Beherbergungsabgabe Dortmund

Beherbergungsabgabe Dortmund

Hallo Zusammen,

 

die Stadt Dortmund erhebt eine Beherbergungsabgabe in Höhe von 7,5 % des Übernachtungspreises für Privatpersonen. Diese Beherbergungsabgabe muss ich als Vermieter vom Gast einnehmen und bei der Stadt abführen. 

 

Leider habe ich jedoch nicht die Möglichkeit bei der Preisgestaltung diese Info meinen Gästen direkt mitzuteilen. Ich habe gelesen, dass in Paris auch eine sog. Bettensteuer eingeführt worden ist und Airbnb dafür eine Lösung geschaffen hätte. Gibt es bei Airbnb die Möglichekeit diese Steuer irgendwie zu hinterlegen oder muss ich das einfach in meinen Übernachtungspreis mit einkalkulieren? 

 

Die Stadt Dortmund kann mir da leider nicht wirklich weiterhelfen. Angeblich würde Airbnb die Möglichkeit bieten, so eine Steuer direkt auszuweisen. Angeblich kann man auch einstellen, ob es sich bei dem Übernachtungspreis um einen Brutto- oder Nettopreis handelt. Leider finde ich dazu aber einfach nichts.. 😞

 

Vielen Dank für Eure Mithilfe. 

Liebe Grüße

Brigitte

24 Antworten 24
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Liebe @Brigitte35 Nur die wenigsten kommunalen Abgaben lassen sich über Airbnb einziehen. Such mal nach "Bettensteuer", andere Gastgeber hatten schon das gleiche Problem geschildert.

MariaAnna2
Level 10
DO, Germany

@Brigitte35,

liebe Grüße von Dortmund nach Dortmund. Airbnb zieht die Übernachtungssteuer in sehr begehrten Reisezielen ( z.B. Amsterdam) ein. Dortmund gehört leider nicht dazu. Deshalb preise ich die Bettensteuer in meinen Übernachtungspreis mit ein. (siehe meine Anzeige) Von der Bettensteuer ausgenommen sind in Dortmund nur Personen, die von ihrem Arbeitgeber nach Dortmund geschickt wurden. Dann müssem sich die Gäste darum kümmern, dass sie die von mir  eingezogene Bettensteuer erstattet bekommen, indem sie mir eine formlose Bestätigung des Arbeitgebers ( habe ich in Deutsch und Englisch hier abgespeichert) vorlegen.

Wenn sie das nicht machen, gehen die 7,5 % des Übernachtungspreises an die Stadt Dortmund/Stadtsteueramt. So isses .-)

Hallo Maria Anna,

 

liebe Grüße zurück nach Dortmund. 🙂

 

Ich habe mittlerweile auch meinen Weg gefunden mit dieser Thematik umzugehen, finde es nur nach wie vor schade, dass Airbnb nicht die Möglichkeit gibt die Steuer direkt auszuweisen. Es handelt sich ja nun mal um keine Einnahme, sondern eine Steuer. 

 

Derartige Abgaben gibt es ja auch schon in Köln und weiteren Städten. Vielleicht nimmt sich Airbnb irgendwann auch mal der Thematik in Deutschland an, wenn weitere Städte damit nachziehen.. 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hier gibt's eine Übersicht.

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Brigitte35, ich weiß nicht warum hier immer wieder über zusätzliche Abgaben wie Nebenkosten, Bettensteuere usw, gesprochen wird, die extra zum ausgewiesenen Zimmerpreis gerne eingefordert würde.

 

Genau diese Tricksereien der Fluggesellschaften, in dem ein Preis angegeben wurde ohne Flughafensteuer, Sicherheitskontrollen und Benzinzuschlag hat den Gesetzgeber dazu gebracht die Preisabgabeverordnung für Internetbuchungen zu verabschieden, und die besagt eindeutig klipp und klar, dass ausnahmslos alle Kosten im angezeigten Preis enthalten sein müssen.

 

§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbs- oder geschäftsmäßig oder WER IHNEN REGELMÄßIG IN SONSTIGER WEISE WAREN ODER LEISTUNGEN GEGENÜBER VERBRAUCHERN UNTER ANGABE VON PREISEN WIRBT, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer UND SONSTIGER PREISBESTANDTEILE zu zahlen sind (Gesamtpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
(2) Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Absatz 2 anzugeben, 1.
dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
2.
ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.
 
------------------------------------------------------
 
Ich muss ehrlich sagen dass ich auch nicht verstehen wie jeder wenn er im Internet kauft auf Transparenz besteht, aber doch sehr viele Privatleute die hier gerne mit einer Vermietung etwas dazu verdienen, versuchen den Zimmerpreis in der Anzeige so niedrig als möglich zu halten, um dann verdeckte Kosten im nachhinein auf den Gast abzuwälzen.
 
Sorry, aber meiner Meinung nach ist jeder der hier versucht außerhalb des Zimmerpreises Geld vom Gast zu bekommen, um keinen Deut besser ist als die Abzocke die oft im Internet von den Großen versucht wird.
 
Es ist ein Bundesgesetz welches hier regelmäßig in Frage gestellt wird.

Lieber Jörg,

 

die Beherbergungsabgabe ist keine zusätzliche Einnahme der Vermieter und Hotels in Dortmund, sondern eine Steuer, die bei der Vermietung an Privatpersonen an die Stadt Dortmund abgeführt werden muss. Reist ein Gast geschäftlich, muss dies nachgewiesen werden und die Steuer in Höhe von 7,5 % Prozent des Übernachtungspreises muss nicht abgeführt werden. Somit stehen in Dortmund alle Vermieter vor dem Problem, dass sie mit zwei unterschiedlichen Übernachtungspreisen arbeiten müssen um die gleichen Einnahmen zu erzielen, einmal mit und einmal ohne Steuer. Dies machen die Hotels im Übrigen alle genauso. Und eben genau weil ich es transparenter finden würde, wenn der Gast direkt bei Airbnb sehen würde, ob eine derartige Steuer gezahlt werden muss oder nicht, hatte ich damals meine Frage hier in der Community gestellt. 

 

Du kannst Dich gerne unter dem unten stehenden Link bei der Stadt Dortmund zu dieser Thematik weiter informieren. Die Beherbergungsabgabe wurde in Dortmund schon einmal vor ein paar Jahren von den Hoteliers und Vermietern gekippt, da die Stadt Fehler in ihrer Verordnung hatte, aber mittlerweile hat die Stadt nachgebessert und die Abage sogar noch erhöht. Somit kommt man in Dortmund nun mal nicht mehr drum herum diese Steuer an prviate Gäste weiterzugeben. 

 

https://www.domap.de/wps/portal/dortmund/start.home.domap.de/Stadtportal/Rathaus/doMap/services.doma...

 

Liebe Grüße

Brigitte

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Brigitte35, lies dir Bitte das Gesetz durch, alle Steuern müssen im Preis enthalten, auch die Flughafensteuer (entspricht der Bettensteuer) muss im Ticketpreis enthalten sein.

 

Man kann sich natürlich alles selbst so zurechtlegen wie man es möchte, wenn aber dein Gast verweigert dies zu bezahlen weil es im Buchungspreis nicht enthalten ist, bekommt er vor jedem Gericht Recht.

Was glaubst du Wohl warum Airbnb die Kosten so auflistet:

 

Zimmerpreis:  xy

Reinigungsgebühr: yz

Servicegebühr: xz

Gesamtpreis:  xyz     <= hier müssen alle Kosten aufgeführt sein wenn darunter der Button "verbindlich buchen" steht, und solange Airbnb hier keine separate Position Bettensteuer aufführt, ist jeder der diese Abgabe an die Stadt abführen muß gesetzlich verpflichtet, dass die Steuer im Zimmerpreis enthalten sein muß, alles andere ist ein Gesetztesverstoß und der Gast nicht verpflichtet es zu bezahlen. Klar dass du es trotzdem abführen musst, kannst es aber nicht vom Gast über eine separate Bezahlung verlangen. Auch das Auflisten im Text ist NICHT zulässig, es MUSS im Endbetrag enthalten sein wenn du dies über das Internet anbietest.

 

Die Hotels führen diese Steuer aber auch in Ihrer Preisliste auf, da du aber bei Airbnb teilnimmst und auf die Einstellung der Preisanzeige keinen Einfluss hast, musst du die Steuer, wenn du gesetzeskonform arbeiten willst in den Übernachtungspreis einrechnen.

Siehe Gesetzestext oben

Hallo Jörg,

 

mir ist bewusst was ich darf und was ich nicht darf bzw. was mein Gast zahlen muss und was nicht. Meine Gäste bekommen keine Kosten separat in Rechnung gestellt, natürlich ist der Preis ein Bruttopreis mit allen Steuern. Für die Vermieter selbst wäre es dennoch besser, wenn Airbnb es ausweist, weil es nachher weniger auseinanderdröseln für das Finanzamt bzw. dem Steuerberater ist. Wenn Du selbst von diesem Phänomen betroffen wärst, wüsstet Du was ich damit meine. Und im Übrigen weisen auch die Fluggsellschaften  die ganzen Positionen in Ihren Rechnungen aus und der Kunde zahlt die Gesamtsumme. 

 

Es wird mir als Gastgeber jawohl erlaubt sein diesen Umstand bei Airbnb mal zu monieren, wenn nun mal in Deutschland ein Unterschied zwischen privaten und geschäftlichen Gästen gemacht wird. Und leider meldet sich nun mal nicht jeder geschäftlich Reisende als Firma bei Airbnb, um hierdurch z.B. eine Unterscheidung machen zu können. 

 

 

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Brigitte35, ich bin nicht von der Bettensteuer betroffen, aber da ich Umsatzsteuer abführe, muss ich die 7% aus dem Umsatz "rausdröseln", das ist kein Argument. Im Umsatz sind Steuern enthalten ( z.B. Umsatzsteuer, Bettensteuer, Gewerbesteuer) und jeder Steuerbetrag wird nach seinem Prozentsatz aus dem Umsatz raus gerechnet. Ganz einfacher und normaler buchhalterischer Vorgang, das macht bei deinem Steuerbarater das Programm ganz automatisch, dass kann man einstellen.

 

Und deine Frage war formuliert:

 

Gibt es bei Airbnb die Möglichekeit diese Steuer irgendwie zu hinterlegen oder muss ich das einfach in meinen Übernachtungspreis mit einkalkulieren? 

 

Und ich habe Dir hierzu nur den Gesetzestext gepostet und gesagt dass du es im Übernachtungspreis einkalkulieren musst, mehr nicht. Du kannst übrigens jederzeit im Text erwähnen, dass im Preis 7,5% Bettensteuer enthalten sind, und bei Unternehmen diese 7,5% über das Mediations Center zurückerstattet werden, wenn bei Ankunft die entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird (da brauchst du eh eine Kopie davon), dann wird das ganze transparent und übersichtlich.

MariaAnna2
Level 10
DO, Germany

@Brigitte35, @Till-and-Jutta0, @Jörg8

da ist ja mal Bewegung in das Thema gekommen: heute erreichte mich eine e-mail von airbnb, dass airbnb bei allen Buchungen in Dortmund ab dem 01.01.2018 die Beherbergungsabgabe ( 7,5  des Übernachtungspreises) von den Gästen einzieht und an die "Gerichtsbarkeit"(????) weiterleitet.

Da müssen in Dortmund in den vergangenen Tagen bei dem Stadtsteueramt die Korken geknallt haben...

 

Jetzt stehe ich vor einem praktischen Problem: meine beiden Bucher für 2018 schrieb ich bereits an mit der Bitte, mir mitzuteilen, ob sie neben meinem Übernachtungspreis inclusive Beherbergungsabgabe die "Bettensteuer"  nochmals an airbnb zahlen mussten. Falls ja, müsste ich ihnen ein Gastgeberangebot mit einem niedrigeren Preis schicken? oder den Button "Geld erstatten" drücken? Ich grübele noch. Hat jemand einen Tipp?

Und dann kann man noch eine Gerechtigkeitsdebatte lostreten: von der Beherbergungsabgabe sind in Dortmund die Gäste befreit, die  auf Veranlassung des Arbeitgebers hier übernachten. Ob airbnb das auch berücksichtigt?

Immerhin kann ich mich in den nächsten Tagen fröhlich vom Stadtsteueramt verabschieden...

Vielleicht wissen @Till-and-Jutta0 ja, in welchen Städten der Einzug der Berherbergungsabgabe durch airbnb bereits geschieht bzw. demnächst noch umgesetzt wird. In Bezug auf Steuergerechtigkeit und Steuerehrlichkeit finde ich das zunächst mal in Ordnung.

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


Maria Anna schrieb: Vielleicht wissen @Till & Jutta ja, in welchen Städten der Einzug der Berherbergungsabgabe durch airbnb bereits geschieht bzw. demnächst noch umgesetzt wird.

Sorry, da muss ich passen, @MariaAnna2.

@Till-and-Jutta0  kleiner Nachtrag:

heute wurde in dem Dortmunder Lokalzeitungsteil der WAZ  ausgiebig darüber berichtet, dass Dortmund die erste Stadt in Deutschland ist, in der airbnb bei dem Inkasso der Behergergungsabgabe mit der Stadtverwaltung kooperiert. Die Beherbergungsabgabe werde ohne Nennung der einzelnen Gastgeber, also anonymisiert, an die Stadtkasse überwiesen.

Im WDR - Lokalfernsehen äußerte sich heute der Sprecher des städtischen Tourismusbüros auch dazu:

es handele sich um ein Pilotprojekt (dabei lächelte er so vergnügt in die Kamera über die gelungene Übereinkunft) und in Dortmund sieht man airbnb ausdrücklich nicht als Konkurrenz zur Hotellerie vor Ort.

Daraus schließe ich: wenn die Charme-Offensive von airbnb bei der Dortmunder Stadtverwaltung/dem Stadtsteueramt erfolgreich verläuft, ist eine bundesweite Umsetzung nicht mehr auszuschließen.

 

AIrbnb ist mit der Vereinbarung mit der Stadt Dortmund über den Tisch gezogen worden, zum Schaden jedes Gastes der beruflich bedingt in Dortmund ist.

 

AIrbnb wird ab dem 1.01.2018 pauschal für jeden Gast (egal ob er privat oder beruflich in Dortmund ist) die Bettensteuer, Tourismusabgabe etc abführen, was zu höheren Preisen führt und Airbnb immer unattraktiver macht, insbesondere bei Langzeitbuchungen, wo sich die 7,5 % sehr bemerkbar machen.

 

Das Dortmunder Beherbergungsgesetz unterscheidet explizit zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen. Nicht beruflich bedingte Übernachtungen, also touristische wie z.B. Besuch des BVBś sind steuerpflichtig, alle anderen beruflich bedingten sind zu belegen und sind dann steuerbefreit. Dazu gehören Seminare, Fortbildungen, Kongresse, Fachaustellungen etc. aber auch z.B. Übernachtungen von eingeschriebenen Studierende die noch keine Wohnung gefunden haben. Alle diese Gäste werden pauschal abkassiert (was der Stadt Dortmund natürlich freut) und sollen sich laut Aussage von Airbnb im Rahmen Ihrer Steuererklärung  die unberechtigt erhobene Steuer zurückholen.

Welch ein Hohn !!! 

Erklär das mal einen chinesischen Sprachstudenten der hier keine Steuererklärung abgibt.

 

Die Möglichkeit sich von AIRBNB von der Eintreibung befreien zu lassen und weiterhin direkt mit dem Ordnungsamt die Beherbergungsabgabe zu regeln, ist nicht vorgesehen.

Dies ist zu beantstanden und sollte unbedingt mit der Stadt Dortmund nachverhandelt werden, damit jeder Gast nur das bezahlt, was er auch wirklich muss.

 

>für konstruktive Anregungen offen

 

 

 

 

Dazu einige Links:

 Satzungsaenderung Stadt Dortmund vom 23.11.2016

 

Stadt Dortmund will beim Airbnb-Geschaeft mitverdienen

 

Airbnb zieht Bettensteuer fuer Dortmund ein

 

Fuer mich unverstaendlich ist dass die Hosts VIERTELJAEHRLICH eine Extrasteuererklaerung dafuer abgeben sollen ?!?

Und dass die Belege Uebernachtung privat ./. geschaeftlich 5 jahre aufgehoben werden muessen.

Laut Meldegesetz imuessen personenbezogene Gastdaten nach EINEM Jahr vernichtet werden.

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