrere Schritte zu machen:
1. zu klären, ob du überhaupt vermieten darfst
2. zu klären welche Abgaben in deiner Gemeinde anfallen (Nächtigungsgebühr, Ortstaxe, Fremdenverkehrsabgabe etc. - die heißen überall anders und werden auch unterschiedlich berechent). Wie deine Gemeinde das mit den Meldungen (Meldegesetz) regelt. Auch da gibt es unterschiedliche Vorgangsweisen.
3. Im Jänner eine Einnahmen-Ausgabenrechnung in die Steuererklärung aufnehmen.
@Günther2, wenn du ohnedies weißt, dass es rechtlich nicht in Ordnung ist - dann werden eine Meldung schon die Nachbarn erledigen und du läufst Gefahr gekündigt zu werden und dann ohne Wohnung dazustehen. Ob du das Risiko eingehen willst .......